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Gutzkow, Karl: Die Zeitgenossen. 2. Bd. 2. Aufl. Pforzheim, 1842.

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waltet, und Völkern und Ländern das Maß ihrer Besitzthümer und Entbehrungen zumißt, daß gerade England, das einzige Land, wo in Europa wahre politische Freiheit herrscht, eine Gesetzgebung besitzen muß, die weit hinter den Fortschritten, die seit Jahrhunderten der menschliche Geist gemacht hat, zurück ist. Sollen Wohlthaten und Mängel sich die Wage halten? Soll England in dem Einen zeigen, was Europa zu erstreben und in dem Andern, was es zu vermeiden hat? Jndessen würde diese göttliche Veranstaltung sich auf historischem Wege bald erklären lassen. Dieselben Umstände, welche bei uns der Entwickelung der bürgerlichen Freiheit so günstig waren, hinderten die Ausbildung und Einführung allgemein menschlicher Prinzipien in die Civil- und Kriminalgesetzgebung. Die Freiheit Englands ist eine faktische, eine historische. Volk, König, Parlament (ist ein bekannter Ausspruch) haben alle ihre Rechte und Privilegien und Uebergewichte, ohne daß es dafür Grenzen gäbe. Die Freiheit Englands rang sich aus den Widerwärtigkeiten und Schicksalsstürmen der englischen Geschichte hervor. Sie war zum großen Theil Recht des Stärkern, sie war die schleunige Benutzung der günstigen Umstände, namentlich des Dynastienwechsels, sie war weit mehr die Folge des Handels und der Religionsverbesserung (Kirchenverbesserung kann man leider nicht sagen), als der Sieg allgemein rechtlicher Prinzipien und humaner Uebereinkünfte. Ja es ist fast, als

waltet, und Völkern und Ländern das Maß ihrer Besitzthümer und Entbehrungen zumißt, daß gerade England, das einzige Land, wo in Europa wahre politische Freiheit herrscht, eine Gesetzgebung besitzen muß, die weit hinter den Fortschritten, die seit Jahrhunderten der menschliche Geist gemacht hat, zurück ist. Sollen Wohlthaten und Mängel sich die Wage halten? Soll England in dem Einen zeigen, was Europa zu erstreben und in dem Andern, was es zu vermeiden hat? Jndessen würde diese göttliche Veranstaltung sich auf historischem Wege bald erklären lassen. Dieselben Umstände, welche bei uns der Entwickelung der bürgerlichen Freiheit so günstig waren, hinderten die Ausbildung und Einführung allgemein menschlicher Prinzipien in die Civil- und Kriminalgesetzgebung. Die Freiheit Englands ist eine faktische, eine historische. Volk, König, Parlament (ist ein bekannter Ausspruch) haben alle ihre Rechte und Privilegien und Uebergewichte, ohne daß es dafür Grenzen gäbe. Die Freiheit Englands rang sich aus den Widerwärtigkeiten und Schicksalsstürmen der englischen Geschichte hervor. Sie war zum großen Theil Recht des Stärkern, sie war die schleunige Benutzung der günstigen Umstände, namentlich des Dynastienwechsels, sie war weit mehr die Folge des Handels und der Religionsverbesserung (Kirchenverbesserung kann man leider nicht sagen), als der Sieg allgemein rechtlicher Prinzipien und humaner Uebereinkünfte. Ja es ist fast, als

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[87/0089] waltet, und Völkern und Ländern das Maß ihrer Besitzthümer und Entbehrungen zumißt, daß gerade England, das einzige Land, wo in Europa wahre politische Freiheit herrscht, eine Gesetzgebung besitzen muß, die weit hinter den Fortschritten, die seit Jahrhunderten der menschliche Geist gemacht hat, zurück ist. Sollen Wohlthaten und Mängel sich die Wage halten? Soll England in dem Einen zeigen, was Europa zu erstreben und in dem Andern, was es zu vermeiden hat? Jndessen würde diese göttliche Veranstaltung sich auf historischem Wege bald erklären lassen. Dieselben Umstände, welche bei uns der Entwickelung der bürgerlichen Freiheit so günstig waren, hinderten die Ausbildung und Einführung allgemein menschlicher Prinzipien in die Civil- und Kriminalgesetzgebung. Die Freiheit Englands ist eine faktische, eine historische. Volk, König, Parlament (ist ein bekannter Ausspruch) haben alle ihre Rechte und Privilegien und Uebergewichte, ohne daß es dafür Grenzen gäbe. Die Freiheit Englands rang sich aus den Widerwärtigkeiten und Schicksalsstürmen der englischen Geschichte hervor. Sie war zum großen Theil Recht des Stärkern, sie war die schleunige Benutzung der günstigen Umstände, namentlich des Dynastienwechsels, sie war weit mehr die Folge des Handels und der Religionsverbesserung (Kirchenverbesserung kann man leider nicht sagen), als der Sieg allgemein rechtlicher Prinzipien und humaner Uebereinkünfte. Ja es ist fast, als

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Zitationshilfe: Gutzkow, Karl: Die Zeitgenossen. 2. Bd. 2. Aufl. Pforzheim, 1842, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutzkow_zeitgenossen02_1842/89>, abgerufen am 21.11.2024.