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Gutzkow, Karl: Börne's Leben. Hamburg, 1840.

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Zeiten und Verpflichtungen verlor, über welche sich die Frankfurter Behörden nicht hinwegsetzen durften. Man beharrte auch nicht länger auf jener Bedingung, weil die Sache dann leicht hätte an die Bürgerschaft kommen und Gelegenheit zu anzüglichen Erörterungen geben können. Reinganum fand in den Aktenstücken, die Börne einsandte, die Abweichung, daß statt des Ausdrucks les serviteurs du Grand Duche de Francfort, wie in der Wiener Akte die Beamten des ehemaligen Fürsten Primas genannt waren, Börne oder sein Pariser Notar gesetzt hatten: les fonctionnaires. Börne hatte bei der Abschrift sich wohl geschämt, einen Franzosen wissen zu lassen, daß man in Deutschland die Beamten des Staats serviteurs nenne!

Börne begriff nicht, wie ihm seine Freunde so dringend abrathen konnten, wieder nach Deutschland zurückzukehren. Man warnte ihn von allen Seiten. Er zweifelte nicht, daß man ihn für seine Pariser Briefe gefänglich einziehen könne, aber er rechnete auf eine Theilnahme, die der Sache, welche jene Briefe vertheidigten, nur nützen könne. Er rechnete, wenn er in's Badische oder Rheinbaiersche reiste, auf öffentliche Verhandlung seines Prozesses und versprach sich von

Zeiten und Verpflichtungen verlor, über welche sich die Frankfurter Behörden nicht hinwegsetzen durften. Man beharrte auch nicht länger auf jener Bedingung, weil die Sache dann leicht hätte an die Bürgerschaft kommen und Gelegenheit zu anzüglichen Erörterungen geben können. Reinganum fand in den Aktenstücken, die Börne einsandte, die Abweichung, daß statt des Ausdrucks les serviteurs du Grand Duché de Francfort, wie in der Wiener Akte die Beamten des ehemaligen Fürsten Primas genannt waren, Börne oder sein Pariser Notar gesetzt hatten: les fonctionnaires. Börne hatte bei der Abschrift sich wohl geschämt, einen Franzosen wissen zu lassen, daß man in Deutschland die Beamten des Staats serviteurs nenne!

Börne begriff nicht, wie ihm seine Freunde so dringend abrathen konnten, wieder nach Deutschland zurückzukehren. Man warnte ihn von allen Seiten. Er zweifelte nicht, daß man ihn für seine Pariser Briefe gefänglich einziehen könne, aber er rechnete auf eine Theilnahme, die der Sache, welche jene Briefe vertheidigten, nur nützen könne. Er rechnete, wenn er in’s Badische oder Rheinbaiersche reiste, auf öffentliche Verhandlung seines Prozesses und versprach sich von

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[231/0273] Zeiten und Verpflichtungen verlor, über welche sich die Frankfurter Behörden nicht hinwegsetzen durften. Man beharrte auch nicht länger auf jener Bedingung, weil die Sache dann leicht hätte an die Bürgerschaft kommen und Gelegenheit zu anzüglichen Erörterungen geben können. Reinganum fand in den Aktenstücken, die Börne einsandte, die Abweichung, daß statt des Ausdrucks les serviteurs du Grand Duché de Francfort, wie in der Wiener Akte die Beamten des ehemaligen Fürsten Primas genannt waren, Börne oder sein Pariser Notar gesetzt hatten: les fonctionnaires. Börne hatte bei der Abschrift sich wohl geschämt, einen Franzosen wissen zu lassen, daß man in Deutschland die Beamten des Staats serviteurs nenne! Börne begriff nicht, wie ihm seine Freunde so dringend abrathen konnten, wieder nach Deutschland zurückzukehren. Man warnte ihn von allen Seiten. Er zweifelte nicht, daß man ihn für seine Pariser Briefe gefänglich einziehen könne, aber er rechnete auf eine Theilnahme, die der Sache, welche jene Briefe vertheidigten, nur nützen könne. Er rechnete, wenn er in’s Badische oder Rheinbaiersche reiste, auf öffentliche Verhandlung seines Prozesses und versprach sich von

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Zitationshilfe: Gutzkow, Karl: Börne's Leben. Hamburg, 1840, S. 231. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutzkow_boerne_1840/273>, abgerufen am 17.06.2024.