235 Mondwechseln gleich gesetzt werden. Nun machen 19 Jahre unsers Kalenders (vorausgesetzt, daß vier Schaltjahre darunter befindlich sind) 6939 Tage aus, da hingegen die 235 Mondwechsel (wofern in den 15 gemeinen Jahren 6 zu 30 und 6 zu 29 Tagen, in den 4 Schaltjahren aber 7 zu 30 und 5 zu 29 Tagen gerechnet, und darüber noch 7 Monate jeder zu 30 Tagen eingeschaltet werden sollten) 15.354+4.355+7.30=6940 Tage betragen würden. Dieser Unterschied von einem Tage (der eben auch start findet, wenn 5 Schaltjahre in dem Cykel vorkommen) macht, daß man unter den 7 eingeschalteten Monaten einen nur zu 29 Tagen rechnen darf, oder, was eben so viel ist, daß man unter den sieben Subtractionen der Zahl 30, welche in der Tabelle wegen der sieben eingeschalteten Monate nach den Jahren 3, 6, 9, 11, 14, 17, 19 vorfallen, das Einemal statt 30 nur 29 abziehen darf, wenn man anders das angenommene Verhältniß des Sonnenjahrs zum Mondenmonate richtig in Acht nehmen will.
Man findet die Epakte eines jeden Jahres aus der güldenen Zahl desselben, von welcher man das Wort: Cykel, nachsehen kan. Die obige Tabelle zeigt für das jetzige und nächstkünftige Jahrhundert die Epakten der Jahre, welche 1, 2, 3 u. s. f. zur güldenen Zahl haben. Das Jahr 1787 z. B., dessen güldene Zahl 2 ist, hat zur Epakte XI, und seine Neumonde fallen daher auf diejenigen Tage, welche im gregorianischen Kalender mit XI bezeichnet sind, d. i. auf den 20 Jan., 18 Febr., 20 März u. s. f. Auch findet man die Epakte im Neste der Division, wenn man die um 1 verminderte güldne Zahl mit 11 multiplicirt, und das Product durch 30 theilet.
Man sieht aber leicht, daß diese Bestimmung der Neumonde nichts Genaues geben könnte, selbst wenn der metonianische Cykel vollkommen genau wäre. Da man hiebey nur auf volle Tage rechnet, auf die Stunden gar nicht sieht, noch weniger die Ungleichheiten des Mondlaufs in Betrachtung zieht, so können die so gefundenen Neumonde, welche man die kirchlichen nennt, unmöglich stets mit den wahren oder astronomischen Neumonden
235 Mondwechſeln gleich geſetzt werden. Nun machen 19 Jahre unſers Kalenders (vorausgeſetzt, daß vier Schaltjahre darunter befindlich ſind) 6939 Tage aus, da hingegen die 235 Mondwechſel (wofern in den 15 gemeinen Jahren 6 zu 30 und 6 zu 29 Tagen, in den 4 Schaltjahren aber 7 zu 30 und 5 zu 29 Tagen gerechnet, und daruͤber noch 7 Monate jeder zu 30 Tagen eingeſchaltet werden ſollten) 15.354+4.355+7.30=6940 Tage betragen wuͤrden. Dieſer Unterſchied von einem Tage (der eben auch ſtart findet, wenn 5 Schaltjahre in dem Cykel vorkommen) macht, daß man unter den 7 eingeſchalteten Monaten einen nur zu 29 Tagen rechnen darf, oder, was eben ſo viel iſt, daß man unter den ſieben Subtractionen der Zahl 30, welche in der Tabelle wegen der ſieben eingeſchalteten Monate nach den Jahren 3, 6, 9, 11, 14, 17, 19 vorfallen, das Einemal ſtatt 30 nur 29 abziehen darf, wenn man anders das angenommene Verhaͤltniß des Sonnenjahrs zum Mondenmonate richtig in Acht nehmen will.
Man findet die Epakte eines jeden Jahres aus der guͤldenen Zahl deſſelben, von welcher man das Wort: Cykel, nachſehen kan. Die obige Tabelle zeigt fuͤr das jetzige und naͤchſtkuͤnftige Jahrhundert die Epakten der Jahre, welche 1, 2, 3 u. ſ. f. zur guͤldenen Zahl haben. Das Jahr 1787 z. B., deſſen guͤldene Zahl 2 iſt, hat zur Epakte XI, und ſeine Neumonde fallen daher auf diejenigen Tage, welche im gregorianiſchen Kalender mit XI bezeichnet ſind, d. i. auf den 20 Jan., 18 Febr., 20 Maͤrz u. ſ. f. Auch findet man die Epakte im Neſte der Diviſion, wenn man die um 1 verminderte guͤldne Zahl mit 11 multiplicirt, und das Product durch 30 theilet.
Man ſieht aber leicht, daß dieſe Beſtimmung der Neumonde nichts Genaues geben koͤnnte, ſelbſt wenn der metonianiſche Cykel vollkommen genau waͤre. Da man hiebey nur auf volle Tage rechnet, auf die Stunden gar nicht ſieht, noch weniger die Ungleichheiten des Mondlaufs in Betrachtung zieht, ſo koͤnnen die ſo gefundenen Neumonde, welche man die kirchlichen nennt, unmoͤglich ſtets mit den wahren oder aſtronomiſchen Neumonden
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0866"xml:id="P.1.852"n="852"/><lb/>
235 Mondwechſeln gleich geſetzt werden. Nun machen 19 Jahre unſers Kalenders (vorausgeſetzt, daß vier Schaltjahre darunter befindlich ſind) 6939 Tage aus, da hingegen die 235 Mondwechſel (wofern in den 15 gemeinen Jahren 6 zu 30 und 6 zu 29 Tagen, in den 4 Schaltjahren aber 7 zu 30 und 5 zu 29 Tagen gerechnet, und daruͤber noch 7 Monate jeder zu 30 Tagen eingeſchaltet werden ſollten) 15.354+4.355+7.30=6940 Tage betragen wuͤrden. Dieſer Unterſchied von einem Tage (der eben auch ſtart findet, wenn 5 Schaltjahre in dem Cykel vorkommen) macht, daß man unter den 7 eingeſchalteten Monaten einen nur zu 29 Tagen rechnen darf, oder, was eben ſo viel iſt, daß man unter den ſieben Subtractionen der Zahl 30, welche in der Tabelle wegen der ſieben eingeſchalteten Monate nach den Jahren 3, 6, 9, 11, 14, 17, 19 vorfallen, das Einemal ſtatt 30 nur 29 abziehen darf, wenn man anders das angenommene Verhaͤltniß des Sonnenjahrs zum Mondenmonate richtig in Acht nehmen will.</p><p>Man findet die Epakte eines jeden Jahres aus der <hirendition="#b">guͤldenen Zahl</hi> deſſelben, von welcher man das Wort: <hirendition="#b">Cykel,</hi> nachſehen kan. Die obige Tabelle zeigt fuͤr das jetzige und naͤchſtkuͤnftige Jahrhundert die Epakten der Jahre, welche 1, 2, 3 u. ſ. f. zur guͤldenen Zahl haben. Das Jahr 1787 z. B., deſſen guͤldene Zahl 2 iſt, hat zur Epakte <hirendition="#aq">XI,</hi> und ſeine Neumonde fallen daher auf diejenigen Tage, welche im gregorianiſchen Kalender mit <hirendition="#aq">XI</hi> bezeichnet ſind, d. i. auf den 20 Jan., 18 Febr., 20 Maͤrz u. ſ. f. Auch findet man die Epakte im Neſte der Diviſion, wenn man die um 1 verminderte guͤldne Zahl mit 11 multiplicirt, und das Product durch 30 theilet.</p><p>Man ſieht aber leicht, daß dieſe Beſtimmung der Neumonde nichts Genaues geben koͤnnte, ſelbſt wenn der metonianiſche Cykel vollkommen genau waͤre. Da man hiebey nur auf volle Tage rechnet, auf die Stunden gar nicht ſieht, noch weniger die Ungleichheiten des Mondlaufs in Betrachtung zieht, ſo koͤnnen die ſo gefundenen Neumonde, welche man die <hirendition="#b">kirchlichen</hi> nennt, unmoͤglich ſtets mit den wahren oder <hirendition="#b">aſtronomiſchen</hi> Neumonden<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[852/0866]
235 Mondwechſeln gleich geſetzt werden. Nun machen 19 Jahre unſers Kalenders (vorausgeſetzt, daß vier Schaltjahre darunter befindlich ſind) 6939 Tage aus, da hingegen die 235 Mondwechſel (wofern in den 15 gemeinen Jahren 6 zu 30 und 6 zu 29 Tagen, in den 4 Schaltjahren aber 7 zu 30 und 5 zu 29 Tagen gerechnet, und daruͤber noch 7 Monate jeder zu 30 Tagen eingeſchaltet werden ſollten) 15.354+4.355+7.30=6940 Tage betragen wuͤrden. Dieſer Unterſchied von einem Tage (der eben auch ſtart findet, wenn 5 Schaltjahre in dem Cykel vorkommen) macht, daß man unter den 7 eingeſchalteten Monaten einen nur zu 29 Tagen rechnen darf, oder, was eben ſo viel iſt, daß man unter den ſieben Subtractionen der Zahl 30, welche in der Tabelle wegen der ſieben eingeſchalteten Monate nach den Jahren 3, 6, 9, 11, 14, 17, 19 vorfallen, das Einemal ſtatt 30 nur 29 abziehen darf, wenn man anders das angenommene Verhaͤltniß des Sonnenjahrs zum Mondenmonate richtig in Acht nehmen will.
Man findet die Epakte eines jeden Jahres aus der guͤldenen Zahl deſſelben, von welcher man das Wort: Cykel, nachſehen kan. Die obige Tabelle zeigt fuͤr das jetzige und naͤchſtkuͤnftige Jahrhundert die Epakten der Jahre, welche 1, 2, 3 u. ſ. f. zur guͤldenen Zahl haben. Das Jahr 1787 z. B., deſſen guͤldene Zahl 2 iſt, hat zur Epakte XI, und ſeine Neumonde fallen daher auf diejenigen Tage, welche im gregorianiſchen Kalender mit XI bezeichnet ſind, d. i. auf den 20 Jan., 18 Febr., 20 Maͤrz u. ſ. f. Auch findet man die Epakte im Neſte der Diviſion, wenn man die um 1 verminderte guͤldne Zahl mit 11 multiplicirt, und das Product durch 30 theilet.
Man ſieht aber leicht, daß dieſe Beſtimmung der Neumonde nichts Genaues geben koͤnnte, ſelbſt wenn der metonianiſche Cykel vollkommen genau waͤre. Da man hiebey nur auf volle Tage rechnet, auf die Stunden gar nicht ſieht, noch weniger die Ungleichheiten des Mondlaufs in Betrachtung zieht, ſo koͤnnen die ſo gefundenen Neumonde, welche man die kirchlichen nennt, unmoͤglich ſtets mit den wahren oder aſtronomiſchen Neumonden
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Bibliothek des Max-Planck-Instituts für Wissenschaftsgeschichte : Bereitstellung der Texttranskription.
(2015-09-02T12:13:09Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2015-09-02T12:13:09Z)
Weitere Informationen:
Bogensignaturen: keine Angabe;
Druckfehler: keine Angabe;
fremdsprachliches Material: keine Angabe;
Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe;
Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): keine Angabe;
i/j in Fraktur: wie Vorlage;
I/J in Fraktur: wie Vorlage;
Kolumnentitel: keine Angabe;
Kustoden: keine Angabe;
langes s (ſ): wie Vorlage;
Normalisierungen: keine Angabe;
rundes r (ꝛ): keine Angabe;
Seitenumbrüche markiert: ja;
Silbentrennung: aufgelöst;
u/v bzw. U/V: wie Vorlage;
Vokale mit übergest. e: wie Vorlage;
Vollständigkeit: keine Angabe;
Zeichensetzung: keine Angabe;
Zeilenumbrüche markiert: nein;
Gehler, Johann Samuel Traugott: Physikalisches Wörterbuch, oder, Versuch einer Erklärung der vornehmsten Begriffe und Kunstwörter der Naturlehre. Bd. 1. Leipzig, 1798, S. 852. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gehler_woerterbuch01_1798/866>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.