Gutzkow, Karl: Die Zeitgenossen. 2. Bd. 2. Aufl. Pforzheim, 1842.es, er entzieht ihm das Merkmal, welches ich ihm aufdrückte, nämlich geheim zu seyn, und ich habe vollen Grund zu klagen gegen willkürliche Verläumdung und Beeinträchtigung meiner Person. Schon, wenn der Nachdrucker seinen Diebstahl billiger gibt als das Original, so kann der Verleger des Originales klagen, daß er durch den Nachdruck in den Verruf einer ehrlosen Wucherei käme, indem er verschiedene Preise für ein und dieselbe Sache stellte. Und hier gilt auch die Einrede nicht, daß je auf dem Titel eine andere Firma als die rechtmäßige gestellt wäre, denn diese Firma ist nur eine Note für den Geschäftsverkehr, nicht für das Publikum, welches an der ganzen Sache die Hauptrolle spielt, durch seinen Beutel. Mit einem Worte, der Gesichtspunkt, von welchem aus der Nachdrucker rechtlos ist, liegt nicht im Honorar des Schriftstellers, nicht in dem Verlust des rechtmäßigen Verlegers, sondern in der Jnfamie und Gewaltthätigkeit des Nachdruckers, der den Autor verhindert, sich nach seinem freien Willen mit dem Buchhandel, und dem Verleger, sich nach seinem freien Willen mit dem Publikum zu vermitteln. Die Anarchie der Literatur ist leider selbst Schuld daran, daß es so gänzlich an klaren Begriffen über das Preßwesen mangelt. Blicken wir aber auf den Umfang, den einmal die Presse gewonnen hat, auf den innigen Zusammenhang derselben mit der Existenz so vieler Tausende, blicken wir andrerseits auch auf es, er entzieht ihm das Merkmal, welches ich ihm aufdrückte, nämlich geheim zu seyn, und ich habe vollen Grund zu klagen gegen willkürliche Verläumdung und Beeinträchtigung meiner Person. Schon, wenn der Nachdrucker seinen Diebstahl billiger gibt als das Original, so kann der Verleger des Originales klagen, daß er durch den Nachdruck in den Verruf einer ehrlosen Wucherei käme, indem er verschiedene Preise für ein und dieselbe Sache stellte. Und hier gilt auch die Einrede nicht, daß je auf dem Titel eine andere Firma als die rechtmäßige gestellt wäre, denn diese Firma ist nur eine Note für den Geschäftsverkehr, nicht für das Publikum, welches an der ganzen Sache die Hauptrolle spielt, durch seinen Beutel. Mit einem Worte, der Gesichtspunkt, von welchem aus der Nachdrucker rechtlos ist, liegt nicht im Honorar des Schriftstellers, nicht in dem Verlust des rechtmäßigen Verlegers, sondern in der Jnfamie und Gewaltthätigkeit des Nachdruckers, der den Autor verhindert, sich nach seinem freien Willen mit dem Buchhandel, und dem Verleger, sich nach seinem freien Willen mit dem Publikum zu vermitteln. Die Anarchie der Literatur ist leider selbst Schuld daran, daß es so gänzlich an klaren Begriffen über das Preßwesen mangelt. Blicken wir aber auf den Umfang, den einmal die Presse gewonnen hat, auf den innigen Zusammenhang derselben mit der Existenz so vieler Tausende, blicken wir andrerseits auch auf <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0310" n="308"/> es, er entzieht ihm das Merkmal, welches ich ihm aufdrückte, nämlich geheim zu seyn, und ich habe vollen Grund zu klagen gegen willkürliche Verläumdung und Beeinträchtigung meiner Person. Schon, wenn der Nachdrucker seinen Diebstahl billiger gibt als das Original, so kann der Verleger des Originales klagen, daß er durch den Nachdruck in den Verruf einer ehrlosen Wucherei käme, indem er verschiedene Preise für ein und dieselbe Sache stellte. Und hier gilt auch die Einrede nicht, daß je auf dem Titel eine andere Firma als die rechtmäßige gestellt wäre, denn diese Firma ist nur eine Note für den Geschäftsverkehr, nicht für das Publikum, welches an der ganzen Sache die Hauptrolle spielt, durch seinen Beutel. Mit einem Worte, der Gesichtspunkt, von welchem aus der Nachdrucker rechtlos ist, liegt nicht im Honorar des Schriftstellers, nicht in dem Verlust des rechtmäßigen Verlegers, sondern in der Jnfamie und Gewaltthätigkeit des Nachdruckers, der den Autor verhindert, sich nach seinem freien Willen mit dem Buchhandel, und dem Verleger, sich nach seinem freien Willen mit dem Publikum zu vermitteln.</p> <p>Die Anarchie der Literatur ist leider selbst Schuld daran, daß es so gänzlich an klaren Begriffen über das Preßwesen mangelt. Blicken wir aber auf den Umfang, den einmal die Presse gewonnen hat, auf den innigen Zusammenhang derselben mit der Existenz so vieler Tausende, blicken wir andrerseits auch auf </p> </div> </body> </text> </TEI> [308/0310]
es, er entzieht ihm das Merkmal, welches ich ihm aufdrückte, nämlich geheim zu seyn, und ich habe vollen Grund zu klagen gegen willkürliche Verläumdung und Beeinträchtigung meiner Person. Schon, wenn der Nachdrucker seinen Diebstahl billiger gibt als das Original, so kann der Verleger des Originales klagen, daß er durch den Nachdruck in den Verruf einer ehrlosen Wucherei käme, indem er verschiedene Preise für ein und dieselbe Sache stellte. Und hier gilt auch die Einrede nicht, daß je auf dem Titel eine andere Firma als die rechtmäßige gestellt wäre, denn diese Firma ist nur eine Note für den Geschäftsverkehr, nicht für das Publikum, welches an der ganzen Sache die Hauptrolle spielt, durch seinen Beutel. Mit einem Worte, der Gesichtspunkt, von welchem aus der Nachdrucker rechtlos ist, liegt nicht im Honorar des Schriftstellers, nicht in dem Verlust des rechtmäßigen Verlegers, sondern in der Jnfamie und Gewaltthätigkeit des Nachdruckers, der den Autor verhindert, sich nach seinem freien Willen mit dem Buchhandel, und dem Verleger, sich nach seinem freien Willen mit dem Publikum zu vermitteln.
Die Anarchie der Literatur ist leider selbst Schuld daran, daß es so gänzlich an klaren Begriffen über das Preßwesen mangelt. Blicken wir aber auf den Umfang, den einmal die Presse gewonnen hat, auf den innigen Zusammenhang derselben mit der Existenz so vieler Tausende, blicken wir andrerseits auch auf
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Zitationshilfe: | Gutzkow, Karl: Die Zeitgenossen. 2. Bd. 2. Aufl. Pforzheim, 1842, S. 308. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutzkow_zeitgenossen02_1842/310>, abgerufen am 16.07.2024. |