[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.III. Tutel-Kanzlei zen Kolonien und Dörfern, zum Ackerbauoder zu andern nützlichen Gewerben, nieder- lassen wollen? Alle dergleichen Leute sollen sodann ihre Bestimmung nach ihrem eigenen Wunsche und Verlangen unverweilt erhal- ten: wie dann aus beifolgendem Register zu ersehen ist, wo und an welchen Gegenden Unsers Reichs namentlich freie und zur häus- lichen Niederlassung bequeme Ländereien vor- handen sind; wiewol außer denen in be- meldtem Register aufgegebenen noch un- gleich merere weitläuftige Gegenden und al- lerlei nutzbare Ländereien sind, wo Wir glei- chergestalt einem jeden verstatten, sich häus- lich niederzulassen, wo er es für sich am zu- träglichsten finden und wählen wird. V. So bald ein Ausländer in Unserm Reiche dem
III. Tutel-Kanzlei zen Kolonien und Doͤrfern, zum Ackerbauoder zu andern nuͤtzlichen Gewerben, nieder- laſſen wollen? Alle dergleichen Leute ſollen ſodann ihre Beſtimmung nach ihrem eigenen Wunſche und Verlangen unverweilt erhal- ten: wie dann aus beifolgendem Regiſter zu erſehen iſt, wo und an welchen Gegenden Unſers Reichs namentlich freie und zur haͤus- lichen Niederlaſſung bequeme Laͤndereien vor- handen ſind; wiewol außer denen in be- meldtem Regiſter aufgegebenen noch un- gleich merere weitlaͤuftige Gegenden und al- lerlei nutzbare Laͤndereien ſind, wo Wir glei- chergeſtalt einem jeden verſtatten, ſich haͤus- lich niederzulaſſen, wo er es fuͤr ſich am zu- traͤglichſten finden und waͤhlen wird. V. So bald ein Auslaͤnder in Unſerm Reiche dem
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III. Tutel-Kanzlei
zen Kolonien und Doͤrfern, zum Ackerbau
oder zu andern nuͤtzlichen Gewerben, nieder-
laſſen wollen? Alle dergleichen Leute ſollen
ſodann ihre Beſtimmung nach ihrem eigenen
Wunſche und Verlangen unverweilt erhal-
ten: wie dann aus beifolgendem Regiſter zu
erſehen iſt, wo und an welchen Gegenden
Unſers Reichs namentlich freie und zur haͤus-
lichen Niederlaſſung bequeme Laͤndereien vor-
handen ſind; wiewol außer denen in be-
meldtem Regiſter aufgegebenen noch un-
gleich merere weitlaͤuftige Gegenden und al-
lerlei nutzbare Laͤndereien ſind, wo Wir glei-
chergeſtalt einem jeden verſtatten, ſich haͤus-
lich niederzulaſſen, wo er es fuͤr ſich am zu-
traͤglichſten finden und waͤhlen wird.
V.
So bald ein Auslaͤnder in Unſerm Reiche
ankommt, der ſich hier haͤuslich niederzu-
laſſen gedenkt, und ſich zu dem Ende in der
fuͤr die Fremden errichteten Tutel-Kanzlei,
oder aber in andern Graͤnzſtaͤdten Unſers
Reichs, gemeldet hat, auch zuvoͤrderſt ſeinen
eigentlichen Entſchluß, wie in vorhergehen-
dem
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