unter Abt Herrmann erinnern, wie wir dieselben (ohne weitre Gewähr) nach den Aussagen "Dietrich's von Ruppin" geschil- dert haben. Hier wie dort begegnen wir Parteiungen und einem siegreichen Auftreten der Majorität, nur mit dem Unter- schied, daß sich Abt Herrmann, in seinem Terrorismus, auf die Majorität des Conventes stützte, während Abt Arnold gegen diese Majorität ankämpfte und in diesem Kampfe unterlag.
Die Urkunden aus der etwa zehnjährigen Zeit seiner Ver- waltung sind ziemlich zahlreich (20) und sprechen nicht gegen den Abt. Streitigkeiten werden geschlichtet, Vergleiche getroffen, Ländereien empfangen oder ausgegeben -- nirgends erhellt aus ihnen ein Zerwürfniß zwischen Abt und Convent. So verlau- fen die Dinge oder scheinen sie doch zu verlaufen, bis wir, gleich aus den ersten Urkunden, die in die Regierungszeit seines Nachfolgers fallen, in Erfahrung bringen, daß Abt Arnold "wegen unstatthafter Veräußerung von Klostergütern" abgesetzt und Prior Gallus an seiner Statt zum Abte gewählt wor- den sei. Wir erfahren ferner, daß inzwischen ein andres deut- sches Kloster (Altenberg) den Arnoldus zu seinem Abte ernannt, dieser aber, von seinem jetzigen, dem Altenberger Kloster aus, eine heftige Schmähschrift (libellum infamiae) gegen den Prior und die Mönche von Kloster Lehnin gerichtet, diese Schmäh- schrift auch zugleich als Anklageschrift beim Generalcapitel in Citeaux eingereicht habe.
Diese Anklageschrift nun, von dem ehemaligen Abte des angeklagten Klosters ausgehend, scheint, wie begreiflich, ihre Wirkung auf das Generalcapitel nicht verfehlt zu haben, und so sehen wir denn im März 1469 die Aebte von Heils- bronn und Erbach als ernannte Untersuchungs-Commissa- rien in Lehnin eintreffen. Aber gleichzeitig mit ihnen treffen auch, als Zeugen in der Sache zur Begutachtung vorgeladen, die Aebte dreier märkischer Klöster, von Zinna, Chorin und Himmelpfort ein und bezeugen durch ihre Aussage, daß Abt Arnold in der That willkürlich das Klostergut veräußert und somit die Absetzung Seitens des Klosterconvents (der sich dabei
unter Abt Herrmann erinnern, wie wir dieſelben (ohne weitre Gewähr) nach den Ausſagen „Dietrich’s von Ruppin“ geſchil- dert haben. Hier wie dort begegnen wir Parteiungen und einem ſiegreichen Auftreten der Majorität, nur mit dem Unter- ſchied, daß ſich Abt Herrmann, in ſeinem Terrorismus, auf die Majorität des Conventes ſtützte, während Abt Arnold gegen dieſe Majorität ankämpfte und in dieſem Kampfe unterlag.
Die Urkunden aus der etwa zehnjährigen Zeit ſeiner Ver- waltung ſind ziemlich zahlreich (20) und ſprechen nicht gegen den Abt. Streitigkeiten werden geſchlichtet, Vergleiche getroffen, Ländereien empfangen oder ausgegeben — nirgends erhellt aus ihnen ein Zerwürfniß zwiſchen Abt und Convent. So verlau- fen die Dinge oder ſcheinen ſie doch zu verlaufen, bis wir, gleich aus den erſten Urkunden, die in die Regierungszeit ſeines Nachfolgers fallen, in Erfahrung bringen, daß Abt Arnold „wegen unſtatthafter Veräußerung von Kloſtergütern“ abgeſetzt und Prior Gallus an ſeiner Statt zum Abte gewählt wor- den ſei. Wir erfahren ferner, daß inzwiſchen ein andres deut- ſches Kloſter (Altenberg) den Arnoldus zu ſeinem Abte ernannt, dieſer aber, von ſeinem jetzigen, dem Altenberger Kloſter aus, eine heftige Schmähſchrift (libellum infamiae) gegen den Prior und die Mönche von Kloſter Lehnin gerichtet, dieſe Schmäh- ſchrift auch zugleich als Anklageſchrift beim Generalcapitel in Citeaux eingereicht habe.
Dieſe Anklageſchrift nun, von dem ehemaligen Abte des angeklagten Kloſters ausgehend, ſcheint, wie begreiflich, ihre Wirkung auf das Generalcapitel nicht verfehlt zu haben, und ſo ſehen wir denn im März 1469 die Aebte von Heils- bronn und Erbach als ernannte Unterſuchungs-Commiſſa- rien in Lehnin eintreffen. Aber gleichzeitig mit ihnen treffen auch, als Zeugen in der Sache zur Begutachtung vorgeladen, die Aebte dreier märkiſcher Klöſter, von Zinna, Chorin und Himmelpfort ein und bezeugen durch ihre Ausſage, daß Abt Arnold in der That willkürlich das Kloſtergut veräußert und ſomit die Abſetzung Seitens des Kloſterconvents (der ſich dabei
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unter Abt Herrmann erinnern, wie wir dieſelben (ohne weitre
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dert haben. Hier wie dort begegnen wir Parteiungen und
einem ſiegreichen Auftreten der Majorität, nur mit dem Unter-
ſchied, daß ſich Abt Herrmann, in ſeinem Terrorismus, auf
die Majorität des Conventes ſtützte, während Abt Arnold
gegen dieſe Majorität ankämpfte und in dieſem Kampfe unterlag.
Die Urkunden aus der etwa zehnjährigen Zeit ſeiner Ver-
waltung ſind ziemlich zahlreich (20) und ſprechen nicht gegen
den Abt. Streitigkeiten werden geſchlichtet, Vergleiche getroffen,
Ländereien empfangen oder ausgegeben — nirgends erhellt aus
ihnen ein Zerwürfniß zwiſchen Abt und Convent. So verlau-
fen die Dinge oder ſcheinen ſie doch zu verlaufen, bis wir,
gleich aus den erſten Urkunden, die in die Regierungszeit ſeines
Nachfolgers fallen, in Erfahrung bringen, daß Abt Arnold
„wegen unſtatthafter Veräußerung von Kloſtergütern“ abgeſetzt
und Prior Gallus an ſeiner Statt zum Abte gewählt wor-
den ſei. Wir erfahren ferner, daß inzwiſchen ein andres deut-
ſches Kloſter (Altenberg) den Arnoldus zu ſeinem Abte ernannt,
dieſer aber, von ſeinem jetzigen, dem Altenberger Kloſter aus,
eine heftige Schmähſchrift (libellum infamiae) gegen den Prior
und die Mönche von Kloſter Lehnin gerichtet, dieſe Schmäh-
ſchrift auch zugleich als Anklageſchrift beim Generalcapitel in
Citeaux eingereicht habe.
Dieſe Anklageſchrift nun, von dem ehemaligen Abte des
angeklagten Kloſters ausgehend, ſcheint, wie begreiflich, ihre
Wirkung auf das Generalcapitel nicht verfehlt zu haben, und
ſo ſehen wir denn im März 1469 die Aebte von Heils-
bronn und Erbach als ernannte Unterſuchungs-Commiſſa-
rien in Lehnin eintreffen. Aber gleichzeitig mit ihnen treffen
auch, als Zeugen in der Sache zur Begutachtung vorgeladen,
die Aebte dreier märkiſcher Klöſter, von Zinna, Chorin und
Himmelpfort ein und bezeugen durch ihre Ausſage, daß Abt
Arnold in der That willkürlich das Kloſtergut veräußert und
ſomit die Abſetzung Seitens des Kloſterconvents (der ſich dabei
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Fontanes "Wanderungen" erschienen zuerst in Forts… [mehr]
Fontanes "Wanderungen" erschienen zuerst in Fortsetzungen in der Neuen Preußischen (Kreuz-)Zeitung 1859 bzw. im Morgenblatt für gebildete Leser (zwischen 1860 und 1864). Als Buchausgabe erschien der dritte Band "Ost-Havelland. Die Landschaft um Spandau, Potsdam, Brandenburg" 1873 bei W. Hertz in Berlin. In der Folge wurde der Text von Fontane mehrfach überarbeitet und erweitert. Für das DTA wurde die erste Auflage der Buchausgabe digitalisiert.
Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 3: Ost-Havelland. Berlin, 1873, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fontane_brandenburg03_1873/114>, abgerufen am 27.11.2024.
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