nicht von den Feinden genommen: so kann der Spieler einen beliebigen Officier, einen Thurm, Springer oder Läufer daraus machen, wenn ihn schon einer davon fehlt. Wäre diess nicht der Fall, so bleibt der Bauer so lange müssig stehn, bis einer von jenen Officieren verlohren geht, dessen Rolle er dann bekommt. Der Gang des Bauers ist bloss vorwärts grade aus; vom Hause aus, das ist, von seiner ersten Stelle an, kann er zwey Schritte machen, folglich von der Reihe 2 auf 4 und von der 7 nach 5. Man merke sich aber, dass dieser Doppelschritt nicht erlaubt ist, wenn er dabey neben einem feindlichen Bauer vorüber müsste. Z. B. wenn der Bauer g 2 nach g 4 rücken wollte, indem in h 4 oder f 4 schon ein feindlicher Bauer stünde, so steht es bloss im freyen Willen des Gegenspielers, diesen so vorüberschreitenden Bauer wegzunehmen und den seinigen nach g 3 zu setzen. Schlagen kann der gemeine Soldat nur immer über Eck vorwärts: stünde er z. Ex. in x so kann er jeden andern Stein der auf c oder e 6 steht, schla- gen.
3. Von der Stellung der Steine. Auf die Reihe 1 und 2 sezt der eine Spieler die weissen, auf 7 und 8 der andre die schwarzen Steine. Haben es Beyde gethan, so stehn nun auf den 4 Eckfeldern des Brettes die 4 Thürme, neben diesen die 4
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nicht von den Feinden genommen: ſo kann der Spieler einen beliebigen Officier, einen Thurm, Springer oder Läufer daraus machen, wenn ihn ſchon einer davon fehlt. Wäre dieſs nicht der Fall, ſo bleibt der Bauer ſo lange müſsig ſtehn, bis einer von jenen Officieren verlohren geht, deſſen Rolle er dann bekommt. Der Gang des Bauers iſt bloſs vorwärts grade aus; vom Hauſe aus, das iſt, von ſeiner erſten Stelle an, kann er zwey Schritte machen, folglich von der Reihe 2 auf 4 und von der 7 nach 5. Man merke ſich aber, daſs dieſer Doppelſchritt nicht erlaubt iſt, wenn er dabey neben einem feindlichen Bauer vorüber müſste. Z. B. wenn der Bauer g 2 nach g 4 rücken wollte, indem in h 4 oder f 4 ſchon ein feindlicher Bauer ſtünde, ſo ſteht es bloſs im freyen Willen des Gegenſpielers, dieſen ſo vorüberſchreitenden Bauer wegzunehmen und den ſeinigen nach g 3 zu ſetzen. Schlagen kann der gemeine Soldat nur immer über Eck vorwärts: ſtünde er z. Ex. in x ſo kann er jeden andern Stein der auf c oder e 6 ſteht, ſchla- gen.
3. Von der Stellung der Steine. Auf die Reihe 1 und 2 ſezt der eine Spieler die weiſsen, auf 7 und 8 der andre die ſchwarzen Steine. Haben es Beyde gethan, ſo ſtehn nun auf den 4 Eckfeldern des Brettes die 4 Thürme, neben dieſen die 4
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nicht von den Feinden genommen: ſo kann der
Spieler einen beliebigen Officier, einen Thurm,
Springer oder Läufer daraus machen, wenn ihn
ſchon einer davon fehlt. Wäre dieſs nicht der
Fall, ſo bleibt der Bauer ſo lange müſsig ſtehn,
bis einer von jenen Officieren verlohren geht,
deſſen Rolle er dann bekommt. Der Gang des
Bauers iſt bloſs vorwärts grade aus; vom Hauſe
aus, das iſt, von ſeiner erſten Stelle an, kann er
zwey Schritte machen, folglich von der Reihe 2
auf 4 und von der 7 nach 5. Man merke ſich
aber, daſs dieſer Doppelſchritt nicht erlaubt iſt,
wenn er dabey neben einem feindlichen Bauer
vorüber müſste. Z. B. wenn der Bauer g 2 nach
g 4 rücken wollte, indem in h 4 oder f 4 ſchon
ein feindlicher Bauer ſtünde, ſo ſteht es bloſs
im freyen Willen des Gegenſpielers, dieſen
ſo vorüberſchreitenden Bauer wegzunehmen
und den ſeinigen nach g 3 zu ſetzen.
Schlagen kann der gemeine Soldat nur immer
über Eck vorwärts: ſtünde er z. Ex. in x ſo kann er
jeden andern Stein der auf c oder e 6 ſteht, ſchla-
gen.
3. Von der Stellung der Steine. Auf die Reihe
1 und 2 ſezt der eine Spieler die weiſsen, auf 7
und 8 der andre die ſchwarzen Steine. Haben es
Beyde gethan, ſo ſtehn nun auf den 4 Eckfeldern
des Brettes die 4 Thürme, neben dieſen die 4
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Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796, S. 449. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutsmuths_spiele_1796/481>, abgerufen am 24.11.2024.
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