silbige, deren a ein h oder r folgt, namentlich das goth. fahan und alth. aran.
3) VII. gleicht darin den reduplicierenden, daß sie den pl. praet. vom sg. nicht unterscheidet; da überdem einzelne verba aus ihr in die redupl., umgekehrt ein- zelne redupl. in sie schwanken, so geräth man auf die vermuthung, daß sie früherhin zu den reduplica- tivablautenden gehört haben könne.
4) da XII stets positionslange wurzeln hat, I. und VII. zuweilen; kann hier kein wechsel der kürze und länge durch ablaut entspringen.
5) VIII. und IX. haben im praef. und sg. praet. langen im pl. praet. kurzen vocal, umgedreht X und XI. im praes. und sg. praet. kurzen, im pl. praet. langen; im part. praet. hingegen alle viere kurzon.
6) mit rücksicht auf länge oder kürze des ablauts im praet sg. und pl. könnten alle ablautigen verba in drei classen zerfallen a) in langlange: VII. XII. b) in langkurze: VIII. IX. c) in kurzlange: X. XI.
7) von den drei kurzen vocalen erscheint im praes. und praet. sg. kein u, außer im goth. trudan, welches ich zu X. rechne; besondere conj. mochte ich seinet- wegen nicht annehmen; im pl. praet. und part. spielt dieser voc. eine bedeutende rolle.
8) von den sieben hauptlängen erscheint im verhältnisse des lauts und ablauts nur das einzige au nicht, außer wo es sich mit dem iu berührt.
9) e und o sind dem gesetze des lauts und ablauts we- sentlich fremd, entwickeln sich aber vor gewissen con- sonanten, namentlich im goth. vor h und r aus dem i ein ai, aus dem u ein au, in spätern sprachen noch häufiger. Diese entwickelung ändert den ablaut nur scheinbar, in der that gar nicht und darf keine be- sondere conj. gründen; das goth. teihan, taih, taihun, taihans gehört völlig in VIII; tiuhan, tauh, tauhun, tauhans in IX; saihvan, sahv, sehvun, saihvans in X; bairan, bar, berun, baurans in XI; vairpan, varp, vaurpun. vaurpans in XII. so gut als das niederl. bin- den, band, bonden dieser letzten verbleibt. --
10) es ist vielleicht der bemerkung werth, daß die re- duplicierenden wurzeln auf keine einf. liquida auslau- ten (doch mit ausnahme des alth. aran).
II. von der conjugation im allgemeinen.
ſilbige, deren a ein h oder r folgt, namentlich das goth. fahan und alth. aran.
3) VII. gleicht darin den reduplicierenden, daß ſie den pl. praet. vom ſg. nicht unterſcheidet; da überdem einzelne verba aus ihr in die redupl., umgekehrt ein- zelne redupl. in ſie ſchwanken, ſo geräth man auf die vermuthung, daß ſie früherhin zu den reduplica- tivablautenden gehört haben könne.
4) da XII ſtets poſitionslange wurzeln hat, I. und VII. zuweilen; kann hier kein wechſel der kürze und länge durch ablaut entſpringen.
5) VIII. und IX. haben im praef. und ſg. praet. langen im pl. praet. kurzen vocal, umgedreht X und XI. im praeſ. und ſg. praet. kurzen, im pl. praet. langen; im part. praet. hingegen alle viere kurzon.
6) mit rückſicht auf länge oder kürze des ablauts im praet ſg. und pl. könnten alle ablautigen verba in drei claſſen zerfallen a) in langlange: VII. XII. b) in langkurze: VIII. IX. c) in kurzlange: X. XI.
7) von den drei kurzen vocalen erſcheint im praeſ. und praet. ſg. kein u, außer im goth. trudan, welches ich zu X. rechne; beſondere conj. mochte ich ſeinet- wegen nicht annehmen; im pl. praet. und part. ſpielt dieſer voc. eine bedeutende rolle.
8) von den ſieben hauptlängen erſcheint im verhältniſſe des lauts und ablauts nur das einzige û nicht, außer wo es ſich mit dem iu berührt.
9) ë und o ſind dem geſetze des lauts und ablauts we- ſentlich fremd, entwickeln ſich aber vor gewiſſen con- ſonanten, namentlich im goth. vor h und r aus dem i ein aí, aus dem u ein aú, in ſpätern ſprachen noch häufiger. Dieſe entwickelung ändert den ablaut nur ſcheinbar, in der that gar nicht und darf keine be- ſondere conj. gründen; das goth. teihan, taih, taíhun, taíhans gehört völlig in VIII; tiuhan, tauh, taúhun, taúhans in IX; ſaíhvan, ſahv, ſèhvun, ſaíhvans in X; baíran, bar, bêrun, baúrans in XI; vaírpan, varp, vaúrpun. vaúrpans in XII. ſo gut als das niederl. bin- den, band, bonden dieſer letzten verbleibt. —
10) es iſt vielleicht der bemerkung werth, daß die re- duplicierenden wurzeln auf keine einf. liquida auslau- ten (doch mit ausnahme des alth. aran).
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><list><item><pbfacs="#f0864"n="838"/><fwplace="top"type="header">II. <hirendition="#i">von der conjugation im allgemeinen.</hi></fw><lb/>ſilbige, deren a ein h oder r folgt, namentlich das<lb/>
goth. fahan und alth. aran.</item><lb/><item>3) VII. gleicht darin den reduplicierenden, daß ſie den<lb/>
pl. praet. vom ſg. nicht unterſcheidet; da überdem<lb/>
einzelne verba aus ihr in die redupl., umgekehrt ein-<lb/>
zelne redupl. in ſie ſchwanken, ſo geräth man auf<lb/>
die vermuthung, daß ſie früherhin zu den reduplica-<lb/>
tivablautenden gehört haben könne.</item><lb/><item>4) da XII ſtets poſitionslange wurzeln hat, I. und VII.<lb/>
zuweilen; kann hier kein wechſel der kürze und<lb/>
länge durch ablaut entſpringen.</item><lb/><item>5) VIII. und IX. haben im praef. und ſg. praet. langen<lb/>
im pl. praet. kurzen vocal, umgedreht X und XI. im<lb/>
praeſ. und ſg. praet. kurzen, im pl. praet. langen; im<lb/>
part. praet. hingegen alle viere kurzon.</item><lb/><item>6) mit rückſicht auf länge oder kürze des ablauts im<lb/>
praet ſg. und pl. könnten alle ablautigen verba in<lb/>
drei claſſen zerfallen a) in langlange: VII. XII. b) in<lb/>
langkurze: VIII. IX. c) in kurzlange: X. XI.</item><lb/><item>7) von den drei kurzen vocalen erſcheint im praeſ. und<lb/>
praet. ſg. kein u, außer im goth. trudan, welches<lb/>
ich zu X. rechne; beſondere conj. mochte ich ſeinet-<lb/>
wegen nicht annehmen; im pl. praet. und part. ſpielt<lb/>
dieſer voc. eine bedeutende rolle.</item><lb/><item>8) von den ſieben hauptlängen erſcheint im verhältniſſe<lb/>
des lauts und ablauts nur das einzige û nicht, außer<lb/>
wo es ſich mit dem iu berührt.</item><lb/><item>9) ë und o ſind dem geſetze des lauts und ablauts we-<lb/>ſentlich fremd, entwickeln ſich aber vor gewiſſen con-<lb/>ſonanten, namentlich im goth. vor h und r aus dem<lb/>
i ein aí, aus dem u ein aú, in ſpätern ſprachen noch<lb/>
häufiger. Dieſe entwickelung ändert den ablaut nur<lb/>ſcheinbar, in der that gar nicht und darf keine be-<lb/>ſondere conj. gründen; das goth. teihan, taih, taíhun,<lb/>
taíhans gehört völlig in VIII; tiuhan, tauh, taúhun,<lb/>
taúhans in IX; ſaíhvan, ſahv, ſèhvun, ſaíhvans in X;<lb/>
baíran, bar, bêrun, baúrans in XI; vaírpan, varp,<lb/>
vaúrpun. vaúrpans in XII. ſo gut als das niederl. bin-<lb/>
den, band, bonden dieſer letzten verbleibt. —</item><lb/><item>10) es iſt vielleicht der bemerkung werth, daß die re-<lb/>
duplicierenden wurzeln auf keine einf. liquida auslau-<lb/>
ten (doch mit ausnahme des alth. aran).</item><lb/></list></div></div></body></text></TEI>
[838/0864]
II. von der conjugation im allgemeinen.
ſilbige, deren a ein h oder r folgt, namentlich das
goth. fahan und alth. aran.
3) VII. gleicht darin den reduplicierenden, daß ſie den
pl. praet. vom ſg. nicht unterſcheidet; da überdem
einzelne verba aus ihr in die redupl., umgekehrt ein-
zelne redupl. in ſie ſchwanken, ſo geräth man auf
die vermuthung, daß ſie früherhin zu den reduplica-
tivablautenden gehört haben könne.
4) da XII ſtets poſitionslange wurzeln hat, I. und VII.
zuweilen; kann hier kein wechſel der kürze und
länge durch ablaut entſpringen.
5) VIII. und IX. haben im praef. und ſg. praet. langen
im pl. praet. kurzen vocal, umgedreht X und XI. im
praeſ. und ſg. praet. kurzen, im pl. praet. langen; im
part. praet. hingegen alle viere kurzon.
6) mit rückſicht auf länge oder kürze des ablauts im
praet ſg. und pl. könnten alle ablautigen verba in
drei claſſen zerfallen a) in langlange: VII. XII. b) in
langkurze: VIII. IX. c) in kurzlange: X. XI.
7) von den drei kurzen vocalen erſcheint im praeſ. und
praet. ſg. kein u, außer im goth. trudan, welches
ich zu X. rechne; beſondere conj. mochte ich ſeinet-
wegen nicht annehmen; im pl. praet. und part. ſpielt
dieſer voc. eine bedeutende rolle.
8) von den ſieben hauptlängen erſcheint im verhältniſſe
des lauts und ablauts nur das einzige û nicht, außer
wo es ſich mit dem iu berührt.
9) ë und o ſind dem geſetze des lauts und ablauts we-
ſentlich fremd, entwickeln ſich aber vor gewiſſen con-
ſonanten, namentlich im goth. vor h und r aus dem
i ein aí, aus dem u ein aú, in ſpätern ſprachen noch
häufiger. Dieſe entwickelung ändert den ablaut nur
ſcheinbar, in der that gar nicht und darf keine be-
ſondere conj. gründen; das goth. teihan, taih, taíhun,
taíhans gehört völlig in VIII; tiuhan, tauh, taúhun,
taúhans in IX; ſaíhvan, ſahv, ſèhvun, ſaíhvans in X;
baíran, bar, bêrun, baúrans in XI; vaírpan, varp,
vaúrpun. vaúrpans in XII. ſo gut als das niederl. bin-
den, band, bonden dieſer letzten verbleibt. —
10) es iſt vielleicht der bemerkung werth, daß die re-
duplicierenden wurzeln auf keine einf. liquida auslau-
ten (doch mit ausnahme des alth. aran).
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Grimm, Jacob: Deutsche Grammatik. Bd. 1. Göttingen, 1822, S. 838. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grimm_grammatik01_1822/864>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.