Die von einer physischen oder moralischen Person des Oberhaupts hergenommene Benennung der Staa- ten als Reiche, Monarchieen oder Republiken etc. habe ich schon oben angeführt. Was die Ehrenbe- nennungen einiger Staaten, nicht sowohl in Absicht auf die Titel des Regenten, als auf den Staat im Ganzen, zuweilen auch ohne Innbegrif des Oberhaupts, anlangen, so hat das teutsche Reich gewissermaassen hergebracht, daß ihm vorzugsweise auch vor dem rus- sischen, die Benennungen: Sacrum und Imperium bei- gelegt werden, indem man nicht nur schon geahndet, wenn das Wort sacrum ausgelassen worden, sondern auch Bedenken getragen hat, in öffentlichen Verhand- lungen zu setzen: Sacrum Romanorum et Russorum im- perium, und dafür der Ausdruck: inter Sacrum Roma- norum Imperium et Majestatem Vestram Imperatoriam angenommen worden, gleichsam zum Zeichen, daß man zwar der Russischen Regenten persönliche Kaiser- würde, aber das Reich selbst für kein Kaiserthum an- erkenne a]; wie man denn auch unter dem Worte: Imperium, ohne Beisatz, gewönlich das teutsche Reich versteht. Indes bedient Rußland sich allerdings dieser Benennungen: es fehlt auch an Beispielen nicht, daß der Ausdruck: sacrum von andern Reichen gebraucht worden. Den Republiken Polen, ohne den König, Venedig und Genua wird gewönlich der Titel: Serenis- fima Respublica, die Durchlauchtigste Republik bei- gelegt c].
a] Mosers Versuch 1. Th. S. 240.
b] Ebendesselben ausw. Staatsrecht S. 48.
c] Dessen Versuch am a. O. S. 241.
§. 11.
F f 5
und andern Ehrenzeichen der Regenten.
§. 10. Beſondere Benennungen einiger Staaten.
Die von einer phyſiſchen oder moraliſchen Perſon des Oberhaupts hergenommene Benennung der Staa- ten als Reiche, Monarchieen oder Republiken ꝛc. habe ich ſchon oben angefuͤhrt. Was die Ehrenbe- nennungen einiger Staaten, nicht ſowohl in Abſicht auf die Titel des Regenten, als auf den Staat im Ganzen, zuweilen auch ohne Innbegrif des Oberhaupts, anlangen, ſo hat das teutſche Reich gewiſſermaaſſen hergebracht, daß ihm vorzugsweiſe auch vor dem ruſ- ſiſchen, die Benennungen: Sacrum und Imperium bei- gelegt werden, indem man nicht nur ſchon geahndet, wenn das Wort ſacrum ausgelaſſen worden, ſondern auch Bedenken getragen hat, in oͤffentlichen Verhand- lungen zu ſetzen: Sacrum Romanorum et Ruſſorum im- perium, und dafuͤr der Ausdruck: inter Sacrum Roma- norum Imperium et Majeſtatem Veſtram Imperatoriam angenommen worden, gleichſam zum Zeichen, daß man zwar der Ruſſiſchen Regenten perſoͤnliche Kaiſer- wuͤrde, aber das Reich ſelbſt fuͤr kein Kaiſerthum an- erkenne a]; wie man denn auch unter dem Worte: Imperium, ohne Beiſatz, gewoͤnlich das teutſche Reich verſteht. Indes bedient Rußland ſich allerdings dieſer Benennungen: es fehlt auch an Beiſpielen nicht, daß der Ausdruck: ſacrum von andern Reichen gebraucht worden. Den Republiken Polen, ohne den Koͤnig, Venedig und Genua wird gewoͤnlich der Titel: Sereniſ- fima Respublica, die Durchlauchtigſte Republik bei- gelegt c].
a] Moſers Verſuch 1. Th. S. 240.
b] Ebendeſſelben ausw. Staatsrecht S. 48.
c] Deſſen Verſuch am a. O. S. 241.
§. 11.
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[457/0471]
und andern Ehrenzeichen der Regenten.
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Beſondere Benennungen einiger Staaten.
Die von einer phyſiſchen oder moraliſchen Perſon
des Oberhaupts hergenommene Benennung der Staa-
ten als Reiche, Monarchieen oder Republiken ꝛc.
habe ich ſchon oben angefuͤhrt. Was die Ehrenbe-
nennungen einiger Staaten, nicht ſowohl in Abſicht
auf die Titel des Regenten, als auf den Staat im
Ganzen, zuweilen auch ohne Innbegrif des Oberhaupts,
anlangen, ſo hat das teutſche Reich gewiſſermaaſſen
hergebracht, daß ihm vorzugsweiſe auch vor dem ruſ-
ſiſchen, die Benennungen: Sacrum und Imperium bei-
gelegt werden, indem man nicht nur ſchon geahndet,
wenn das Wort ſacrum ausgelaſſen worden, ſondern
auch Bedenken getragen hat, in oͤffentlichen Verhand-
lungen zu ſetzen: Sacrum Romanorum et Ruſſorum im-
perium, und dafuͤr der Ausdruck: inter Sacrum Roma-
norum Imperium et Majeſtatem Veſtram Imperatoriam
angenommen worden, gleichſam zum Zeichen, daß
man zwar der Ruſſiſchen Regenten perſoͤnliche Kaiſer-
wuͤrde, aber das Reich ſelbſt fuͤr kein Kaiſerthum an-
erkenne a]; wie man denn auch unter dem Worte:
Imperium, ohne Beiſatz, gewoͤnlich das teutſche Reich
verſteht. Indes bedient Rußland ſich allerdings dieſer
Benennungen: es fehlt auch an Beiſpielen nicht, daß
der Ausdruck: ſacrum von andern Reichen gebraucht
worden. Den Republiken Polen, ohne den Koͤnig,
Venedig und Genua wird gewoͤnlich der Titel: Sereniſ-
fima Respublica, die Durchlauchtigſte Republik bei-
gelegt c].
a] Moſers Verſuch 1. Th. S. 240.
b] Ebendeſſelben ausw. Staatsrecht S. 48.
c] Deſſen Verſuch am a. O. S. 241.
§. 11.
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Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 2. Altenburg, 1792, S. 457. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_voelkerrecht02_1792/471>, abgerufen am 22.11.2024.
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