wieder angezündet werden. Die Zigarre muß entfernt werden, ist gesagt worden, denn ausgegangene Zigarren in der Hand getragen oder nur in den Aschenabstreicher auf dem Tisch gelegt riechen noch viel schlimmer und sind für solche, die nicht rauchen, unangenehmer als brennende. Wer nur halbwegs stark raucht, hat allerdings meistens jegliches Gefühl verloren, daß einem andern sein Gepaffe unangenehm sein könnte, ja, er beansprucht es geradezu als sein gutes Recht, überall die Atmosphäre durch den Geruch glimmenden Tabakskrautes verunreinigen und die empfindlichen Nasen seiner Mitmenschen beleidigen zu dürfen. Und leider gibt es gegen solche Rücksichtslosigkeit, die einem oft genug den Genuß eines herrlichen Waldspazierganges, eines duftigen Sommerabends gründlich verderben kann, kein Mittel, als sich eben selbst zu entfernen. Geht aber die Rücksichtslosigkeit so weit, daß jemand raucht, obgleich Personen in der Nähe sind, deren Gesundheit unter dem riechenden Qualm leidet, so ist es jedes Herrn Pflicht, den Betreffenden darauf aufmerksam zu machen und ihn zu veranlassen, sein Rauchen einzustellen. So viel Gewalt muß jeder über sich haben, daß er den Genuß einer Zigarre, sei es auch für die Zeit
wieder angezündet werden. Die Zigarre muß entfernt werden, ist gesagt worden, denn ausgegangene Zigarren in der Hand getragen oder nur in den Aschenabstreicher auf dem Tisch gelegt riechen noch viel schlimmer und sind für solche, die nicht rauchen, unangenehmer als brennende. Wer nur halbwegs stark raucht, hat allerdings meistens jegliches Gefühl verloren, daß einem andern sein Gepaffe unangenehm sein könnte, ja, er beansprucht es geradezu als sein gutes Recht, überall die Atmosphäre durch den Geruch glimmenden Tabakskrautes verunreinigen und die empfindlichen Nasen seiner Mitmenschen beleidigen zu dürfen. Und leider gibt es gegen solche Rücksichtslosigkeit, die einem oft genug den Genuß eines herrlichen Waldspazierganges, eines duftigen Sommerabends gründlich verderben kann, kein Mittel, als sich eben selbst zu entfernen. Geht aber die Rücksichtslosigkeit so weit, daß jemand raucht, obgleich Personen in der Nähe sind, deren Gesundheit unter dem riechenden Qualm leidet, so ist es jedes Herrn Pflicht, den Betreffenden darauf aufmerksam zu machen und ihn zu veranlassen, sein Rauchen einzustellen. So viel Gewalt muß jeder über sich haben, daß er den Genuß einer Zigarre, sei es auch für die Zeit
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wieder angezündet werden. Die Zigarre muß <hirendition="#g">entfernt</hi> werden, ist gesagt worden, denn ausgegangene Zigarren in der Hand getragen oder nur in den Aschenabstreicher auf dem Tisch gelegt riechen noch viel schlimmer und sind für solche, die nicht rauchen, unangenehmer als brennende. Wer nur halbwegs stark raucht, hat allerdings meistens jegliches Gefühl verloren, daß einem andern sein Gepaffe unangenehm sein könnte, ja, er beansprucht es geradezu als sein gutes Recht, überall die Atmosphäre durch den Geruch glimmenden Tabakskrautes verunreinigen und die empfindlichen Nasen seiner Mitmenschen beleidigen zu dürfen. Und leider gibt es gegen solche Rücksichtslosigkeit, die einem oft genug den Genuß eines herrlichen Waldspazierganges, eines duftigen Sommerabends gründlich verderben kann, kein Mittel, als sich eben selbst zu entfernen. Geht aber die Rücksichtslosigkeit so weit, daß jemand raucht, obgleich Personen in der Nähe sind, deren Gesundheit unter dem riechenden Qualm leidet, so ist es jedes Herrn Pflicht, den Betreffenden darauf aufmerksam zu machen und ihn zu veranlassen, sein Rauchen einzustellen. So viel Gewalt muß jeder über sich haben, daß er den Genuß einer Zigarre, sei es auch für die Zeit
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wieder angezündet werden. Die Zigarre muß entfernt werden, ist gesagt worden, denn ausgegangene Zigarren in der Hand getragen oder nur in den Aschenabstreicher auf dem Tisch gelegt riechen noch viel schlimmer und sind für solche, die nicht rauchen, unangenehmer als brennende. Wer nur halbwegs stark raucht, hat allerdings meistens jegliches Gefühl verloren, daß einem andern sein Gepaffe unangenehm sein könnte, ja, er beansprucht es geradezu als sein gutes Recht, überall die Atmosphäre durch den Geruch glimmenden Tabakskrautes verunreinigen und die empfindlichen Nasen seiner Mitmenschen beleidigen zu dürfen. Und leider gibt es gegen solche Rücksichtslosigkeit, die einem oft genug den Genuß eines herrlichen Waldspazierganges, eines duftigen Sommerabends gründlich verderben kann, kein Mittel, als sich eben selbst zu entfernen. Geht aber die Rücksichtslosigkeit so weit, daß jemand raucht, obgleich Personen in der Nähe sind, deren Gesundheit unter dem riechenden Qualm leidet, so ist es jedes Herrn Pflicht, den Betreffenden darauf aufmerksam zu machen und ihn zu veranlassen, sein Rauchen einzustellen. So viel Gewalt muß jeder über sich haben, daß er den Genuß einer Zigarre, sei es auch für die Zeit
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Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 173. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/183>, abgerufen am 23.02.2025.
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