Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.

Bild:
<< vorherige Seite

Standesbesuche könnte man am besten solche Besuche nennen, die weder dem Besuchenden noch dem Besuchten Freude machen und lediglich eine hergebrachte Höflichkeitsform sind. Der Beamte hat seinem Chef von Zeit zu Zeit seine Aufwartung zu machen, zum mindesten an dessen Geburtstag oder zum Neuen Jahr oder bei ähnlichen Gelegenheiten, der Offizier muß in der Familie seines Vorgesetzten Besuch machen, der junge Kaufmann hat seinen Dienstherrn von Zeit zu Zeit zu besuchen, wenn es hergebracht ist; das sind aber alles so feststehende Gebräuche, die in jedem Verhältnis anders sind, daß man sich, neu in irgend eine Stellung gekommen, eben nach dem Herkömmlichen erkundigen muß, wenn man nicht anstoßen will; allgemeines kann darüber nicht gesagt werden.

Brautbesuche haben im Grund den Zweck, daß der Bräutigam seinen Bekannten seine Braut, diese den ihrigen ihren Bräutigam vorstellen kann. Natürlich erstrecken sich dieselben nur auf Familien, die aufgesucht werden. Zu solchen Besuchen holt der Bräutigam die Braut im Wagen ab. Gewöhnlich wird ein Diener, der die Liste aller der zu besuchenden Personen bekommt, mitgenommen und gibt in den betreffenden Häusern

Standesbesuche könnte man am besten solche Besuche nennen, die weder dem Besuchenden noch dem Besuchten Freude machen und lediglich eine hergebrachte Höflichkeitsform sind. Der Beamte hat seinem Chef von Zeit zu Zeit seine Aufwartung zu machen, zum mindesten an dessen Geburtstag oder zum Neuen Jahr oder bei ähnlichen Gelegenheiten, der Offizier muß in der Familie seines Vorgesetzten Besuch machen, der junge Kaufmann hat seinen Dienstherrn von Zeit zu Zeit zu besuchen, wenn es hergebracht ist; das sind aber alles so feststehende Gebräuche, die in jedem Verhältnis anders sind, daß man sich, neu in irgend eine Stellung gekommen, eben nach dem Herkömmlichen erkundigen muß, wenn man nicht anstoßen will; allgemeines kann darüber nicht gesagt werden.

Brautbesuche haben im Grund den Zweck, daß der Bräutigam seinen Bekannten seine Braut, diese den ihrigen ihren Bräutigam vorstellen kann. Natürlich erstrecken sich dieselben nur auf Familien, die aufgesucht werden. Zu solchen Besuchen holt der Bräutigam die Braut im Wagen ab. Gewöhnlich wird ein Diener, der die Liste aller der zu besuchenden Personen bekommt, mitgenommen und gibt in den betreffenden Häusern

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <pb facs="#f0035" n="25"/>
        <p><hi rendition="#g">Standesbesuche</hi> könnte man am besten solche Besuche nennen, die weder dem Besuchenden noch dem Besuchten Freude machen und lediglich eine hergebrachte Höflichkeitsform sind. Der Beamte hat seinem Chef von Zeit zu Zeit seine Aufwartung zu machen, zum mindesten an dessen Geburtstag oder zum Neuen Jahr oder bei ähnlichen Gelegenheiten, der Offizier muß in der Familie seines Vorgesetzten Besuch machen, der junge Kaufmann hat seinen Dienstherrn von Zeit zu Zeit zu besuchen, wenn es hergebracht ist; das sind aber alles so feststehende Gebräuche, die in jedem Verhältnis anders sind, daß man sich, neu in irgend eine Stellung gekommen, eben nach dem Herkömmlichen erkundigen muß, wenn man nicht anstoßen will; allgemeines kann darüber nicht gesagt werden.</p>
        <p><hi rendition="#g">Brautbesuche</hi> haben im Grund den Zweck, daß der Bräutigam seinen Bekannten seine Braut, diese den ihrigen ihren Bräutigam vorstellen kann. Natürlich erstrecken sich dieselben nur auf Familien, die aufgesucht werden. Zu solchen Besuchen holt der Bräutigam die Braut im Wagen ab. Gewöhnlich wird ein Diener, der die Liste aller der zu besuchenden Personen bekommt, mitgenommen und gibt in den betreffenden Häusern
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[25/0035] Standesbesuche könnte man am besten solche Besuche nennen, die weder dem Besuchenden noch dem Besuchten Freude machen und lediglich eine hergebrachte Höflichkeitsform sind. Der Beamte hat seinem Chef von Zeit zu Zeit seine Aufwartung zu machen, zum mindesten an dessen Geburtstag oder zum Neuen Jahr oder bei ähnlichen Gelegenheiten, der Offizier muß in der Familie seines Vorgesetzten Besuch machen, der junge Kaufmann hat seinen Dienstherrn von Zeit zu Zeit zu besuchen, wenn es hergebracht ist; das sind aber alles so feststehende Gebräuche, die in jedem Verhältnis anders sind, daß man sich, neu in irgend eine Stellung gekommen, eben nach dem Herkömmlichen erkundigen muß, wenn man nicht anstoßen will; allgemeines kann darüber nicht gesagt werden. Brautbesuche haben im Grund den Zweck, daß der Bräutigam seinen Bekannten seine Braut, diese den ihrigen ihren Bräutigam vorstellen kann. Natürlich erstrecken sich dieselben nur auf Familien, die aufgesucht werden. Zu solchen Besuchen holt der Bräutigam die Braut im Wagen ab. Gewöhnlich wird ein Diener, der die Liste aller der zu besuchenden Personen bekommt, mitgenommen und gibt in den betreffenden Häusern

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2013-03-19T14:09:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-03-19T14:09:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2013-03-19T14:09:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/35
Zitationshilfe: Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/35>, abgerufen am 21.11.2024.