[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Leben Catharinä der zweyten "Menschen von Soldaten, Matrosen, Leib-"eignen, Bauern, Arbeitern bey Fabriken "und Handwerkern, mit einem Worte von "allerhand gemeinen Leuten finden, welche die "ihnen selbst bevorstehende Strafen für gar "nichts oder doch wenig achten, und sich gleich- "wohl unterfangen möchten, durch Lügen, "Verläumdungen und allerhand listige Erfin- "dungen ihre Vorgesetzte, Herren, oder dieje- "nige, denen sie feind sind, anzugeben, daß "selbige deswegen vor Gericht gezogen und un- "glücklich werden, und in dieser Absicht mit "Anklagen auf obbemeldte zwey Puncte wider "sie auftreten: so geben Wir hiemit nicht nur "einem jeden Gerichtsorte, sondern auch einem "jeden Officier, woferne an dem Orte, wo "sich der Angeber meldet, ein Kriegscomman- "do stehet, und der Anführer desselben ein "Stabsofficier ist, volle Macht, einen solchen "Angeber in Verhaft zu nehmen, und ihn zu- "förderst zu befragen, ob er von obbemeldten "zwey Puncten den wahren Verstand wisse? "Fände es sich, daß er sie nicht verstehet, und "etwas anders zu diesen zwey Puncten nicht "gehöriges für eine hochwichtige Sache ange- "sehen; so wird er sogleich ohne Bestrafung "wieder losgelassen, und ihm anbefohlen, sei- "ne
Leben Catharinaͤ der zweyten „Menſchen von Soldaten, Matroſen, Leib-„eignen, Bauern, Arbeitern bey Fabriken „und Handwerkern, mit einem Worte von „allerhand gemeinen Leuten finden, welche die „ihnen ſelbſt bevorſtehende Strafen fuͤr gar „nichts oder doch wenig achten, und ſich gleich- „wohl unterfangen moͤchten, durch Luͤgen, „Verlaͤumdungen und allerhand liſtige Erfin- „dungen ihre Vorgeſetzte, Herren, oder dieje- „nige, denen ſie feind ſind, anzugeben, daß „ſelbige deswegen vor Gericht gezogen und un- „gluͤcklich werden, und in dieſer Abſicht mit „Anklagen auf obbemeldte zwey Puncte wider „ſie auftreten: ſo geben Wir hiemit nicht nur „einem jeden Gerichtsorte, ſondern auch einem „jeden Officier, woferne an dem Orte, wo „ſich der Angeber meldet, ein Kriegscomman- „do ſtehet, und der Anfuͤhrer deſſelben ein „Stabsofficier iſt, volle Macht, einen ſolchen „Angeber in Verhaft zu nehmen, und ihn zu- „foͤrderſt zu befragen, ob er von obbemeldten „zwey Puncten den wahren Verſtand wiſſe? „Faͤnde es ſich, daß er ſie nicht verſtehet, und „etwas anders zu dieſen zwey Puncten nicht „gehoͤriges fuͤr eine hochwichtige Sache ange- „ſehen; ſo wird er ſogleich ohne Beſtrafung „wieder losgelaſſen, und ihm anbefohlen, ſei- „ne
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Leben Catharinaͤ der zweyten
„Menſchen von Soldaten, Matroſen, Leib-
„eignen, Bauern, Arbeitern bey Fabriken
„und Handwerkern, mit einem Worte von
„allerhand gemeinen Leuten finden, welche die
„ihnen ſelbſt bevorſtehende Strafen fuͤr gar
„nichts oder doch wenig achten, und ſich gleich-
„wohl unterfangen moͤchten, durch Luͤgen,
„Verlaͤumdungen und allerhand liſtige Erfin-
„dungen ihre Vorgeſetzte, Herren, oder dieje-
„nige, denen ſie feind ſind, anzugeben, daß
„ſelbige deswegen vor Gericht gezogen und un-
„gluͤcklich werden, und in dieſer Abſicht mit
„Anklagen auf obbemeldte zwey Puncte wider
„ſie auftreten: ſo geben Wir hiemit nicht nur
„einem jeden Gerichtsorte, ſondern auch einem
„jeden Officier, woferne an dem Orte, wo
„ſich der Angeber meldet, ein Kriegscomman-
„do ſtehet, und der Anfuͤhrer deſſelben ein
„Stabsofficier iſt, volle Macht, einen ſolchen
„Angeber in Verhaft zu nehmen, und ihn zu-
„foͤrderſt zu befragen, ob er von obbemeldten
„zwey Puncten den wahren Verſtand wiſſe?
„Faͤnde es ſich, daß er ſie nicht verſtehet, und
„etwas anders zu dieſen zwey Puncten nicht
„gehoͤriges fuͤr eine hochwichtige Sache ange-
„ſehen; ſo wird er ſogleich ohne Beſtrafung
„wieder losgelaſſen, und ihm anbefohlen, ſei-
„ne
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