Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.Lügen" noch des näheren eingegangen werden wird. Die Empfangszeit richtet sich nach der an dem betreffenden Ort gebräuchlichen Essenszeit; wird erst gegen Abend, vielleicht um 5 Uhr, "zu Mittag" gegessen, so wird man darauf rechnen können, von 4 Uhr ab angenommen zu werden; für weniger förmliche Besuche sind an Orten, wo schon zu Mittag "zu Mittag" gegessen wird, auch die späteren Nachmittagsstunden zwischen 5 und 6 Uhr beliebt; für feierliche, "offizielle" Besuche bleibt dagegen stets der Vormittag die passende Zeit. Bei Besuchen bei Herren, besonders bei Beamten oder Kaufleuten, achte man darauf, ob die Betreffenden vielleicht feststehende Sprechstunden haben, die man dann zu benutzen hat. Außer denselben seine Aufwartung zu machen, ist unpassend, ganz abgesehen davon, daß man darauf rechnen muß, nicht angenommen zu werden. Der Anzug, den man zu wählen hat, richtet sich natürlich auch nach der Art des einzelnen Besuches. Für einen Antrittsbesuch muß der Herr stets einen schwarzen Rock, schwarze oder hellfarbige Beinkleider, helle Handschuhe und ebensolche Halsbinde und einen Cylinderhut haben. Die Dame erscheint in feiner, doch nicht auffälliger Lügen“ noch des näheren eingegangen werden wird. Die Empfangszeit richtet sich nach der an dem betreffenden Ort gebräuchlichen Essenszeit; wird erst gegen Abend, vielleicht um 5 Uhr, „zu Mittag“ gegessen, so wird man darauf rechnen können, von 4 Uhr ab angenommen zu werden; für weniger förmliche Besuche sind an Orten, wo schon zu Mittag „zu Mittag“ gegessen wird, auch die späteren Nachmittagsstunden zwischen 5 und 6 Uhr beliebt; für feierliche, „offizielle“ Besuche bleibt dagegen stets der Vormittag die passende Zeit. Bei Besuchen bei Herren, besonders bei Beamten oder Kaufleuten, achte man darauf, ob die Betreffenden vielleicht feststehende Sprechstunden haben, die man dann zu benutzen hat. Außer denselben seine Aufwartung zu machen, ist unpassend, ganz abgesehen davon, daß man darauf rechnen muß, nicht angenommen zu werden. Der Anzug, den man zu wählen hat, richtet sich natürlich auch nach der Art des einzelnen Besuches. Für einen Antrittsbesuch muß der Herr stets einen schwarzen Rock, schwarze oder hellfarbige Beinkleider, helle Handschuhe und ebensolche Halsbinde und einen Cylinderhut haben. Die Dame erscheint in feiner, doch nicht auffälliger <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0018" n="8"/> Lügen“ noch des näheren eingegangen werden wird. Die Empfangszeit richtet sich nach der an dem betreffenden Ort gebräuchlichen Essenszeit; wird erst gegen Abend, vielleicht um 5 Uhr, „zu Mittag“ gegessen, so wird man darauf rechnen können, von 4 Uhr ab angenommen zu werden; für weniger förmliche Besuche sind an Orten, wo schon zu Mittag „zu Mittag“ gegessen wird, auch die späteren Nachmittagsstunden zwischen 5 und 6 Uhr beliebt; für feierliche, „offizielle“ Besuche bleibt dagegen stets der Vormittag die passende Zeit. Bei Besuchen bei Herren, besonders bei Beamten oder Kaufleuten, achte man darauf, ob die Betreffenden vielleicht feststehende <hi rendition="#g">Sprechstunden</hi> haben, die man dann zu benutzen hat. Außer denselben seine Aufwartung zu machen, ist unpassend, ganz abgesehen davon, daß man darauf rechnen muß, nicht angenommen zu werden.</p> <p>Der <hi rendition="#g">Anzug</hi>, den man zu wählen hat, richtet sich natürlich auch nach der Art des einzelnen Besuches. Für einen Antrittsbesuch muß der Herr stets einen schwarzen Rock, schwarze oder hellfarbige Beinkleider, helle Handschuhe und ebensolche Halsbinde und einen Cylinderhut haben. Die Dame erscheint in feiner, doch nicht auffälliger </p> </div> </body> </text> </TEI> [8/0018]
Lügen“ noch des näheren eingegangen werden wird. Die Empfangszeit richtet sich nach der an dem betreffenden Ort gebräuchlichen Essenszeit; wird erst gegen Abend, vielleicht um 5 Uhr, „zu Mittag“ gegessen, so wird man darauf rechnen können, von 4 Uhr ab angenommen zu werden; für weniger förmliche Besuche sind an Orten, wo schon zu Mittag „zu Mittag“ gegessen wird, auch die späteren Nachmittagsstunden zwischen 5 und 6 Uhr beliebt; für feierliche, „offizielle“ Besuche bleibt dagegen stets der Vormittag die passende Zeit. Bei Besuchen bei Herren, besonders bei Beamten oder Kaufleuten, achte man darauf, ob die Betreffenden vielleicht feststehende Sprechstunden haben, die man dann zu benutzen hat. Außer denselben seine Aufwartung zu machen, ist unpassend, ganz abgesehen davon, daß man darauf rechnen muß, nicht angenommen zu werden.
Der Anzug, den man zu wählen hat, richtet sich natürlich auch nach der Art des einzelnen Besuches. Für einen Antrittsbesuch muß der Herr stets einen schwarzen Rock, schwarze oder hellfarbige Beinkleider, helle Handschuhe und ebensolche Halsbinde und einen Cylinderhut haben. Die Dame erscheint in feiner, doch nicht auffälliger
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2013-03-19T14:09:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-03-19T14:09:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2013-03-19T14:09:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |