Berathschlagung nennen werde, und läßt sie vorlesen. Jst die Sache wichtig, so wird sie das erstemal von Anfang bis zu Ende mit der größten Aufmerksamkeit gelesen: darauf noch einmal, damit ein jeder seine Anmerkungen dabei machen könne. Jst die Sache nicht so wichtig, und niemand verlangt, daß sie noch einmal gelesen werde: so liest man sie nur ein- mal vor.
Die Anmerkungen macht ein jeder auf folgende Art. Er steht von seinem Platze auf, und sagt auf eine anständige Art, und nicht laut, zu dem nächsten Journalführer, er habe über diesen oder jenen Punct Anmerkungen zu machen. Dieser sagt es dem Marschalle, und verzeichnet den Namen des Deputirten; damit, wenn man mit dem Lesen fertig worden, der Marschall einen nach dem andern, so wie sie verzeichnet sind, ohne daß einer dem andern in die Rede falle, sein Bedenken könne vor- tragen lassen: daher denn derjenige Deputir- te, an dem die Reihe ist, von seinem Platze aufsteht, zu dem Journalführer hingeht, und seine Meinung vorträgt. Fällt jemand dem andern in die Rede, so erinnert ihn der Mar- schall das erstemal, daß er die Achtung, die einer dem andern in einer so wichtigen Sache schuldig ist, aus den Augen setze: das zweite-
mal
Neuv. Rußl.II.Th. U
die neue Geſetz-Commiſ. betreffend.
Berathſchlagung nennen werde, und laͤßt ſie vorleſen. Jſt die Sache wichtig, ſo wird ſie das erſtemal von Anfang bis zu Ende mit der groͤßten Aufmerkſamkeit geleſen: darauf noch einmal, damit ein jeder ſeine Anmerkungen dabei machen koͤnne. Jſt die Sache nicht ſo wichtig, und niemand verlangt, daß ſie noch einmal geleſen werde: ſo lieſt man ſie nur ein- mal vor.
Die Anmerkungen macht ein jeder auf folgende Art. Er ſteht von ſeinem Platze auf, und ſagt auf eine anſtaͤndige Art, und nicht laut, zu dem naͤchſten Journalfuͤhrer, er habe uͤber dieſen oder jenen Punct Anmerkungen zu machen. Dieſer ſagt es dem Marſchalle, und verzeichnet den Namen des Deputirten; damit, wenn man mit dem Leſen fertig worden, der Marſchall einen nach dem andern, ſo wie ſie verzeichnet ſind, ohne daß einer dem andern in die Rede falle, ſein Bedenken koͤnne vor- tragen laſſen: daher denn derjenige Deputir- te, an dem die Reihe iſt, von ſeinem Platze aufſteht, zu dem Journalfuͤhrer hingeht, und ſeine Meinung vortraͤgt. Faͤllt jemand dem andern in die Rede, ſo erinnert ihn der Mar- ſchall das erſtemal, daß er die Achtung, die einer dem andern in einer ſo wichtigen Sache ſchuldig iſt, aus den Augen ſetze: das zweite-
mal
Neuv. Rußl.II.Th. U
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die neue Geſetz-Commiſ. betreffend.
Berathſchlagung nennen werde, und laͤßt ſie
vorleſen. Jſt die Sache wichtig, ſo wird ſie
das erſtemal von Anfang bis zu Ende mit der
groͤßten Aufmerkſamkeit geleſen: darauf noch
einmal, damit ein jeder ſeine Anmerkungen
dabei machen koͤnne. Jſt die Sache nicht ſo
wichtig, und niemand verlangt, daß ſie noch
einmal geleſen werde: ſo lieſt man ſie nur ein-
mal vor.
Die Anmerkungen macht ein jeder auf
folgende Art. Er ſteht von ſeinem Platze auf,
und ſagt auf eine anſtaͤndige Art, und nicht
laut, zu dem naͤchſten Journalfuͤhrer, er habe
uͤber dieſen oder jenen Punct Anmerkungen zu
machen. Dieſer ſagt es dem Marſchalle, und
verzeichnet den Namen des Deputirten; damit,
wenn man mit dem Leſen fertig worden, der
Marſchall einen nach dem andern, ſo wie ſie
verzeichnet ſind, ohne daß einer dem andern
in die Rede falle, ſein Bedenken koͤnne vor-
tragen laſſen: daher denn derjenige Deputir-
te, an dem die Reihe iſt, von ſeinem Platze
aufſteht, zu dem Journalfuͤhrer hingeht, und
ſeine Meinung vortraͤgt. Faͤllt jemand dem
andern in die Rede, ſo erinnert ihn der Mar-
ſchall das erſtemal, daß er die Achtung, die
einer dem andern in einer ſo wichtigen Sache
ſchuldig iſt, aus den Augen ſetze: das zweite-
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 305. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/329>, abgerufen am 22.11.2024.
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