z. B. a c = 10 . a b und e f = 10 . d e, so ist P : W = 1 : 100. Es wird daher das Ge- wicht einer Tonne von 2000 Lb = W durch ein 20 Lb schweres Gewicht = P abgewo- gen werden. Hiebei ist jedoch auf das Gewicht der Hebel selbst noch keine Rücksicht genommen, da dieselben bei dieser Wage durch angebrachte Gegengewichte ausgegli- chen werden. Da übrigens das Verhältniss der Hebelsarme willkührlich ist, so kann die- se Wage nach dem jedesmaligen Zwecke eingerichtet werden.
§. 202.
In England werden die Strassenmäuthe nach Verhältniss der Schienenbreite der Rä- der und des Gewichtes der Wägen sammt Ladung bezahlt, und zu diesem Behufe die Wägen vor den Mauthgebäuden auf eigends hiezu erbauten Strassen- oder Mauth- wagen abgewogen. In Frankreich werden gegenwärtig zwar keine Strassenzölle ent- richtet, aber die Wägen werden auf gleichen Wagen abgewogen, um sich zu überzeu- gen, ob die nach Verhältniss der Schienenbreite gesetzlich bestimmte Ladung nicht überschritten werde. Auch in einigen deutschen Staaten bestehen ähnliche Einrich- tungen.
Um das Abwägen zu beschleunigen, sind vor den Mauthhäusern bewegliche Brücken nach Verhältniss der gewöhnlichen Länge und Breite der Wägen angebracht, und die- se Brücken mit der Strasse in gleiche Höhe gelegt, damit jeder Wagen ohne Anstand darauf fahren kann. Unterhalb der Brücke befindet sich ein Mechanismus, welcher in das Zimmer des Mauthners reicht, und ihn in den Stand setzt, das Gewicht des vorge- fahrnen beladenen Wagens zu erkennen, ohne das Zimmer zu verlassen.
Der Mechanismus aller dieser Strassen- oder Mauthwagen besteht aus einer Ver-Fig. 1 bis 16. Tab. 10. bindung mehrerer Hebel, die am Ende entweder mit einer verjüngten Wage oder Schnellwage oder auch mit einer Zeigerwage vereinigt sind. Von den verschie- denen bisher gebräuchlichen Strassenwagen enthält Tab. 10 eine der vorzüglichern. Hie- von ist Fig. 1 der Längendurchschnitt, welcher durch die Brücke in der Richtung der im Grundrisse (Fig. 3) angezeigten Linie A B und vor der Wage in der Linie C D (Fig. 2) genommen wurde. Den Grundriss innerhalb des Mauthgebäudes enthält Fig. 2, und je- nen der Brücke ausserhalb des Gebäudes Fig. 3. In Fig. 4 erscheint der Querdurch- schnitt, welcher in der Richtung E F G H, welche im Grundrisse (Fig. 2 und 3) ange- zeigt ist, aufgenommen wurde. Die weitern Fig. 5 bis 16 enthalten die einzelnen Bestand- theile der Wage im dreimal grössern Maasstabe.
Fig. 1 und 4 zeigen die Brücke a a, welche aus einem aus stärkern Zimmerholze verfertigten Rahmen besteht, der mit Pfosten bedeckt und mit Eisenschienen (gewöhnlich von 6 zu 6 Zoll Entfernung) zu dem Behufe übernagelt ist, damit die Wägen auf der Brücke an jedem Punkte ruhig stehen bleiben können. Dieser Rahmen sitzt an seinen bei- den Enden a, a auf vier eisernen Hebeln b c d von gleicher Länge und hinlänglicher Stärke auf, wovon immer zwei so verbunden sind, wie es Fig. 3 in der obern Ansicht und Fig. 5 in derselben Ansicht jedoch im dreifachen Maasstabe zeigt. Fig. 6 enthält das Profil des Hebels b c d mit den drei daran befindlichen Achsen. Ein jeder von diesen zwei dop- pelarmigen Hebeln hat den Unterstützungspunkt in c, und ruht auf den Pfannen y, y,
Strassen- oder Mauthwage.
z. B. a c = 10 . a b und e f = 10 . d e, so ist P : W = 1 : 100. Es wird daher das Ge- wicht einer Tonne von 2000 ℔ = W durch ein 20 ℔ schweres Gewicht = P abgewo- gen werden. Hiebei ist jedoch auf das Gewicht der Hebel selbst noch keine Rücksicht genommen, da dieselben bei dieser Wage durch angebrachte Gegengewichte ausgegli- chen werden. Da übrigens das Verhältniss der Hebelsarme willkührlich ist, so kann die- se Wage nach dem jedesmaligen Zwecke eingerichtet werden.
§. 202.
In England werden die Strassenmäuthe nach Verhältniss der Schienenbreite der Rä- der und des Gewichtes der Wägen sammt Ladung bezahlt, und zu diesem Behufe die Wägen vor den Mauthgebäuden auf eigends hiezu erbauten Strassen- oder Mauth- wagen abgewogen. In Frankreich werden gegenwärtig zwar keine Strassenzölle ent- richtet, aber die Wägen werden auf gleichen Wagen abgewogen, um sich zu überzeu- gen, ob die nach Verhältniss der Schienenbreite gesetzlich bestimmte Ladung nicht überschritten werde. Auch in einigen deutschen Staaten bestehen ähnliche Einrich- tungen.
Um das Abwägen zu beschleunigen, sind vor den Mauthhäusern bewegliche Brücken nach Verhältniss der gewöhnlichen Länge und Breite der Wägen angebracht, und die- se Brücken mit der Strasse in gleiche Höhe gelegt, damit jeder Wagen ohne Anstand darauf fahren kann. Unterhalb der Brücke befindet sich ein Mechanismus, welcher in das Zimmer des Mauthners reicht, und ihn in den Stand setzt, das Gewicht des vorge- fahrnen beladenen Wagens zu erkennen, ohne das Zimmer zu verlassen.
Der Mechanismus aller dieser Strassen- oder Mauthwagen besteht aus einer Ver-Fig. 1 bis 16. Tab. 10. bindung mehrerer Hebel, die am Ende entweder mit einer verjüngten Wage oder Schnellwage oder auch mit einer Zeigerwage vereinigt sind. Von den verschie- denen bisher gebräuchlichen Strassenwagen enthält Tab. 10 eine der vorzüglichern. Hie- von ist Fig. 1 der Längendurchschnitt, welcher durch die Brücke in der Richtung der im Grundrisse (Fig. 3) angezeigten Linie A B und vor der Wage in der Linie C D (Fig. 2) genommen wurde. Den Grundriss innerhalb des Mauthgebäudes enthält Fig. 2, und je- nen der Brücke ausserhalb des Gebäudes Fig. 3. In Fig. 4 erscheint der Querdurch- schnitt, welcher in der Richtung E F G H, welche im Grundrisse (Fig. 2 und 3) ange- zeigt ist, aufgenommen wurde. Die weitern Fig. 5 bis 16 enthalten die einzelnen Bestand- theile der Wage im dreimal grössern Maasstabe.
Fig. 1 und 4 zeigen die Brücke a a, welche aus einem aus stärkern Zimmerholze verfertigten Rahmen besteht, der mit Pfosten bedeckt und mit Eisenschienen (gewöhnlich von 6 zu 6 Zoll Entfernung) zu dem Behufe übernagelt ist, damit die Wägen auf der Brücke an jedem Punkte ruhig stehen bleiben können. Dieser Rahmen sitzt an seinen bei- den Enden a, a auf vier eisernen Hebeln b c d von gleicher Länge und hinlänglicher Stärke auf, wovon immer zwei so verbunden sind, wie es Fig. 3 in der obern Ansicht und Fig. 5 in derselben Ansicht jedoch im dreifachen Maasstabe zeigt. Fig. 6 enthält das Profil des Hebels b c d mit den drei daran befindlichen Achsen. Ein jeder von diesen zwei dop- pelarmigen Hebeln hat den Unterstützungspunkt in c, und ruht auf den Pfannen y, y,
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[205/0235]
Strassen- oder Mauthwage.
z. B. a c = 10 . a b und e f = 10 . d e, so ist P : W = 1 : 100. Es wird daher das Ge-
wicht einer Tonne von 2000 ℔ = W durch ein 20 ℔ schweres Gewicht = P abgewo-
gen werden. Hiebei ist jedoch auf das Gewicht der Hebel selbst noch keine Rücksicht
genommen, da dieselben bei dieser Wage durch angebrachte Gegengewichte ausgegli-
chen werden. Da übrigens das Verhältniss der Hebelsarme willkührlich ist, so kann die-
se Wage nach dem jedesmaligen Zwecke eingerichtet werden.
§. 202.
In England werden die Strassenmäuthe nach Verhältniss der Schienenbreite der Rä-
der und des Gewichtes der Wägen sammt Ladung bezahlt, und zu diesem Behufe die
Wägen vor den Mauthgebäuden auf eigends hiezu erbauten Strassen- oder Mauth-
wagen abgewogen. In Frankreich werden gegenwärtig zwar keine Strassenzölle ent-
richtet, aber die Wägen werden auf gleichen Wagen abgewogen, um sich zu überzeu-
gen, ob die nach Verhältniss der Schienenbreite gesetzlich bestimmte Ladung nicht
überschritten werde. Auch in einigen deutschen Staaten bestehen ähnliche Einrich-
tungen.
Um das Abwägen zu beschleunigen, sind vor den Mauthhäusern bewegliche Brücken
nach Verhältniss der gewöhnlichen Länge und Breite der Wägen angebracht, und die-
se Brücken mit der Strasse in gleiche Höhe gelegt, damit jeder Wagen ohne Anstand
darauf fahren kann. Unterhalb der Brücke befindet sich ein Mechanismus, welcher in
das Zimmer des Mauthners reicht, und ihn in den Stand setzt, das Gewicht des vorge-
fahrnen beladenen Wagens zu erkennen, ohne das Zimmer zu verlassen.
Der Mechanismus aller dieser Strassen- oder Mauthwagen besteht aus einer Ver-
bindung mehrerer Hebel, die am Ende entweder mit einer verjüngten Wage oder
Schnellwage oder auch mit einer Zeigerwage vereinigt sind. Von den verschie-
denen bisher gebräuchlichen Strassenwagen enthält Tab. 10 eine der vorzüglichern. Hie-
von ist Fig. 1 der Längendurchschnitt, welcher durch die Brücke in der Richtung der im
Grundrisse (Fig. 3) angezeigten Linie A B und vor der Wage in der Linie C D (Fig. 2)
genommen wurde. Den Grundriss innerhalb des Mauthgebäudes enthält Fig. 2, und je-
nen der Brücke ausserhalb des Gebäudes Fig. 3. In Fig. 4 erscheint der Querdurch-
schnitt, welcher in der Richtung E F G H, welche im Grundrisse (Fig. 2 und 3) ange-
zeigt ist, aufgenommen wurde. Die weitern Fig. 5 bis 16 enthalten die einzelnen Bestand-
theile der Wage im dreimal grössern Maasstabe.
Fig.
1
bis
16.
Tab.
10.
Fig. 1 und 4 zeigen die Brücke a a, welche aus einem aus stärkern Zimmerholze
verfertigten Rahmen besteht, der mit Pfosten bedeckt und mit Eisenschienen (gewöhnlich
von 6 zu 6 Zoll Entfernung) zu dem Behufe übernagelt ist, damit die Wägen auf der
Brücke an jedem Punkte ruhig stehen bleiben können. Dieser Rahmen sitzt an seinen bei-
den Enden a, a auf vier eisernen Hebeln b c d von gleicher Länge und hinlänglicher Stärke
auf, wovon immer zwei so verbunden sind, wie es Fig. 3 in der obern Ansicht und Fig. 5
in derselben Ansicht jedoch im dreifachen Maasstabe zeigt. Fig. 6 enthält das Profil
des Hebels b c d mit den drei daran befindlichen Achsen. Ein jeder von diesen zwei dop-
pelarmigen Hebeln hat den Unterstützungspunkt in c, und ruht auf den Pfannen y, y,
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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 1: Mechanik fester Körper. Prag, 1831, S. 205. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik01_1831/235>, abgerufen am 24.11.2024.
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