würdige Eigenschaft besitzt, mit einer großen Anzahl unlöslicher Farbstoffe lösliche farblose Verbindungen -- Leukoverbindungen -- zu bilden, so daß der vorher unlösliche Farbstoff durch Waschen und Spülen entfernt werden kann. Die Bleichmittel selbst sind im ersten Teile dieses Hand- buches ausführlich erörtert; hier mögen sie nur kurz zusammengestellt werden: Schwefel, schweflige Säure und schwefligsaure Salze, Chlorkalk und eine ganze Reihe von unterchlorigsauren Salzen, Kaliumpermanganat, Wasserstoff- superoxyd, wozu in neuerer Zeit noch jene Stoffe kommen, welche zur Bleiche mittels Elektrolyse verwendet werden: Chlormagnesium und Chloralu- minium.
§ 12. Bleichen der Wolle.
Die Wolle wird als lose Wolle niemals gebleicht, sondern nur als Garn oder Gewebe, und auch nur dann, wenn sie entweder weiß bleiben soll, oder wenn sie zu hellen Farben bestimmt ist; zu dunkleren oder mitt- leren Farben bestimmte wird nicht gebleicht. Von Bleichmitteln für Wolle kommen nur 2 in Betracht: Schwefel, resp. schweflige Säure, und Wasser- stoffsuperoxyd.
Bleichen mittels Schwefel. Diese Operation wird allgemein als das Schwefeln der Wolle bezeichnet. Es wird in den sog. Schwefel- kammern vorgenommen, das sind aus Back- oder Ziegelsteinen hergestellte Räume, am besten ohne Kalkabputz, mit Thür und von außen verschließ- baren Fenstern versehen, am besten auch am Dache mit einer von unten zu öffnenden resp. zu schließenden Klappe. In diese Kammer werden die zu bleichenden Wollwaren (Garne, Tuche etc.) auf hölzerne Böcke oder horizon- tal gezogene Leinen gehängt. Der Schwefel wird am besten in Stangen- form angewendet, welche gröblich zerstückelt in einen steinernen Topf ge- schüttet und dann angezündet werden *). Dann werden alle Fenster und Thüren so dicht als möglich geschlossen und die Ware der Einwirkung der schwefligsauren Dämpfe 6 bis 8 Stunden, unter Umständen auch länger, überlassen. Der Fortgang des Bleichens kann durch die Fenster beobachtet werden. Man nimmt durchschnittlich 6 bis 8 Prozent vom Gewicht der Ware an Schwefel. Es muß hier bemerkt werden, daß die gasförmige schweflige Säure ein giftiges Gas ist, welches nicht eingeatmet werden darf. Es ist deshalb unbedingt notwendig, daß vor dem Betreten der Schwefelkammer ein mindestens halbstündiges Lüften vor- hergeht, und zwar müssen zu dem Zweck sowohl Thüren, wie Fenster und Dachklappe geöffnet werden. Nach beendetem Bleichen wird in vorbezeichneter Weise gelüftet und die Ware gespült. Das Spülen muß in reinem kalkfreiem Wasser geschehen. Auf ein gründliches Spülen ist besonderes Gewicht zu legen, damit die wasserlösliche Leukoverbindung völlig aus der Wolle entfernt wird. Geschieht das Spülen nicht mit der nötigen Gründlichkeit, so ist der Erfolg nur ein teilweiser, da, wenn die Leukoverbindung in der Wolle bleibt, dieselbe durch spätere Berührung mit
*) Eiserne Pfannen sind zum Verbrennen des Schwefels minder empfehlens- wert, weil das Metall die Entzündungstemperatur des Schwefels zu sehr herabmin- dert, so daß der Schwefel leicht nicht weiter zu brennen vermag.
würdige Eigenſchaft beſitzt, mit einer großen Anzahl unlöslicher Farbſtoffe lösliche farbloſe Verbindungen — Leukoverbindungen — zu bilden, ſo daß der vorher unlösliche Farbſtoff durch Waſchen und Spülen entfernt werden kann. Die Bleichmittel ſelbſt ſind im erſten Teile dieſes Hand- buches ausführlich erörtert; hier mögen ſie nur kurz zuſammengeſtellt werden: Schwefel, ſchweflige Säure und ſchwefligſaure Salze, Chlorkalk und eine ganze Reihe von unterchlorigſauren Salzen, Kaliumpermanganat, Waſſerſtoff- ſuperoxyd, wozu in neuerer Zeit noch jene Stoffe kommen, welche zur Bleiche mittels Elektrolyſe verwendet werden: Chlormagneſium und Chloralu- minium.
§ 12. Bleichen der Wolle.
Die Wolle wird als loſe Wolle niemals gebleicht, ſondern nur als Garn oder Gewebe, und auch nur dann, wenn ſie entweder weiß bleiben ſoll, oder wenn ſie zu hellen Farben beſtimmt iſt; zu dunkleren oder mitt- leren Farben beſtimmte wird nicht gebleicht. Von Bleichmitteln für Wolle kommen nur 2 in Betracht: Schwefel, reſp. ſchweflige Säure, und Waſſer- ſtoffſuperoxyd.
Bleichen mittels Schwefel. Dieſe Operation wird allgemein als das Schwefeln der Wolle bezeichnet. Es wird in den ſog. Schwefel- kammern vorgenommen, das ſind aus Back- oder Ziegelſteinen hergeſtellte Räume, am beſten ohne Kalkabputz, mit Thür und von außen verſchließ- baren Fenſtern verſehen, am beſten auch am Dache mit einer von unten zu öffnenden reſp. zu ſchließenden Klappe. In dieſe Kammer werden die zu bleichenden Wollwaren (Garne, Tuche ꝛc.) auf hölzerne Böcke oder horizon- tal gezogene Leinen gehängt. Der Schwefel wird am beſten in Stangen- form angewendet, welche gröblich zerſtückelt in einen ſteinernen Topf ge- ſchüttet und dann angezündet werden *). Dann werden alle Fenſter und Thüren ſo dicht als möglich geſchloſſen und die Ware der Einwirkung der ſchwefligſauren Dämpfe 6 bis 8 Stunden, unter Umſtänden auch länger, überlaſſen. Der Fortgang des Bleichens kann durch die Fenſter beobachtet werden. Man nimmt durchſchnittlich 6 bis 8 Prozent vom Gewicht der Ware an Schwefel. Es muß hier bemerkt werden, daß die gasförmige ſchweflige Säure ein giftiges Gas iſt, welches nicht eingeatmet werden darf. Es iſt deshalb unbedingt notwendig, daß vor dem Betreten der Schwefelkammer ein mindeſtens halbſtündiges Lüften vor- hergeht, und zwar müſſen zu dem Zweck ſowohl Thüren, wie Fenſter und Dachklappe geöffnet werden. Nach beendetem Bleichen wird in vorbezeichneter Weiſe gelüftet und die Ware geſpült. Das Spülen muß in reinem kalkfreiem Waſſer geſchehen. Auf ein gründliches Spülen iſt beſonderes Gewicht zu legen, damit die waſſerlösliche Leukoverbindung völlig aus der Wolle entfernt wird. Geſchieht das Spülen nicht mit der nötigen Gründlichkeit, ſo iſt der Erfolg nur ein teilweiſer, da, wenn die Leukoverbindung in der Wolle bleibt, dieſelbe durch ſpätere Berührung mit
*) Eiſerne Pfannen ſind zum Verbrennen des Schwefels minder empfehlens- wert, weil das Metall die Entzündungstemperatur des Schwefels zu ſehr herabmin- dert, ſo daß der Schwefel leicht nicht weiter zu brennen vermag.
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würdige Eigenſchaft beſitzt, mit einer großen Anzahl unlöslicher Farbſtoffe
lösliche farbloſe Verbindungen — Leukoverbindungen — zu bilden,
ſo daß der vorher unlösliche Farbſtoff durch Waſchen und Spülen entfernt
werden kann. Die Bleichmittel ſelbſt ſind im erſten Teile dieſes Hand-
buches ausführlich erörtert; hier mögen ſie nur kurz zuſammengeſtellt werden:
Schwefel, ſchweflige Säure und ſchwefligſaure Salze, Chlorkalk und eine
ganze Reihe von unterchlorigſauren Salzen, Kaliumpermanganat, Waſſerſtoff-
ſuperoxyd, wozu in neuerer Zeit noch jene Stoffe kommen, welche zur Bleiche
mittels Elektrolyſe verwendet werden: Chlormagneſium und Chloralu-
minium.
§ 12. Bleichen der Wolle.
Die Wolle wird als loſe Wolle niemals gebleicht, ſondern nur als
Garn oder Gewebe, und auch nur dann, wenn ſie entweder weiß bleiben
ſoll, oder wenn ſie zu hellen Farben beſtimmt iſt; zu dunkleren oder mitt-
leren Farben beſtimmte wird nicht gebleicht. Von Bleichmitteln für Wolle
kommen nur 2 in Betracht: Schwefel, reſp. ſchweflige Säure, und Waſſer-
ſtoffſuperoxyd.
Bleichen mittels Schwefel. Dieſe Operation wird allgemein als
das Schwefeln der Wolle bezeichnet. Es wird in den ſog. Schwefel-
kammern vorgenommen, das ſind aus Back- oder Ziegelſteinen hergeſtellte
Räume, am beſten ohne Kalkabputz, mit Thür und von außen verſchließ-
baren Fenſtern verſehen, am beſten auch am Dache mit einer von unten
zu öffnenden reſp. zu ſchließenden Klappe. In dieſe Kammer werden die
zu bleichenden Wollwaren (Garne, Tuche ꝛc.) auf hölzerne Böcke oder horizon-
tal gezogene Leinen gehängt. Der Schwefel wird am beſten in Stangen-
form angewendet, welche gröblich zerſtückelt in einen ſteinernen Topf ge-
ſchüttet und dann angezündet werden *). Dann werden alle Fenſter und
Thüren ſo dicht als möglich geſchloſſen und die Ware der Einwirkung der
ſchwefligſauren Dämpfe 6 bis 8 Stunden, unter Umſtänden auch länger,
überlaſſen. Der Fortgang des Bleichens kann durch die Fenſter beobachtet
werden. Man nimmt durchſchnittlich 6 bis 8 Prozent vom Gewicht der
Ware an Schwefel. Es muß hier bemerkt werden, daß die gasförmige
ſchweflige Säure ein giftiges Gas iſt, welches nicht eingeatmet werden darf.
Es iſt deshalb unbedingt notwendig, daß vor dem Betreten
der Schwefelkammer ein mindeſtens halbſtündiges Lüften vor-
hergeht, und zwar müſſen zu dem Zweck ſowohl Thüren, wie
Fenſter und Dachklappe geöffnet werden. Nach beendetem Bleichen
wird in vorbezeichneter Weiſe gelüftet und die Ware geſpült. Das Spülen
muß in reinem kalkfreiem Waſſer geſchehen. Auf ein gründliches Spülen
iſt beſonderes Gewicht zu legen, damit die waſſerlösliche Leukoverbindung
völlig aus der Wolle entfernt wird. Geſchieht das Spülen nicht mit der
nötigen Gründlichkeit, ſo iſt der Erfolg nur ein teilweiſer, da, wenn die
Leukoverbindung in der Wolle bleibt, dieſelbe durch ſpätere Berührung mit
*) Eiſerne Pfannen ſind zum Verbrennen des Schwefels minder empfehlens-
wert, weil das Metall die Entzündungstemperatur des Schwefels zu ſehr herabmin-
dert, ſo daß der Schwefel leicht nicht weiter zu brennen vermag.
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Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889, S. 365. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ganswindt_faerberei_1889/399>, abgerufen am 22.11.2024.
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