Bekannte oder gar Verwandte von dem sind, mit welchem man geht, und der dadurch gekränkt und leicht zu der Annahme berechtigt sein könnte, daß man gelegentlich über ihn, einem Dritten gegenüber, auch nicht minder lieblos urteilen würde.
Für einen jungen Mann, dem daran liegt, eine möglichst freie und ungezwungene körperliche Haltung zu bekommen, empfiehlt es sich, stets ohne Stock oder Schirm auf der Straße zu gehen und die Arme ruhig hängen zu lassen. Erscheint ihm dies anfänglich auch sehr schwierig und glaubt er keinen Halt zu haben, so wird er sich doch bald daran gewöhnen und dann ganz anders gehen und stehen können, als der, welcher nicht den geringsten Weg machen zu können vermeint, wenn er nicht einen Stock in den Händen hält. Auf alle Fälle soll man diesen aber stets so tragen, daß er niemand stößt oder gar verletzt. Stock und Schirm unter dem Arm zu halten, so daß sie rückwärts weit hinausstehen, ist an vielen Orten sogar polizeilich verboten. Hat man doch jemand gestoßen, so ist es nötig, daß man sich durch ein "Entschuldigen Sie" oder "Verzeihen Sie" oder ähnliches Wort bei demselben entschuldigt.
Bekannte oder gar Verwandte von dem sind, mit welchem man geht, und der dadurch gekränkt und leicht zu der Annahme berechtigt sein könnte, daß man gelegentlich über ihn, einem Dritten gegenüber, auch nicht minder lieblos urteilen würde.
Für einen jungen Mann, dem daran liegt, eine möglichst freie und ungezwungene körperliche Haltung zu bekommen, empfiehlt es sich, stets ohne Stock oder Schirm auf der Straße zu gehen und die Arme ruhig hängen zu lassen. Erscheint ihm dies anfänglich auch sehr schwierig und glaubt er keinen Halt zu haben, so wird er sich doch bald daran gewöhnen und dann ganz anders gehen und stehen können, als der, welcher nicht den geringsten Weg machen zu können vermeint, wenn er nicht einen Stock in den Händen hält. Auf alle Fälle soll man diesen aber stets so tragen, daß er niemand stößt oder gar verletzt. Stock und Schirm unter dem Arm zu halten, so daß sie rückwärts weit hinausstehen, ist an vielen Orten sogar polizeilich verboten. Hat man doch jemand gestoßen, so ist es nötig, daß man sich durch ein „Entschuldigen Sie“ oder „Verzeihen Sie“ oder ähnliches Wort bei demselben entschuldigt.
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0181"n="171"/>
Bekannte oder gar Verwandte von dem sind, mit welchem man geht, und der dadurch gekränkt und leicht zu der Annahme berechtigt sein könnte, daß man gelegentlich über ihn, einem Dritten gegenüber, auch nicht minder lieblos urteilen würde.</p><p>Für einen jungen Mann, dem daran liegt, eine möglichst freie und ungezwungene körperliche Haltung zu bekommen, empfiehlt es sich, stets ohne <hirendition="#g">Stock oder Schirm</hi> auf der Straße zu gehen und die Arme ruhig hängen zu lassen. Erscheint ihm dies anfänglich auch sehr schwierig und glaubt er keinen Halt zu haben, so wird er sich doch bald daran gewöhnen und dann ganz anders gehen und stehen können, als der, welcher nicht den geringsten Weg machen zu können vermeint, wenn er nicht einen Stock in den Händen hält. Auf alle Fälle soll man diesen aber stets so tragen, daß er niemand stößt oder gar verletzt. Stock und Schirm unter dem Arm zu halten, so daß sie rückwärts weit hinausstehen, ist an vielen Orten sogar polizeilich verboten. Hat man doch jemand gestoßen, so ist es nötig, daß man sich durch ein „Entschuldigen Sie“ oder „Verzeihen Sie“ oder ähnliches Wort bei demselben entschuldigt.</p></div></body></text></TEI>
[171/0181]
Bekannte oder gar Verwandte von dem sind, mit welchem man geht, und der dadurch gekränkt und leicht zu der Annahme berechtigt sein könnte, daß man gelegentlich über ihn, einem Dritten gegenüber, auch nicht minder lieblos urteilen würde.
Für einen jungen Mann, dem daran liegt, eine möglichst freie und ungezwungene körperliche Haltung zu bekommen, empfiehlt es sich, stets ohne Stock oder Schirm auf der Straße zu gehen und die Arme ruhig hängen zu lassen. Erscheint ihm dies anfänglich auch sehr schwierig und glaubt er keinen Halt zu haben, so wird er sich doch bald daran gewöhnen und dann ganz anders gehen und stehen können, als der, welcher nicht den geringsten Weg machen zu können vermeint, wenn er nicht einen Stock in den Händen hält. Auf alle Fälle soll man diesen aber stets so tragen, daß er niemand stößt oder gar verletzt. Stock und Schirm unter dem Arm zu halten, so daß sie rückwärts weit hinausstehen, ist an vielen Orten sogar polizeilich verboten. Hat man doch jemand gestoßen, so ist es nötig, daß man sich durch ein „Entschuldigen Sie“ oder „Verzeihen Sie“ oder ähnliches Wort bei demselben entschuldigt.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2013-03-19T14:09:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-03-19T14:09:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2013-03-19T14:09:31Z)
Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 171. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/181>, abgerufen am 23.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.