[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.in Moskau. so viel deren seyn können, bestellet werden,welche eine solche Bemühung aus Liebe zum Vaterlande und zum Nutzen des gemeinen Wesens freiwillig zu übernemen wünschen, und hiervon entweder dem Ober-Curator oder dem Pupillen-Rath Nachricht erteilen. Daher ihre Namen zum Gedächtnis für die Nachkommen in ein besonderes Buch einge- tragen, und ihnen darüber ein Zeugniß unter der Namens-Unterschrift des Pupillen- Raths, mit beigedrucktem Jnsiegel des Kin- derhauses, zur Dankbarkeit zugeschickt, auch solches in den gewönlichen Zeitungen durch den Druck bekannt gemacht werden soll. Würde jemand diesem noch eine ansenliche milde Gabe beifügen, so soll außerdem noch dessen Portrait im Kinderhause aufgestellt werden. §. 4. Der Ober-Aufseher muß ein gottesfürchtiger, redlicher und eine C 3
in Moſkau. ſo viel deren ſeyn koͤnnen, beſtellet werden,welche eine ſolche Bemuͤhung aus Liebe zum Vaterlande und zum Nutzen des gemeinen Weſens freiwillig zu uͤbernemen wuͤnſchen, und hiervon entweder dem Ober-Curator oder dem Pupillen-Rath Nachricht erteilen. Daher ihre Namen zum Gedaͤchtnis fuͤr die Nachkommen in ein beſonderes Buch einge- tragen, und ihnen daruͤber ein Zeugniß unter der Namens-Unterſchrift des Pupillen- Raths, mit beigedrucktem Jnſiegel des Kin- derhauſes, zur Dankbarkeit zugeſchickt, auch ſolches in den gewoͤnlichen Zeitungen durch den Druck bekannt gemacht werden ſoll. Wuͤrde jemand dieſem noch eine anſenliche milde Gabe beifuͤgen, ſo ſoll außerdem noch deſſen Portrait im Kinderhauſe aufgeſtellt werden. §. 4. Der Ober-Aufſeher muß ein gottesfuͤrchtiger, redlicher und eine C 3
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in Moſkau.
ſo viel deren ſeyn koͤnnen, beſtellet werden,
welche eine ſolche Bemuͤhung aus Liebe zum
Vaterlande und zum Nutzen des gemeinen
Weſens freiwillig zu uͤbernemen wuͤnſchen,
und hiervon entweder dem Ober-Curator
oder dem Pupillen-Rath Nachricht erteilen.
Daher ihre Namen zum Gedaͤchtnis fuͤr die
Nachkommen in ein beſonderes Buch einge-
tragen, und ihnen daruͤber ein Zeugniß unter
der Namens-Unterſchrift des Pupillen-
Raths, mit beigedrucktem Jnſiegel des Kin-
derhauſes, zur Dankbarkeit zugeſchickt, auch
ſolches in den gewoͤnlichen Zeitungen durch
den Druck bekannt gemacht werden ſoll.
Wuͤrde jemand dieſem noch eine anſenliche
milde Gabe beifuͤgen, ſo ſoll außerdem noch
deſſen Portrait im Kinderhauſe aufgeſtellt
werden.
§. 4.
Der Ober-Aufſeher
muß ein gottesfuͤrchtiger, redlicher und
arbeitſamer Mann, dabei verheiratet, und
in der Kinderzucht wol erfaren ſeyn, auch
eine
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