Glück, Christian Friedrich von: Versuch einer ausführlichen Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld ein Commentar für meine Zuhörer. Erlangen, 1790.1. Buch. 1. Tit. die es so weit, als nur immer möglich, bekannt mach-ten, fast eben so, wie das Evangelium durch die Apo- stel, an alle Völker hätte gebracht werden müssen. Ei- ne solche allgemeine Bekanntmachung dieser Gesetze an alle Menschen auf der Welt hat aber bis jezt noch von Keinem erwiesen werden können. Doch Moses selbst giebt uns noch einen viel entscheidendern Beweis in die- ser Sache. Man lese nur den Anfang des 18. Capi- tels im 3. B. Mose, in welchem der Hauptsiz der Mo- saischen Eheverbote ist, so wird man finden, daß nur allein den Israeliten die Beobachtung dieser göttlichen Vorschriften eingeschärft werde; und wenn es gleich Moses in eben diesem Capitel v. 24 - 29. den Canani- tern zur Sünde anrechnet, daß sie nicht nach solchen Ehegesetzen gelebt haben, und von denenselben zur War- nung der Israeliten sagt: daß Gott ihre Missethaten ahnden, und sie ihrer Greuel wegen aus ihrem Lande ausstossen wolle, weil sie solches verunreiniget haben; so lässet sich jedoch hieraus, daß die Gesetze Mosis von den verbotenen Graden als leges positivae divinae uni- versales anzusehen, so wenig erweisen, daß vielmehr das Gegentheil daraus erhellet, indem, wenn diese Ge- setze für allgemeine positive Gesetze gehalten seyn sol- ten, sodann nicht abzusehen wäre, wie die Cananiter hätten wegen einer Uebertretung dieser Gesetze bestrafet werden können, die doch Gott nicht ihnen zugleich, son- dern blos den Israeliten durch Mosen hatte bekannt machen lassen. Es ist also ganz offenbahr, daß unter den Greueln, daran die Cananiter sich und ihr Land verunreiniget haben, nicht jede in den Mosaischen Ehe- gesetzen auch nur aus blos willkührlichen Ursachen unter- sagte fleischliche Vermischungen, sondern solche Verge- hungen wider die Keuschheit zu verstehen sind, die schon von Natur so schrecklich sind, daß die Abscheulichkeit einem
1. Buch. 1. Tit. die es ſo weit, als nur immer moͤglich, bekannt mach-ten, faſt eben ſo, wie das Evangelium durch die Apo- ſtel, an alle Voͤlker haͤtte gebracht werden muͤſſen. Ei- ne ſolche allgemeine Bekanntmachung dieſer Geſetze an alle Menſchen auf der Welt hat aber bis jezt noch von Keinem erwieſen werden koͤnnen. Doch Moſes ſelbſt giebt uns noch einen viel entſcheidendern Beweis in die- ſer Sache. Man leſe nur den Anfang des 18. Capi- tels im 3. B. Moſe, in welchem der Hauptſiz der Mo- ſaiſchen Eheverbote iſt, ſo wird man finden, daß nur allein den Israeliten die Beobachtung dieſer goͤttlichen Vorſchriften eingeſchaͤrft werde; und wenn es gleich Moſes in eben dieſem Capitel v. 24 ‒ 29. den Canani- tern zur Suͤnde anrechnet, daß ſie nicht nach ſolchen Ehegeſetzen gelebt haben, und von denenſelben zur War- nung der Israeliten ſagt: daß Gott ihre Miſſethaten ahnden, und ſie ihrer Greuel wegen aus ihrem Lande ausſtoſſen wolle, weil ſie ſolches verunreiniget haben; ſo laͤſſet ſich jedoch hieraus, daß die Geſetze Moſis von den verbotenen Graden als leges poſitivae divinae uni- verſales anzuſehen, ſo wenig erweiſen, daß vielmehr das Gegentheil daraus erhellet, indem, wenn dieſe Ge- ſetze fuͤr allgemeine poſitive Geſetze gehalten ſeyn ſol- ten, ſodann nicht abzuſehen waͤre, wie die Cananiter haͤtten wegen einer Uebertretung dieſer Geſetze beſtrafet werden koͤnnen, die doch Gott nicht ihnen zugleich, ſon- dern blos den Israeliten durch Moſen hatte bekannt machen laſſen. Es iſt alſo ganz offenbahr, daß unter den Greueln, daran die Cananiter ſich und ihr Land verunreiniget haben, nicht jede in den Moſaiſchen Ehe- geſetzen auch nur aus blos willkuͤhrlichen Urſachen unter- ſagte fleiſchliche Vermiſchungen, ſondern ſolche Verge- hungen wider die Keuſchheit zu verſtehen ſind, die ſchon von Natur ſo ſchrecklich ſind, daß die Abſcheulichkeit einem
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1. Buch. 1. Tit.
die es ſo weit, als nur immer moͤglich, bekannt mach-
ten, faſt eben ſo, wie das Evangelium durch die Apo-
ſtel, an alle Voͤlker haͤtte gebracht werden muͤſſen. Ei-
ne ſolche allgemeine Bekanntmachung dieſer Geſetze an
alle Menſchen auf der Welt hat aber bis jezt noch von
Keinem erwieſen werden koͤnnen. Doch Moſes ſelbſt
giebt uns noch einen viel entſcheidendern Beweis in die-
ſer Sache. Man leſe nur den Anfang des 18. Capi-
tels im 3. B. Moſe, in welchem der Hauptſiz der Mo-
ſaiſchen Eheverbote iſt, ſo wird man finden, daß nur
allein den Israeliten die Beobachtung dieſer goͤttlichen
Vorſchriften eingeſchaͤrft werde; und wenn es gleich
Moſes in eben dieſem Capitel v. 24 ‒ 29. den Canani-
tern zur Suͤnde anrechnet, daß ſie nicht nach ſolchen
Ehegeſetzen gelebt haben, und von denenſelben zur War-
nung der Israeliten ſagt: daß Gott ihre Miſſethaten
ahnden, und ſie ihrer Greuel wegen aus ihrem Lande
ausſtoſſen wolle, weil ſie ſolches verunreiniget haben;
ſo laͤſſet ſich jedoch hieraus, daß die Geſetze Moſis von
den verbotenen Graden als leges poſitivae divinae uni-
verſales anzuſehen, ſo wenig erweiſen, daß vielmehr
das Gegentheil daraus erhellet, indem, wenn dieſe Ge-
ſetze fuͤr allgemeine poſitive Geſetze gehalten ſeyn ſol-
ten, ſodann nicht abzuſehen waͤre, wie die Cananiter
haͤtten wegen einer Uebertretung dieſer Geſetze beſtrafet
werden koͤnnen, die doch Gott nicht ihnen zugleich, ſon-
dern blos den Israeliten durch Moſen hatte bekannt
machen laſſen. Es iſt alſo ganz offenbahr, daß unter
den Greueln, daran die Cananiter ſich und ihr Land
verunreiniget haben, nicht jede in den Moſaiſchen Ehe-
geſetzen auch nur aus blos willkuͤhrlichen Urſachen unter-
ſagte fleiſchliche Vermiſchungen, ſondern ſolche Verge-
hungen wider die Keuſchheit zu verſtehen ſind, die ſchon
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