[Gessner, Christian Friedrich]: Die so nöthig als nützliche Buchdruckerkunst und Schriftgießerey. Bd. 1. Leipzig, 1740.Kurtzer Entwurf öffentlichen Lehrers, Urtheil hierüber, so hat die Sacheseine Richtigkeit; Straßburg ist der Geburtsort und Mäntelin der Vater von der Buchdruckerkunst. Darf ich aber ein freyes Bekänntnis davon ablegen; So muß ich gestehen, daß mir diese Erzehlungen, gar nicht im geringsten wahrscheinlich, vielweniger wahr vorkommen. Folgende Zweifelsknoten will ich mei- nen Lesern mittheilen. §. 11. Es scheinet allerdings eine Verwegenheit lem dersprechen, und zwar nicht aus ungegründeten Narra-
tionibus und zweifelhaften Muthmassungen, sondern aus unwidertreiblichen Fundamenten. Jedoch hievon hernach. Kurtzer Entwurf oͤffentlichen Lehrers, Urtheil hieruͤber, ſo hat die Sacheſeine Richtigkeit; Straßburg iſt der Geburtsort und Maͤntelin der Vater von der Buchdruckerkunſt. Darf ich aber ein freyes Bekaͤnntnis davon ablegen; So muß ich geſtehen, daß mir dieſe Erzehlungen, gar nicht im geringſten wahrſcheinlich, vielweniger wahr vorkommen. Folgende Zweifelsknoten will ich mei- nen Leſern mittheilen. §. 11. Es ſcheinet allerdings eine Verwegenheit lem derſprechen, und zwar nicht aus ungegruͤndeten Narra-
tionibus und zweifelhaften Muthmaſſungen, ſondern aus unwidertreiblichen Fundamenten. Jedoch hievon hernach. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0074" n="38"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Kurtzer Entwurf</hi></fw><lb/> oͤffentlichen Lehrers, Urtheil hieruͤber, ſo hat die Sache<lb/> ſeine Richtigkeit; <hi rendition="#fr">Straßburg</hi> iſt der Geburtsort und<lb/><hi rendition="#fr">Maͤntelin</hi> der Vater von der Buchdruckerkunſt.<lb/> Darf ich aber ein freyes Bekaͤnntnis davon ablegen;<lb/> So muß ich geſtehen, daß mir dieſe Erzehlungen, gar<lb/> nicht im geringſten wahrſcheinlich, vielweniger wahr<lb/> vorkommen. Folgende Zweifelsknoten will ich mei-<lb/> nen Leſern mittheilen.</p> </div><lb/> <div n="2"> <head>§. 11.</head> <p>Es ſcheinet allerdings eine Verwegenheit<lb/> zu ſeyn, dieſen Chronicken den Glauben abzuſprechen,<lb/> weil die Herren Straßburger ſolche als oͤffentliche<lb/> Zeugniſſe der Wahrheit in ihrem Archiv aufbehalten:<lb/> Und in der That, wenn dieſe Schriften, als oͤffentli-<lb/> che Zeugniſſe koͤnnten angeſehen werden: So wuͤrde ich<lb/> Bedencken tragen ein Wort darwider einzuwenden.<lb/> Jch gebe gerne zu, daß man ſelbige heut zu Tag in<lb/> dem Archiy aufbehalte, daß aber ſelbige auf oͤffentli-<lb/> chem Befehl, und vornemlich zu der Zeit, da ſich die<lb/> Sache zugetragen, oder kurtz hernach, von ſolchen<lb/> Leuten waͤren aufgeſetzet worden, welche die Wahr-<lb/> heit haͤtten ſchreiben koͤnnen und wollen, ſcheinet mir<lb/> noch nicht erwieſen zu ſeyn. Die oͤffentliche Ver-<lb/> wahrung macht die Sache noch nicht aus. Das waͤ-<lb/> re eben ſo buͤndig geſchloſſen, als ich neulich eine ehrliche<lb/> Matrone ihrer Nachbarin beweiſen hoͤrte, daß es<lb/> wuͤrcklich ein Reich der Todten gaͤbe, worinnen die be-<lb/> kannten Geſpraͤche gehalten wuͤrden. Denn, da es<lb/> ihre Nachbarin nicht glauben wollte, ſo fuhr ſie in vol-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">lem</fw><lb/><note xml:id="part14" prev="#part13" place="foot" n="a)">derſprechen, und zwar nicht aus ungegruͤndeten Narra-<lb/> tionibus und zweifelhaften Muthmaſſungen, ſondern<lb/> aus unwidertreiblichen Fundamenten. Jedoch hievon<lb/> hernach.</note><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [38/0074]
Kurtzer Entwurf
oͤffentlichen Lehrers, Urtheil hieruͤber, ſo hat die Sache
ſeine Richtigkeit; Straßburg iſt der Geburtsort und
Maͤntelin der Vater von der Buchdruckerkunſt.
Darf ich aber ein freyes Bekaͤnntnis davon ablegen;
So muß ich geſtehen, daß mir dieſe Erzehlungen, gar
nicht im geringſten wahrſcheinlich, vielweniger wahr
vorkommen. Folgende Zweifelsknoten will ich mei-
nen Leſern mittheilen.
§. 11. Es ſcheinet allerdings eine Verwegenheit
zu ſeyn, dieſen Chronicken den Glauben abzuſprechen,
weil die Herren Straßburger ſolche als oͤffentliche
Zeugniſſe der Wahrheit in ihrem Archiv aufbehalten:
Und in der That, wenn dieſe Schriften, als oͤffentli-
che Zeugniſſe koͤnnten angeſehen werden: So wuͤrde ich
Bedencken tragen ein Wort darwider einzuwenden.
Jch gebe gerne zu, daß man ſelbige heut zu Tag in
dem Archiy aufbehalte, daß aber ſelbige auf oͤffentli-
chem Befehl, und vornemlich zu der Zeit, da ſich die
Sache zugetragen, oder kurtz hernach, von ſolchen
Leuten waͤren aufgeſetzet worden, welche die Wahr-
heit haͤtten ſchreiben koͤnnen und wollen, ſcheinet mir
noch nicht erwieſen zu ſeyn. Die oͤffentliche Ver-
wahrung macht die Sache noch nicht aus. Das waͤ-
re eben ſo buͤndig geſchloſſen, als ich neulich eine ehrliche
Matrone ihrer Nachbarin beweiſen hoͤrte, daß es
wuͤrcklich ein Reich der Todten gaͤbe, worinnen die be-
kannten Geſpraͤche gehalten wuͤrden. Denn, da es
ihre Nachbarin nicht glauben wollte, ſo fuhr ſie in vol-
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a) derſprechen, und zwar nicht aus ungegruͤndeten Narra-
tionibus und zweifelhaften Muthmaſſungen, ſondern
aus unwidertreiblichen Fundamenten. Jedoch hievon
hernach.
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