einen Augenblick in 2, in Absicht auf Spiel- fertigkeit einigermassen gleiche Partheyen. Man lost um den Schlag Anhang I. 2. und das Spiel beginnt. Die Schläger vergleichen sich ohne Gezänk über die Ordnung, in welcher das Schlagen beginnen soll, so wie die Dienenden über die Plätze, wo sie sich hinstellen wollen. Das Spiel selbst ist dem oben beschriebenen deutschen Ballspiele ganz ähnlich, verlangt den- selben Spielraum, dasselbe Schlag- und Fange- maal, nur macht man beyde weiter, folglich bis 50 Schritte von einander. Auch der ganze Gang des Spiels ist der Hauptsache nach derselbe, wer folglich das obige gut verstanden hat, dem brau- che ich hier nur das abgehende anzugeben; und diess besteht in folgendem:
1) Obgleich die ganze Gesellschafft, wie ich vorhin gesagt habe, in zwey Theile getheilt ist, so entstehen dadurch doch keine zwey Par- theyen, von denen jede ein Ganzes ausmacht und gemeinschaftlich gegen die andere handelt; sondern jeder Spieler hat hier nur für sich selbst zu sorgen, jeder sucht für sich das Recht zum Schlagen zu erwerben und zu erhalten, und je- der, der es verliert, bringt, sich nur ganz allein darum. Diess wird durch das folgende deutlich werden.
einen Augenblick in 2, in Abſicht auf Spiel- fertigkeit einigermaſsen gleiche Partheyen. Man loſt um den Schlag Anhang I. 2. und das Spiel beginnt. Die Schläger vergleichen ſich ohne Gezänk über die Ordnung, in welcher das Schlagen beginnen ſoll, ſo wie die Dienenden über die Plätze, wo ſie ſich hinſtellen wollen. Das Spiel ſelbſt iſt dem oben beſchriebenen deutſchen Ballſpiele ganz ähnlich, verlangt den- ſelben Spielraum, daſſelbe Schlag- und Fange- maal, nur macht man beyde weiter, folglich bis 50 Schritte von einander. Auch der ganze Gang des Spiels iſt der Hauptſache nach derſelbe, wer folglich das obige gut verſtanden hat, dem brau- che ich hier nur das abgehende anzugeben; und dieſs beſteht in folgendem:
1) Obgleich die ganze Geſellſchafft, wie ich vorhin geſagt habe, in zwey Theile getheilt iſt, ſo entſtehen dadurch doch keine zwey Par- theyen, von denen jede ein Ganzes ausmacht und gemeinſchaftlich gegen die andere handelt; ſondern jeder Spieler hat hier nur für ſich ſelbſt zu ſorgen, jeder ſucht für ſich das Recht zum Schlagen zu erwerben und zu erhalten, und je- der, der es verliert, bringt, ſich nur ganz allein darum. Dieſs wird durch das folgende deutlich werden.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><divn="6"><p><pbfacs="#f0106"n="74"/>
einen Augenblick in 2, in Abſicht auf Spiel-<lb/>
fertigkeit einigermaſsen gleiche Partheyen. Man<lb/>
loſt um den Schlag Anhang I. 2. und das Spiel<lb/>
beginnt. Die Schläger vergleichen ſich ohne<lb/>
Gezänk über die Ordnung, in welcher das<lb/>
Schlagen beginnen ſoll, ſo wie die Dienenden<lb/>
über die Plätze, wo ſie ſich hinſtellen wollen.<lb/>
Das Spiel ſelbſt iſt dem oben beſchriebenen<lb/>
deutſchen Ballſpiele ganz ähnlich, verlangt den-<lb/>ſelben Spielraum, daſſelbe <hirendition="#i">Schlag</hi>- und <hirendition="#i">Fange-<lb/>
maal</hi>, nur macht man beyde weiter, folglich bis<lb/>
50 Schritte von einander. Auch der ganze Gang<lb/>
des Spiels iſt der Hauptſache nach derſelbe, wer<lb/>
folglich das obige gut verſtanden hat, dem brau-<lb/>
che ich hier nur das abgehende anzugeben; und<lb/>
dieſs beſteht in folgendem:</p><lb/><p>1) Obgleich die ganze Geſellſchafft, wie ich<lb/>
vorhin geſagt habe, in zwey Theile getheilt iſt,<lb/>ſo entſtehen dadurch doch keine zwey Par-<lb/>
theyen, von denen jede ein Ganzes ausmacht<lb/>
und gemeinſchaftlich gegen die andere handelt;<lb/>ſondern jeder Spieler hat hier nur für ſich ſelbſt<lb/>
zu ſorgen, jeder ſucht für ſich das Recht zum<lb/>
Schlagen zu erwerben und zu erhalten, und je-<lb/>
der, der es verliert, bringt, ſich nur ganz allein<lb/>
darum. Dieſs wird durch das folgende deutlich<lb/>
werden.</p></div></div><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[74/0106]
einen Augenblick in 2, in Abſicht auf Spiel-
fertigkeit einigermaſsen gleiche Partheyen. Man
loſt um den Schlag Anhang I. 2. und das Spiel
beginnt. Die Schläger vergleichen ſich ohne
Gezänk über die Ordnung, in welcher das
Schlagen beginnen ſoll, ſo wie die Dienenden
über die Plätze, wo ſie ſich hinſtellen wollen.
Das Spiel ſelbſt iſt dem oben beſchriebenen
deutſchen Ballſpiele ganz ähnlich, verlangt den-
ſelben Spielraum, daſſelbe Schlag- und Fange-
maal, nur macht man beyde weiter, folglich bis
50 Schritte von einander. Auch der ganze Gang
des Spiels iſt der Hauptſache nach derſelbe, wer
folglich das obige gut verſtanden hat, dem brau-
che ich hier nur das abgehende anzugeben; und
dieſs beſteht in folgendem:
1) Obgleich die ganze Geſellſchafft, wie ich
vorhin geſagt habe, in zwey Theile getheilt iſt,
ſo entſtehen dadurch doch keine zwey Par-
theyen, von denen jede ein Ganzes ausmacht
und gemeinſchaftlich gegen die andere handelt;
ſondern jeder Spieler hat hier nur für ſich ſelbſt
zu ſorgen, jeder ſucht für ſich das Recht zum
Schlagen zu erwerben und zu erhalten, und je-
der, der es verliert, bringt, ſich nur ganz allein
darum. Dieſs wird durch das folgende deutlich
werden.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796, S. 74. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutsmuths_spiele_1796/106>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.