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Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889.

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trennter Anordnung, während die dreifache Maschine auf beiden Seiten
Einrichtungen hat, welche sowohl als Abwickelung mit Bremse oder als Auf-
wickelung mit Planscheibenantrieb dienen. Bei der einfachen Maschine wird
der Betrieb auf die einzelnen Walzen durch konische Räder übertragen, welche
durch Mitnehmerkuppelung ein- und ausgerückt werden können, so daß jedes
Walzenpaar für sich arbeiten kann; das erste und dritte Walzenpaar ist für
Rück- und Vorwärtsgang eingerichtet.

Meist findet man diese Maschinen als "Krappmaschinen" bezeichnet,
was indes völlig verkehrt ist, da derlei Maschinen mit Krapp nichts zu
schaffen haben. Infolge des ausgeübten hohen Walzendruckes dienen die
Crabbmaschinen auch zur Erzeugung des Lüsters auf gewebten Stoffen, speziell
auf Halbwoll- und Halbseidenwaren, z. B. Orleans, Alpacas, Zanellas,
Cloth, Gloria; fast alle Regenschirmware ist durch solche Crabbmaschinen
gegangen. Der durch das Crabben und Dämpfen erzeugte Glanz ist ein
dauernder und wird durch die nachfolgenden Operationen des Waschens,
Färbens und Trocknens nicht mehr verändert. Die Crabbmaschinen werden
daher oft auch bloß als Lüstriermaschinen verwendet.

§ 7. Das Trocknen.

Das Trocknen hat den Zweck, die von den Fasern, Garnen und Ge-
weben während des Waschens und Spülens aufgenommenen Wassermengen
wieder zu entfernen, und zerfällt in zwei Teile: das Entwässern und
das eigentliche Trocknen.

Das Entwässern, auch als "Vortrocknen" bezeichnet, bezweckt die
Entfernung des größern Teiles des anhängenden Wassers auf mechanischem
Wege
, d. h. durch Ausdrücken, Auspressen, Quetschen, Schleudern, bei
Garnen und Geweben auch durch Wringen. Schon bei der Betrachtung der
Gespinnstfasern haben wir gesehen, welche bedeutenden Mengen Wasser die
einzelnen Gespinnstfasern aufzunehmen vermögen, und mit welcher Zähigkeit
sie dieselben festhalten. Daher gelingt es auch nicht, durch das Entwässern
eine Ware zu trocknen. Eine scharf centrifugierte oder heftig ausgewringte
Ware enthält immer noch bedeutende Wassermengen, welche durch mechanische
Mittel nicht zu entfernen sind, sondern nur durch Trocknen.

Das Trocknen besteht in einer Verdunstung des Wassers, welche ent-
weder freiwillig stattfindet, oder eine künstliche ist, sobald sie durch
Wärme unterstützt wird. Die freiwillige Verdunstung hat genügend trockne
Luft und reichlichen Luftwechsel zur Voraussetzung; sie geht naturgemäß nur
langsam vor sich und ist darum meist nicht anwendbar, weil Zeit Geld ist.
Es wird daher stets Wärme angewendet werden müssen. Das Trocknen
kann aber auch dann noch nach 2 verschiedenen Richtungen geschehen: 1. in
Trockenräumen oder Trockenstuben, wobei durch Heizung und geeignete
Ventilation der Zweck erreicht wird; 2. durch Trockenmaschinen. Eine
geeignete Trockenanlage ist ein notwendiges Erfordernis für jede Färberei
und soll daher weiter unten ausführlichere Betrachtung finden.

trennter Anordnung, während die dreifache Maſchine auf beiden Seiten
Einrichtungen hat, welche ſowohl als Abwickelung mit Bremſe oder als Auf-
wickelung mit Planſcheibenantrieb dienen. Bei der einfachen Maſchine wird
der Betrieb auf die einzelnen Walzen durch koniſche Räder übertragen, welche
durch Mitnehmerkuppelung ein- und ausgerückt werden können, ſo daß jedes
Walzenpaar für ſich arbeiten kann; das erſte und dritte Walzenpaar iſt für
Rück- und Vorwärtsgang eingerichtet.

Meiſt findet man dieſe Maſchinen als „Krappmaſchinen“ bezeichnet,
was indes völlig verkehrt iſt, da derlei Maſchinen mit Krapp nichts zu
ſchaffen haben. Infolge des ausgeübten hohen Walzendruckes dienen die
Crabbmaſchinen auch zur Erzeugung des Lüſters auf gewebten Stoffen, ſpeziell
auf Halbwoll- und Halbſeidenwaren, z. B. Orleans, Alpacas, Zanellas,
Cloth, Gloria; faſt alle Regenſchirmware iſt durch ſolche Crabbmaſchinen
gegangen. Der durch das Crabben und Dämpfen erzeugte Glanz iſt ein
dauernder und wird durch die nachfolgenden Operationen des Waſchens,
Färbens und Trocknens nicht mehr verändert. Die Crabbmaſchinen werden
daher oft auch bloß als Lüſtriermaſchinen verwendet.

§ 7. Das Trocknen.

Das Trocknen hat den Zweck, die von den Faſern, Garnen und Ge-
weben während des Waſchens und Spülens aufgenommenen Waſſermengen
wieder zu entfernen, und zerfällt in zwei Teile: das Entwäſſern und
das eigentliche Trocknen.

Das Entwäſſern, auch als „Vortrocknen“ bezeichnet, bezweckt die
Entfernung des größern Teiles des anhängenden Waſſers auf mechaniſchem
Wege
, d. h. durch Ausdrücken, Auspreſſen, Quetſchen, Schleudern, bei
Garnen und Geweben auch durch Wringen. Schon bei der Betrachtung der
Geſpinnſtfaſern haben wir geſehen, welche bedeutenden Mengen Waſſer die
einzelnen Geſpinnſtfaſern aufzunehmen vermögen, und mit welcher Zähigkeit
ſie dieſelben feſthalten. Daher gelingt es auch nicht, durch das Entwäſſern
eine Ware zu trocknen. Eine ſcharf centrifugierte oder heftig ausgewringte
Ware enthält immer noch bedeutende Waſſermengen, welche durch mechaniſche
Mittel nicht zu entfernen ſind, ſondern nur durch Trocknen.

Das Trocknen beſteht in einer Verdunſtung des Waſſers, welche ent-
weder freiwillig ſtattfindet, oder eine künſtliche iſt, ſobald ſie durch
Wärme unterſtützt wird. Die freiwillige Verdunſtung hat genügend trockne
Luft und reichlichen Luftwechſel zur Vorausſetzung; ſie geht naturgemäß nur
langſam vor ſich und iſt darum meiſt nicht anwendbar, weil Zeit Geld iſt.
Es wird daher ſtets Wärme angewendet werden müſſen. Das Trocknen
kann aber auch dann noch nach 2 verſchiedenen Richtungen geſchehen: 1. in
Trockenräumen oder Trockenſtuben, wobei durch Heizung und geeignete
Ventilation der Zweck erreicht wird; 2. durch Trockenmaſchinen. Eine
geeignete Trockenanlage iſt ein notwendiges Erfordernis für jede Färberei
und ſoll daher weiter unten ausführlichere Betrachtung finden.

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[347/0381] trennter Anordnung, während die dreifache Maſchine auf beiden Seiten Einrichtungen hat, welche ſowohl als Abwickelung mit Bremſe oder als Auf- wickelung mit Planſcheibenantrieb dienen. Bei der einfachen Maſchine wird der Betrieb auf die einzelnen Walzen durch koniſche Räder übertragen, welche durch Mitnehmerkuppelung ein- und ausgerückt werden können, ſo daß jedes Walzenpaar für ſich arbeiten kann; das erſte und dritte Walzenpaar iſt für Rück- und Vorwärtsgang eingerichtet. Meiſt findet man dieſe Maſchinen als „Krappmaſchinen“ bezeichnet, was indes völlig verkehrt iſt, da derlei Maſchinen mit Krapp nichts zu ſchaffen haben. Infolge des ausgeübten hohen Walzendruckes dienen die Crabbmaſchinen auch zur Erzeugung des Lüſters auf gewebten Stoffen, ſpeziell auf Halbwoll- und Halbſeidenwaren, z. B. Orleans, Alpacas, Zanellas, Cloth, Gloria; faſt alle Regenſchirmware iſt durch ſolche Crabbmaſchinen gegangen. Der durch das Crabben und Dämpfen erzeugte Glanz iſt ein dauernder und wird durch die nachfolgenden Operationen des Waſchens, Färbens und Trocknens nicht mehr verändert. Die Crabbmaſchinen werden daher oft auch bloß als Lüſtriermaſchinen verwendet. § 7. Das Trocknen. Das Trocknen hat den Zweck, die von den Faſern, Garnen und Ge- weben während des Waſchens und Spülens aufgenommenen Waſſermengen wieder zu entfernen, und zerfällt in zwei Teile: das Entwäſſern und das eigentliche Trocknen. Das Entwäſſern, auch als „Vortrocknen“ bezeichnet, bezweckt die Entfernung des größern Teiles des anhängenden Waſſers auf mechaniſchem Wege, d. h. durch Ausdrücken, Auspreſſen, Quetſchen, Schleudern, bei Garnen und Geweben auch durch Wringen. Schon bei der Betrachtung der Geſpinnſtfaſern haben wir geſehen, welche bedeutenden Mengen Waſſer die einzelnen Geſpinnſtfaſern aufzunehmen vermögen, und mit welcher Zähigkeit ſie dieſelben feſthalten. Daher gelingt es auch nicht, durch das Entwäſſern eine Ware zu trocknen. Eine ſcharf centrifugierte oder heftig ausgewringte Ware enthält immer noch bedeutende Waſſermengen, welche durch mechaniſche Mittel nicht zu entfernen ſind, ſondern nur durch Trocknen. Das Trocknen beſteht in einer Verdunſtung des Waſſers, welche ent- weder freiwillig ſtattfindet, oder eine künſtliche iſt, ſobald ſie durch Wärme unterſtützt wird. Die freiwillige Verdunſtung hat genügend trockne Luft und reichlichen Luftwechſel zur Vorausſetzung; ſie geht naturgemäß nur langſam vor ſich und iſt darum meiſt nicht anwendbar, weil Zeit Geld iſt. Es wird daher ſtets Wärme angewendet werden müſſen. Das Trocknen kann aber auch dann noch nach 2 verſchiedenen Richtungen geſchehen: 1. in Trockenräumen oder Trockenſtuben, wobei durch Heizung und geeignete Ventilation der Zweck erreicht wird; 2. durch Trockenmaſchinen. Eine geeignete Trockenanlage iſt ein notwendiges Erfordernis für jede Färberei und ſoll daher weiter unten ausführlichere Betrachtung finden.

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Zitationshilfe: Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889, S. 347. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ganswindt_faerberei_1889/381>, abgerufen am 22.11.2024.