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Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.

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Zufall oder sonst irgendwie das Datum eines Geburtstages oder sonst einer feierlichen Gelegenheit in Erfahrung gebracht, so benutze man den Tag zu einem Besuch, um seine Glückwünsche auszusprechen; ob man einer Dame dabei ein Bouquet überreichen darf, muß einem das eigne Gefühl sagen, nur bedenke man stets, daß es nicht das Bouquet selber ist, sondern die gute Absicht, welche den Ausschlag gibt, und daß ein junger Mann z. B. viel besser thut, wenige, aber tadellose Rosen oder sonstige Blumen mitzubringen, als ein kostbares Bouquet, von dem man doch weiß, daß er dasselbe nicht aus seiner eignen Kasse erwerben konnte. Überhaupt betrachte man alle solche Kundgebungen nicht als ein Geschenk, sondern als eine Aufmerksamkeit, die man dem andern erweisen will. Merkt man anderseits aber, wenn man einen Besuch machen will, daß irgend etwas Außergewöhnliches vorgeht, daß jemand erwartet wird, daß in der betreffenden Familie vielleicht eine Gesellschaft ist oder dergleichen, so vermeide man überhaupt zu klingeln; hat man dies aber schon gethan, so gebe man nur eine Karte ab mit der Erklärung, man wolle nicht stören oder werde sich erlauben, in den nächsten Tagen wiederzukommen.

Zufall oder sonst irgendwie das Datum eines Geburtstages oder sonst einer feierlichen Gelegenheit in Erfahrung gebracht, so benutze man den Tag zu einem Besuch, um seine Glückwünsche auszusprechen; ob man einer Dame dabei ein Bouquet überreichen darf, muß einem das eigne Gefühl sagen, nur bedenke man stets, daß es nicht das Bouquet selber ist, sondern die gute Absicht, welche den Ausschlag gibt, und daß ein junger Mann z. B. viel besser thut, wenige, aber tadellose Rosen oder sonstige Blumen mitzubringen, als ein kostbares Bouquet, von dem man doch weiß, daß er dasselbe nicht aus seiner eignen Kasse erwerben konnte. Überhaupt betrachte man alle solche Kundgebungen nicht als ein Geschenk, sondern als eine Aufmerksamkeit, die man dem andern erweisen will. Merkt man anderseits aber, wenn man einen Besuch machen will, daß irgend etwas Außergewöhnliches vorgeht, daß jemand erwartet wird, daß in der betreffenden Familie vielleicht eine Gesellschaft ist oder dergleichen, so vermeide man überhaupt zu klingeln; hat man dies aber schon gethan, so gebe man nur eine Karte ab mit der Erklärung, man wolle nicht stören oder werde sich erlauben, in den nächsten Tagen wiederzukommen.

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Zufall oder sonst irgendwie das Datum eines Geburtstages oder sonst einer feierlichen Gelegenheit in Erfahrung gebracht, so benutze man den Tag zu einem Besuch, um seine Glückwünsche auszusprechen; ob man einer Dame dabei ein Bouquet überreichen darf, muß einem das eigne Gefühl sagen, nur bedenke man stets, daß es nicht das Bouquet selber ist, sondern die gute Absicht, welche den Ausschlag gibt, und daß ein junger Mann z. B. viel besser thut, wenige, aber tadellose Rosen oder sonstige Blumen mitzubringen, als ein kostbares Bouquet, von dem man doch weiß, daß er dasselbe nicht aus seiner eignen Kasse erwerben konnte. Überhaupt betrachte man alle solche Kundgebungen nicht als ein Geschenk, sondern als eine Aufmerksamkeit, die man dem andern erweisen will. Merkt man anderseits aber, wenn man einen Besuch machen will, daß irgend etwas Außergewöhnliches vorgeht, daß jemand erwartet wird, daß in der betreffenden Familie vielleicht eine Gesellschaft ist oder dergleichen, so vermeide man überhaupt zu klingeln; hat man dies aber schon gethan, so gebe man nur eine Karte ab mit der Erklärung, man wolle nicht stören oder werde sich erlauben, in den nächsten Tagen wiederzukommen.</p>
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[24/0034] Zufall oder sonst irgendwie das Datum eines Geburtstages oder sonst einer feierlichen Gelegenheit in Erfahrung gebracht, so benutze man den Tag zu einem Besuch, um seine Glückwünsche auszusprechen; ob man einer Dame dabei ein Bouquet überreichen darf, muß einem das eigne Gefühl sagen, nur bedenke man stets, daß es nicht das Bouquet selber ist, sondern die gute Absicht, welche den Ausschlag gibt, und daß ein junger Mann z. B. viel besser thut, wenige, aber tadellose Rosen oder sonstige Blumen mitzubringen, als ein kostbares Bouquet, von dem man doch weiß, daß er dasselbe nicht aus seiner eignen Kasse erwerben konnte. Überhaupt betrachte man alle solche Kundgebungen nicht als ein Geschenk, sondern als eine Aufmerksamkeit, die man dem andern erweisen will. Merkt man anderseits aber, wenn man einen Besuch machen will, daß irgend etwas Außergewöhnliches vorgeht, daß jemand erwartet wird, daß in der betreffenden Familie vielleicht eine Gesellschaft ist oder dergleichen, so vermeide man überhaupt zu klingeln; hat man dies aber schon gethan, so gebe man nur eine Karte ab mit der Erklärung, man wolle nicht stören oder werde sich erlauben, in den nächsten Tagen wiederzukommen.

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Zitationshilfe: Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/34>, abgerufen am 29.04.2024.