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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.

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in Moskau.
außerordentlicher Zufall eine längere Frist
erforderte.

§. 4.

Damit aber niemand diese Woltat miß-
brauchen, und lange vor der Entbindungs-
zeit hinkommen möge: so sollen die hierzu
bestellten Hebammen eine jede von dergleichen
Frauenspersonen besichtigen, und wenn sie
sehen, daß es mit ihr noch nicht so weit ge-
kommen ist, dieselben fürs erste abweisen, und
um die Zeit wieder zu kommen bestellen,
wenn nach ihrer Meinung die Entbindung
erfolgen könnte.

§. 5.

Das neugeborne Kind wird, so bald es
gereiniget worden, nach dem Kindersaal ge-
bracht, und in das Kinderbuch eingeschrieben.

IV. Kapitel.
Von der zu dieser Stiftung nötigen Geld-
summe.
§. 1.

Da Jhre Kaiserl. Majt., und Se Kaiserl.
Hoheit der Thronfolger und Großfürst, aus

aller-
D 5

in Moſkau.
außerordentlicher Zufall eine laͤngere Friſt
erforderte.

§. 4.

Damit aber niemand dieſe Woltat miß-
brauchen, und lange vor der Entbindungs-
zeit hinkommen moͤge: ſo ſollen die hierzu
beſtellten Hebammen eine jede von dergleichen
Frauensperſonen beſichtigen, und wenn ſie
ſehen, daß es mit ihr noch nicht ſo weit ge-
kommen iſt, dieſelben fuͤrs erſte abweiſen, und
um die Zeit wieder zu kommen beſtellen,
wenn nach ihrer Meinung die Entbindung
erfolgen koͤnnte.

§. 5.

Das neugeborne Kind wird, ſo bald es
gereiniget worden, nach dem Kinderſaal ge-
bracht, und in das Kinderbuch eingeſchrieben.

IV. Kapitel.
Von der zu dieſer Stiftung noͤtigen Geld-
ſumme.
§. 1.

Da Jhre Kaiſerl. Majt., und Se Kaiſerl.
Hoheit der Thronfolger und Großfuͤrſt, aus

aller-
D 5
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[57/0077] in Moſkau. außerordentlicher Zufall eine laͤngere Friſt erforderte. §. 4. Damit aber niemand dieſe Woltat miß- brauchen, und lange vor der Entbindungs- zeit hinkommen moͤge: ſo ſollen die hierzu beſtellten Hebammen eine jede von dergleichen Frauensperſonen beſichtigen, und wenn ſie ſehen, daß es mit ihr noch nicht ſo weit ge- kommen iſt, dieſelben fuͤrs erſte abweiſen, und um die Zeit wieder zu kommen beſtellen, wenn nach ihrer Meinung die Entbindung erfolgen koͤnnte. §. 5. Das neugeborne Kind wird, ſo bald es gereiniget worden, nach dem Kinderſaal ge- bracht, und in das Kinderbuch eingeſchrieben. IV. Kapitel. Von der zu dieſer Stiftung noͤtigen Geld- ſumme. §. 1. Da Jhre Kaiſerl. Majt., und Se Kaiſerl. Hoheit der Thronfolger und Großfuͤrſt, aus aller- D 5

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Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 57. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/77>, abgerufen am 21.11.2024.