[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.in Moskau. Anciennete die Ordnung trift. Wegen derPersonen, die zu dem Rang von Stabs-Of- ficiers erhöhet werden sollen, soll Jhrer Kai- serl. Majt. alleruntertänigste Vorstellung ge- schehen, ihre Verdienste dabei beschrieben, und Allerhöchstdero Confirmation eingeholet wer- den. Auf gleiche Weise avanciret der Pu- pillen-Rath den Oekonomen für seine Ver- dienste bis zum Titular-Rath, und vermeret ihm auch sein Gehalt; zum Stabsofficiers- Range aber wird Jhrer Kaiserl. Majt. Con- firmation erfodert. Die Portraits aller Vormünder und der Ober-Aufseher werden zum Andenken in diesem Hause aufgestellt. §. 10. Wenn jemand von Adel, oder der eine ade- gen
in Moſkau. Ancienneté die Ordnung trift. Wegen derPerſonen, die zu dem Rang von Stabs-Of- ficiers erhoͤhet werden ſollen, ſoll Jhrer Kai- ſerl. Majt. alleruntertaͤnigſte Vorſtellung ge- ſchehen, ihre Verdienſte dabei beſchrieben, und Allerhoͤchſtdero Confirmation eingeholet wer- den. Auf gleiche Weiſe avanciret der Pu- pillen-Rath den Oekonomen fuͤr ſeine Ver- dienſte bis zum Titular-Rath, und vermeret ihm auch ſein Gehalt; zum Stabsofficiers- Range aber wird Jhrer Kaiſerl. Majt. Con- firmation erfodert. Die Portraits aller Vormuͤnder und der Ober-Aufſeher werden zum Andenken in dieſem Hauſe aufgeſtellt. §. 10. Wenn jemand von Adel, oder der eine ade- gen
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in Moſkau.
Ancienneté die Ordnung trift. Wegen der
Perſonen, die zu dem Rang von Stabs-Of-
ficiers erhoͤhet werden ſollen, ſoll Jhrer Kai-
ſerl. Majt. alleruntertaͤnigſte Vorſtellung ge-
ſchehen, ihre Verdienſte dabei beſchrieben, und
Allerhoͤchſtdero Confirmation eingeholet wer-
den. Auf gleiche Weiſe avanciret der Pu-
pillen-Rath den Oekonomen fuͤr ſeine Ver-
dienſte bis zum Titular-Rath, und vermeret
ihm auch ſein Gehalt; zum Stabsofficiers-
Range aber wird Jhrer Kaiſerl. Majt. Con-
firmation erfodert. Die Portraits aller
Vormuͤnder und der Ober-Aufſeher werden
zum Andenken in dieſem Hauſe aufgeſtellt.
§. 10.
Wenn jemand von Adel, oder der eine ade-
liche Charge bekleidet, dem Kinderhauſe auf
ſeine Lebenszeit jaͤrlich 600 Rubel oder auch
mer an Einkuͤnften ſchenket: ſo erlangt er
dadurch das Recht, ein Mitglied vom Pupil-
len-Rath zu ſeyn, ohne daß er verbunden iſt,
die gewoͤnlichen Verrichtungen der andern
Glieder mit zu uͤbernemen; dagegen ſoll er
jedesmal mit zu den Beratſchlagungen gezo-
gen
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