Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.

Bild:
<< vorherige Seite

Leben Catharinä der zweyten
"erdichtet sey? Wofern er nun dieß aufs neue
"bekräftiget, und die Sache wirklich die 2 er-
"sten Puncte betrift: so soll in diesem Falle
"der Angeber unter genauer Verwahr, entwe-
"der an den Senat, wenn es nicht weit von
"St. Petersburg oder Moscau ist, oder an
"die nächste Gouvernementscanzley geschickt
"werden. Der oder diejenigen aber, die er
"ohne Zeugen und schriftliche Beweise angiebt,
"sollen nicht in Verhaft gezogen, ja nicht ein-
"mal für verdächtig gehalten werden, bis die
"Sache höheren Ortes gehörig untersuchet
"worden, und wegen des Angegebenen eine
"Verfügung erfolget.

"Hier befehlen Wir insbesondere Unserm
"Senate aus mütterlicher Vorsorge und Huld
"gegen alle Unsere getreue Unterthanen, alle
"Gerichtshöfe, sonderlich in den entfernteren
"Städten mit genauen Instructionen zu verse-
"hen, auf was Art sie am besten und sicher-
"sten dergleichen Angeber, die den wesentlichen
"Inhalt der zwey ersten Puncte verstehen, und
"über Dinge, die wirklich dahin gehören, Aus-
"sagen thun, auch nach obbemeldter Ermah-
"nung, und nachdem man ihnen Zeit zum

"Nach-

Leben Catharinaͤ der zweyten
„erdichtet ſey? Wofern er nun dieß aufs neue
„bekraͤftiget, und die Sache wirklich die 2 er-
„ſten Puncte betrift: ſo ſoll in dieſem Falle
„der Angeber unter genauer Verwahr, entwe-
„der an den Senat, wenn es nicht weit von
„St. Petersburg oder Moſcau iſt, oder an
„die naͤchſte Gouvernementscanzley geſchickt
„werden. Der oder diejenigen aber, die er
„ohne Zeugen und ſchriftliche Beweiſe angiebt,
„ſollen nicht in Verhaft gezogen, ja nicht ein-
„mal fuͤr verdaͤchtig gehalten werden, bis die
„Sache hoͤheren Ortes gehoͤrig unterſuchet
„worden, und wegen des Angegebenen eine
„Verfuͤgung erfolget.

„Hier befehlen Wir insbeſondere Unſerm
„Senate aus muͤtterlicher Vorſorge und Huld
„gegen alle Unſere getreue Unterthanen, alle
„Gerichtshoͤfe, ſonderlich in den entfernteren
„Staͤdten mit genauen Inſtructionen zu verſe-
„hen, auf was Art ſie am beſten und ſicher-
„ſten dergleichen Angeber, die den weſentlichen
„Inhalt der zwey erſten Puncte verſtehen, und
„uͤber Dinge, die wirklich dahin gehoͤren, Aus-
„ſagen thun, auch nach obbemeldter Ermah-
„nung, und nachdem man ihnen Zeit zum

„Nach-
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0194" n="170"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Leben Catharina&#x0364; der zweyten</hi></fw><lb/>
&#x201E;erdichtet &#x017F;ey? Wofern er nun dieß aufs neue<lb/>
&#x201E;bekra&#x0364;ftiget, und die Sache wirklich die 2 er-<lb/>
&#x201E;&#x017F;ten Puncte betrift: &#x017F;o &#x017F;oll in die&#x017F;em Falle<lb/>
&#x201E;der Angeber unter genauer Verwahr, entwe-<lb/>
&#x201E;der an den Senat, wenn es nicht weit von<lb/>
&#x201E;St. Petersburg oder Mo&#x017F;cau i&#x017F;t, oder an<lb/>
&#x201E;die na&#x0364;ch&#x017F;te Gouvernementscanzley ge&#x017F;chickt<lb/>
&#x201E;werden. Der oder diejenigen aber, die er<lb/>
&#x201E;ohne Zeugen und &#x017F;chriftliche Bewei&#x017F;e angiebt,<lb/>
&#x201E;&#x017F;ollen nicht in Verhaft gezogen, ja nicht ein-<lb/>
&#x201E;mal fu&#x0364;r verda&#x0364;chtig gehalten werden, bis die<lb/>
&#x201E;Sache ho&#x0364;heren Ortes geho&#x0364;rig unter&#x017F;uchet<lb/>
&#x201E;worden, und wegen des Angegebenen eine<lb/>
&#x201E;Verfu&#x0364;gung erfolget.</p><lb/>
            <p>&#x201E;Hier befehlen Wir insbe&#x017F;ondere Un&#x017F;erm<lb/>
&#x201E;Senate aus mu&#x0364;tterlicher Vor&#x017F;orge und Huld<lb/>
&#x201E;gegen alle Un&#x017F;ere getreue Unterthanen, alle<lb/>
&#x201E;Gerichtsho&#x0364;fe, &#x017F;onderlich in den entfernteren<lb/>
&#x201E;Sta&#x0364;dten mit genauen In&#x017F;tructionen zu ver&#x017F;e-<lb/>
&#x201E;hen, auf was Art &#x017F;ie am be&#x017F;ten und &#x017F;icher-<lb/>
&#x201E;&#x017F;ten dergleichen Angeber, die den we&#x017F;entlichen<lb/>
&#x201E;Inhalt der zwey er&#x017F;ten Puncte ver&#x017F;tehen, und<lb/>
&#x201E;u&#x0364;ber Dinge, die wirklich dahin geho&#x0364;ren, Aus-<lb/>
&#x201E;&#x017F;agen thun, auch nach obbemeldter Ermah-<lb/>
&#x201E;nung, und nachdem man ihnen Zeit zum<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">&#x201E;Nach-</fw><lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[170/0194] Leben Catharinaͤ der zweyten „erdichtet ſey? Wofern er nun dieß aufs neue „bekraͤftiget, und die Sache wirklich die 2 er- „ſten Puncte betrift: ſo ſoll in dieſem Falle „der Angeber unter genauer Verwahr, entwe- „der an den Senat, wenn es nicht weit von „St. Petersburg oder Moſcau iſt, oder an „die naͤchſte Gouvernementscanzley geſchickt „werden. Der oder diejenigen aber, die er „ohne Zeugen und ſchriftliche Beweiſe angiebt, „ſollen nicht in Verhaft gezogen, ja nicht ein- „mal fuͤr verdaͤchtig gehalten werden, bis die „Sache hoͤheren Ortes gehoͤrig unterſuchet „worden, und wegen des Angegebenen eine „Verfuͤgung erfolget. „Hier befehlen Wir insbeſondere Unſerm „Senate aus muͤtterlicher Vorſorge und Huld „gegen alle Unſere getreue Unterthanen, alle „Gerichtshoͤfe, ſonderlich in den entfernteren „Staͤdten mit genauen Inſtructionen zu verſe- „hen, auf was Art ſie am beſten und ſicher- „ſten dergleichen Angeber, die den weſentlichen „Inhalt der zwey erſten Puncte verſtehen, und „uͤber Dinge, die wirklich dahin gehoͤren, Aus- „ſagen thun, auch nach obbemeldter Ermah- „nung, und nachdem man ihnen Zeit zum „Nach-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/194
Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 170. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/194>, abgerufen am 21.11.2024.