Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.

Bild:
<< vorherige Seite

und Kolonisten-Wesen.
dem 4ten Puncte vorgeschrieben ist, eröffnet
hat: soll derselbe hierauf Uns den gewönli-
chen Eid der Untertänigkeit und Treue, nach
seinem Glauben und Religions-Ritu, leisten.

VI.

Damit aber alle Ausländer, die Glieder
Unsers Reichs werden wollen, sehen, wie
groß Unser Wolwollen zu ihrem Vorteile
und Nutzen sei: so ist dieses Unser Wille.

1.

Gestatten Wir allen in Unser Reich zur
Niederlassung ankommenden Fremden un-
gehindert die freie Religions-Uebung nach
ihren Satzungen und Gebräuchen. De-
nen aber, welche nicht in Städten, son-
dern auf unbewohnten Ländereien sich be-
sonders Kolonien- und Dörferweise nie-
derzulassen gesonnen sind, erteilen wir die
Freiheit, Kirchen und Klockentürme zu
bauen, und die dabei benötigte Anzal
Geistliche und andre Kirchendiener zu un-
terhalten, nur einzig den Klosterbau aus-
genommen. Jedoch wird jedermann
unter Androhung der Strafe nach aller

Stren-
H 3

und Koloniſten-Weſen.
dem 4ten Puncte vorgeſchrieben iſt, eroͤffnet
hat: ſoll derſelbe hierauf Uns den gewoͤnli-
chen Eid der Untertaͤnigkeit und Treue, nach
ſeinem Glauben und Religions-Ritu, leiſten.

VI.

Damit aber alle Auslaͤnder, die Glieder
Unſers Reichs werden wollen, ſehen, wie
groß Unſer Wolwollen zu ihrem Vorteile
und Nutzen ſei: ſo iſt dieſes Unſer Wille.

1.

Geſtatten Wir allen in Unſer Reich zur
Niederlaſſung ankommenden Fremden un-
gehindert die freie Religions-Uebung nach
ihren Satzungen und Gebraͤuchen. De-
nen aber, welche nicht in Staͤdten, ſon-
dern auf unbewohnten Laͤndereien ſich be-
ſonders Kolonien- und Doͤrferweiſe nie-
derzulaſſen geſonnen ſind, erteilen wir die
Freiheit, Kirchen und Klockentuͤrme zu
bauen, und die dabei benoͤtigte Anzal
Geiſtliche und andre Kirchendiener zu un-
terhalten, nur einzig den Kloſterbau aus-
genommen. Jedoch wird jedermann
unter Androhung der Strafe nach aller

Stren-
H 3
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <p><pb facs="#f0137" n="117"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">und Koloni&#x017F;ten-We&#x017F;en.</hi></fw><lb/>
dem 4ten Puncte vorge&#x017F;chrieben i&#x017F;t, ero&#x0364;ffnet<lb/>
hat: &#x017F;oll der&#x017F;elbe hierauf Uns den gewo&#x0364;nli-<lb/>
chen Eid der Unterta&#x0364;nigkeit und Treue, nach<lb/>
&#x017F;einem Glauben und Religions-Ritu, lei&#x017F;ten.</p>
            </div><lb/>
            <div n="4">
              <head> <hi rendition="#aq">VI.</hi> </head><lb/>
              <p>Damit aber alle Ausla&#x0364;nder, die Glieder<lb/>
Un&#x017F;ers Reichs werden wollen, &#x017F;ehen, wie<lb/>
groß Un&#x017F;er Wolwollen zu ihrem Vorteile<lb/>
und Nutzen &#x017F;ei: &#x017F;o i&#x017F;t die&#x017F;es Un&#x017F;er Wille.</p><lb/>
              <div n="5">
                <head>1.</head>
                <p>Ge&#x017F;tatten Wir allen in Un&#x017F;er Reich zur<lb/>
Niederla&#x017F;&#x017F;ung ankommenden Fremden un-<lb/>
gehindert die freie Religions-Uebung nach<lb/>
ihren Satzungen und Gebra&#x0364;uchen. De-<lb/>
nen aber, welche nicht in Sta&#x0364;dten, &#x017F;on-<lb/>
dern auf unbewohnten La&#x0364;ndereien &#x017F;ich be-<lb/>
&#x017F;onders Kolonien- und Do&#x0364;rferwei&#x017F;e nie-<lb/>
derzula&#x017F;&#x017F;en ge&#x017F;onnen &#x017F;ind, erteilen wir die<lb/>
Freiheit, Kirchen und Klockentu&#x0364;rme zu<lb/>
bauen, und die dabei beno&#x0364;tigte Anzal<lb/>
Gei&#x017F;tliche und andre Kirchendiener zu un-<lb/>
terhalten, nur einzig den Klo&#x017F;terbau aus-<lb/>
genommen. Jedoch wird jedermann<lb/>
unter Androhung der Strafe nach aller<lb/>
<fw place="bottom" type="sig">H 3</fw><fw place="bottom" type="catch">Stren-</fw><lb/></p>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[117/0137] und Koloniſten-Weſen. dem 4ten Puncte vorgeſchrieben iſt, eroͤffnet hat: ſoll derſelbe hierauf Uns den gewoͤnli- chen Eid der Untertaͤnigkeit und Treue, nach ſeinem Glauben und Religions-Ritu, leiſten. VI. Damit aber alle Auslaͤnder, die Glieder Unſers Reichs werden wollen, ſehen, wie groß Unſer Wolwollen zu ihrem Vorteile und Nutzen ſei: ſo iſt dieſes Unſer Wille. 1. Geſtatten Wir allen in Unſer Reich zur Niederlaſſung ankommenden Fremden un- gehindert die freie Religions-Uebung nach ihren Satzungen und Gebraͤuchen. De- nen aber, welche nicht in Staͤdten, ſon- dern auf unbewohnten Laͤndereien ſich be- ſonders Kolonien- und Doͤrferweiſe nie- derzulaſſen geſonnen ſind, erteilen wir die Freiheit, Kirchen und Klockentuͤrme zu bauen, und die dabei benoͤtigte Anzal Geiſtliche und andre Kirchendiener zu un- terhalten, nur einzig den Kloſterbau aus- genommen. Jedoch wird jedermann unter Androhung der Strafe nach aller Stren- H 3

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/137
Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 117. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/137>, abgerufen am 16.05.2024.