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Goethe, Johann Wolfgang von: Die Wahlverwandtschaften. Bd. 2. Tübingen, 1809.

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ständen zu prüfen und zu bestätigen hoffen.
Der Major und Charlotte sollten unterdessen
unbeschränkte Vollmacht haben, alles was sich
auf Besitz, Vermögen und die irdischen wün¬
schenswerthen Einrichtungen bezieht, dergestalt
zu ordnen und nach Recht und Billigkeit ein¬
zuleiten, daß alle Theile zufrieden seyn könn¬
ten. Worauf jedoch Eduard am allermeisten
zu fußen, wovon er sich den größten Vortheil
zu versprechen schien, war dieß: Da das Kind
bey der Mutter bleiben sollte, so würde der
Major den Knaben erziehen, ihn nach seinen
Einsichten leiten, seine Fähigkeiten entwickeln
können. Nicht umsonst hatte man ihm dann
in der Taufe ihren beyderseitigen Namen Otto
gegeben.

Das alles war bey Eduarden so fertig
geworden, daß er keinen Tag länger anstehen
mochte, der Ausführung näher zu treten. Sie
gelangten auf ihrem Wege nach dem Gute
zu einer kleinen Stadt, in der Eduard ein

ſtaͤnden zu pruͤfen und zu beſtaͤtigen hoffen.
Der Major und Charlotte ſollten unterdeſſen
unbeſchraͤnkte Vollmacht haben, alles was ſich
auf Beſitz, Vermoͤgen und die irdiſchen wuͤn¬
ſchenswerthen Einrichtungen bezieht, dergeſtalt
zu ordnen und nach Recht und Billigkeit ein¬
zuleiten, daß alle Theile zufrieden ſeyn koͤnn¬
ten. Worauf jedoch Eduard am allermeiſten
zu fußen, wovon er ſich den groͤßten Vortheil
zu verſprechen ſchien, war dieß: Da das Kind
bey der Mutter bleiben ſollte, ſo wuͤrde der
Major den Knaben erziehen, ihn nach ſeinen
Einſichten leiten, ſeine Faͤhigkeiten entwickeln
koͤnnen. Nicht umſonſt hatte man ihm dann
in der Taufe ihren beyderſeitigen Namen Otto
gegeben.

Das alles war bey Eduarden ſo fertig
geworden, daß er keinen Tag laͤnger anſtehen
mochte, der Ausfuͤhrung naͤher zu treten. Sie
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zu einer kleinen Stadt, in der Eduard ein

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[244/0247] ſtaͤnden zu pruͤfen und zu beſtaͤtigen hoffen. Der Major und Charlotte ſollten unterdeſſen unbeſchraͤnkte Vollmacht haben, alles was ſich auf Beſitz, Vermoͤgen und die irdiſchen wuͤn¬ ſchenswerthen Einrichtungen bezieht, dergeſtalt zu ordnen und nach Recht und Billigkeit ein¬ zuleiten, daß alle Theile zufrieden ſeyn koͤnn¬ ten. Worauf jedoch Eduard am allermeiſten zu fußen, wovon er ſich den groͤßten Vortheil zu verſprechen ſchien, war dieß: Da das Kind bey der Mutter bleiben ſollte, ſo wuͤrde der Major den Knaben erziehen, ihn nach ſeinen Einſichten leiten, ſeine Faͤhigkeiten entwickeln koͤnnen. Nicht umſonſt hatte man ihm dann in der Taufe ihren beyderſeitigen Namen Otto gegeben. Das alles war bey Eduarden ſo fertig geworden, daß er keinen Tag laͤnger anſtehen mochte, der Ausfuͤhrung naͤher zu treten. Sie gelangten auf ihrem Wege nach dem Gute zu einer kleinen Stadt, in der Eduard ein

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Zitationshilfe: Goethe, Johann Wolfgang von: Die Wahlverwandtschaften. Bd. 2. Tübingen, 1809, S. 244. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_wahlverw02_1809/247>, abgerufen am 21.11.2024.