Verschiedenheit; so schreitet man aufs neue zur Einsammlung der Stimmen: und wenn selbige wieder gleich sind, so geben der Gene- ral-Procureur und der Marschall ihre zweite Stimmen, und protestiren (wider alles wei- tere Anbringen). Worauf der General-Pro- cureur die Sache Uns vorträgt.
Wäre eine Sache von der Wichtigkeit, daß sie auf keinerlei Weise in Einem Tage ab- gethan werden könnte: so wird das unabge- macht gebliebene bis auf den andern Tag aus- gesetzt, und die Sache auf dem Tische gelas- sen, damit ein jeder sie durchlesen, und einen völligen Begriff davon erlangen könne.
Gäbe eine Sache zu Bedenklichkeiten An- laß, die von der Art wären, daß die Große Versammlung es für gut befände, solche nebst ihrem Gutachten an eine der Special-Com- missionen, oder auch an die Directions-Com- mission zur neuen Untersuchung zu senden, ob nicht wegen der entstandenen Zweifel etwas darinn zu verändern oder hinzu zu setzen seyn möchte: so schickt der Marschall selbige Sache dahin. So bald sie allda eingekommen sind, wird die Special-oder die Directions-Com- mission diese Anmerkungen prüfen, und ihr Gutachten an die Große Versammlung zurück- senden. Diese aber nimmt dieses Gutachten
einige
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die neue Geſetz-Commiſ. betreffend.
Verſchiedenheit; ſo ſchreitet man aufs neue zur Einſammlung der Stimmen: und wenn ſelbige wieder gleich ſind, ſo geben der Gene- ral-Procureur und der Marſchall ihre zweite Stimmen, und proteſtiren (wider alles wei- tere Anbringen). Worauf der General-Pro- cureur die Sache Uns vortraͤgt.
Waͤre eine Sache von der Wichtigkeit, daß ſie auf keinerlei Weiſe in Einem Tage ab- gethan werden koͤnnte: ſo wird das unabge- macht gebliebene bis auf den andern Tag aus- geſetzt, und die Sache auf dem Tiſche gelaſ- ſen, damit ein jeder ſie durchleſen, und einen voͤlligen Begriff davon erlangen koͤnne.
Gaͤbe eine Sache zu Bedenklichkeiten An- laß, die von der Art waͤren, daß die Große Verſammlung es fuͤr gut befaͤnde, ſolche nebſt ihrem Gutachten an eine der Special-Com- miſſionen, oder auch an die Directions-Com- miſſion zur neuen Unterſuchung zu ſenden, ob nicht wegen der entſtandenen Zweifel etwas darinn zu veraͤndern oder hinzu zu ſetzen ſeyn moͤchte: ſo ſchickt der Marſchall ſelbige Sache dahin. So bald ſie allda eingekommen ſind, wird die Special-oder die Directions-Com- miſſion dieſe Anmerkungen pruͤfen, und ihr Gutachten an die Große Verſammlung zuruͤck- ſenden. Dieſe aber nimmt dieſes Gutachten
einige
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die neue Geſetz-Commiſ. betreffend.
Verſchiedenheit; ſo ſchreitet man aufs neue
zur Einſammlung der Stimmen: und wenn
ſelbige wieder gleich ſind, ſo geben der Gene-
ral-Procureur und der Marſchall ihre zweite
Stimmen, und proteſtiren (wider alles wei-
tere Anbringen). Worauf der General-Pro-
cureur die Sache Uns vortraͤgt.
Waͤre eine Sache von der Wichtigkeit,
daß ſie auf keinerlei Weiſe in Einem Tage ab-
gethan werden koͤnnte: ſo wird das unabge-
macht gebliebene bis auf den andern Tag aus-
geſetzt, und die Sache auf dem Tiſche gelaſ-
ſen, damit ein jeder ſie durchleſen, und einen
voͤlligen Begriff davon erlangen koͤnne.
Gaͤbe eine Sache zu Bedenklichkeiten An-
laß, die von der Art waͤren, daß die Große
Verſammlung es fuͤr gut befaͤnde, ſolche nebſt
ihrem Gutachten an eine der Special-Com-
miſſionen, oder auch an die Directions-Com-
miſſion zur neuen Unterſuchung zu ſenden, ob
nicht wegen der entſtandenen Zweifel etwas
darinn zu veraͤndern oder hinzu zu ſetzen ſeyn
moͤchte: ſo ſchickt der Marſchall ſelbige Sache
dahin. So bald ſie allda eingekommen ſind,
wird die Special-oder die Directions-Com-
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ſenden. Dieſe aber nimmt dieſes Gutachten
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 309. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/333>, abgerufen am 22.11.2024.
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