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Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.

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Man darf nie dulden, daß eine Dame, mit welcher man auf der Straße geht, oder die man trifft, Pakete und dergleichen selbst trägt. Man nimmt ihr dieselben sofort ab, auch wenn es für einen Herrn sonst nicht gerade sehr passend ist, derlei zu tragen. In Gesellschaft einer Dame kann man dies ruhig thun, ja, es würde sogar gegen den Anstand verstoßen, wenn der Herr dulden wollte, daß die Dame ihre Sachen selber trüge, während er leer neben ihr geht.

Es dürfte hier vielleicht am Platz sein, noch ein Wort über das Rauchen und das Parfümieren einzufügen. Beides sind Gewohnheiten, die oft genug als lästig empfunden werden, und die wohl beide, die erstere auf alle Fälle, jeder Berechtigung entbehren. Doch darüber zu entscheiden, ist nicht die Aufgabe des vorliegenden Buches. Es sei deshalb nur darauf aufmerksam gemacht, daß Rauchen in Damengesellschaft sowohl im Zimmer, wie auf der Straße stets und unweigerlich verboten ist. Sobald man mit einer Dame zusammenkommt, muß sofort die Zigarre entfernt werden und soll nur auf den ausdrücklichen Wunsch der Betreffenden, den man aber nicht durch eine Frage, welche eine verneinende Antwort so gut wie ausschließt, hervorrufen darf,

Man darf nie dulden, daß eine Dame, mit welcher man auf der Straße geht, oder die man trifft, Pakete und dergleichen selbst trägt. Man nimmt ihr dieselben sofort ab, auch wenn es für einen Herrn sonst nicht gerade sehr passend ist, derlei zu tragen. In Gesellschaft einer Dame kann man dies ruhig thun, ja, es würde sogar gegen den Anstand verstoßen, wenn der Herr dulden wollte, daß die Dame ihre Sachen selber trüge, während er leer neben ihr geht.

Es dürfte hier vielleicht am Platz sein, noch ein Wort über das Rauchen und das Parfümieren einzufügen. Beides sind Gewohnheiten, die oft genug als lästig empfunden werden, und die wohl beide, die erstere auf alle Fälle, jeder Berechtigung entbehren. Doch darüber zu entscheiden, ist nicht die Aufgabe des vorliegenden Buches. Es sei deshalb nur darauf aufmerksam gemacht, daß Rauchen in Damengesellschaft sowohl im Zimmer, wie auf der Straße stets und unweigerlich verboten ist. Sobald man mit einer Dame zusammenkommt, muß sofort die Zigarre entfernt werden und soll nur auf den ausdrücklichen Wunsch der Betreffenden, den man aber nicht durch eine Frage, welche eine verneinende Antwort so gut wie ausschließt, hervorrufen darf,

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[172/0182] Man darf nie dulden, daß eine Dame, mit welcher man auf der Straße geht, oder die man trifft, Pakete und dergleichen selbst trägt. Man nimmt ihr dieselben sofort ab, auch wenn es für einen Herrn sonst nicht gerade sehr passend ist, derlei zu tragen. In Gesellschaft einer Dame kann man dies ruhig thun, ja, es würde sogar gegen den Anstand verstoßen, wenn der Herr dulden wollte, daß die Dame ihre Sachen selber trüge, während er leer neben ihr geht. Es dürfte hier vielleicht am Platz sein, noch ein Wort über das Rauchen und das Parfümieren einzufügen. Beides sind Gewohnheiten, die oft genug als lästig empfunden werden, und die wohl beide, die erstere auf alle Fälle, jeder Berechtigung entbehren. Doch darüber zu entscheiden, ist nicht die Aufgabe des vorliegenden Buches. Es sei deshalb nur darauf aufmerksam gemacht, daß Rauchen in Damengesellschaft sowohl im Zimmer, wie auf der Straße stets und unweigerlich verboten ist. Sobald man mit einer Dame zusammenkommt, muß sofort die Zigarre entfernt werden und soll nur auf den ausdrücklichen Wunsch der Betreffenden, den man aber nicht durch eine Frage, welche eine verneinende Antwort so gut wie ausschließt, hervorrufen darf,

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Zitationshilfe: Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 172. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/182>, abgerufen am 15.05.2024.