gangen und zu einem schönen Baume auf¬ gesprosst, unter dessen Schatten sich die Völker schon sammeln. Mit Schrecken und Abscheu bebt man bereits vor Jedem zu¬ rück, der unsere freie Willkühr, es sei worin es wolle, beschränken möchte, und am allermeisten vor Dem, der ein Interesse hat, etwas Unbegreifliches als positive Wahr¬ heit anerkannt zu wissen. Ein Mensch kann dem andern nicht gebieten, was er thun soll, als in sofern dieser es für gut findet, sich befehlen zu lassen; wie viel widerrecht¬ licher also, wenn jemand gebieten will, was man glauben soll, und denen, die das Gebotene nicht glauben können oder nicht glauben wollen, die Rechte schmä¬ lert, die ein Mensch dem andern nicht nehmen darf, die ein Bürger dem andern garantirt! In dieser Lage der Sachen ist es so befremdend nicht, dass man itzt einen
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gangen und zu einem schönen Baume auf¬ gesproſst, unter dessen Schatten sich die Völker schon sammeln. Mit Schrecken und Abscheu bebt man bereits vor Jedem zu¬ rück, der unsere freie Willkühr, es sei worin es wolle, beschränken möchte, und am allermeisten vor Dem, der ein Interesse hat, etwas Unbegreifliches als positive Wahr¬ heit anerkannt zu wissen. Ein Mensch kann dem andern nicht gebieten, was er thun soll, als in sofern dieser es für gut findet, sich befehlen zu lassen; wie viel widerrecht¬ licher also, wenn jemand gebieten will, was man glauben soll, und denen, die das Gebotene nicht glauben können oder nicht glauben wollen, die Rechte schmä¬ lert, die ein Mensch dem andern nicht nehmen darf, die ein Bürger dem andern garantirt! In dieser Lage der Sachen ist es so befremdend nicht, daſs man itzt einen
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gangen und zu einem schönen Baume auf¬
gesproſst, unter dessen Schatten sich die
Völker schon sammeln. Mit Schrecken und
Abscheu bebt man bereits vor Jedem zu¬
rück, der unsere freie Willkühr, es sei
worin es wolle, beschränken möchte, und
am allermeisten vor Dem, der ein Interesse
hat, etwas Unbegreifliches als positive Wahr¬
heit anerkannt zu wissen. Ein Mensch kann
dem andern nicht gebieten, was er thun
soll, als in sofern dieser es für gut findet,
sich befehlen zu lassen; wie viel widerrecht¬
licher also, wenn jemand gebieten will,
was man glauben soll, und denen, die
das Gebotene nicht glauben können oder
nicht glauben wollen, die Rechte schmä¬
lert, die ein Mensch dem andern nicht
nehmen darf, die ein Bürger dem andern
garantirt! In dieser Lage der Sachen ist es
so befremdend nicht, daſs man itzt einen
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Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 1. Berlin, 1791, S. 99. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein01_1791/111>, abgerufen am 24.11.2024.
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