Die Märkte, Messen wiederholten sich in regelmäßiger Wieder- kehr und die Kaufleute wußten sehr geschickt einen Theil des bisherigen Durchgangshandels in einzelnen größeren Städten aufzuhalten, theils um die fremden Waaren auf den inländi- schen Markt zu bringen, theils auch die inländischen Waaren den Handelszügen zu übergeben oder Waaren gegen Waaren überhaupt statt Bezahlung auszutauschen.
Die Kaiser begünstigten die Ausbildung des Handels in jeder Beziehung, nicht weil sie durchgehends von den Einwirk- ungen des Handels auf Cultur und Fortschritt überzeugt waren, sondern weil sie sahen, daß ihre Städte anfingen, wohlhabend, reich zu werden, weil sie wußten, daß sie an reichen, mächtigen Bürgern eine bessere und kräftigere Stütze finden.
So suchten die Jtaliener, welche bereits im 9. Jahrhundert in Besitz des ganzen orientalischen Handels gelangt waren und für den Vertrieb ihrer Waaren im Norden keinen besseren Weg, als durch Deutschland wußten, schon im Jahre 996 vom Kaiser Otto III. die Freiheit nach, ihre Waaren in verschiedenen deutschen Städten niederlegen und Märkte halten zu dürfen; sie erhielten diese Freiheit, wie auch umgekehrt die beiden Städte Augsburg und Nürnberg schon im 11. Jahrhundert in Ve- nedig ein gemeinschaftliches Waarenhaus (das nachherige deutsche Haus) gehabt haben1).
Eine der ältesten Urkunden, die den Städten den möglichsten Schutz und ausgedehnte Privilegien für ihren Handel von Seite der Kaiser zu Theil wurde, ist der vom Kaiser Fried-
1)Roth, Geschichte des Nürnberger Handels; Leipzig 1800. Bd. I. pag. 42.
Die Märkte, Meſſen wiederholten ſich in regelmäßiger Wieder- kehr und die Kaufleute wußten ſehr geſchickt einen Theil des bisherigen Durchgangshandels in einzelnen größeren Städten aufzuhalten, theils um die fremden Waaren auf den inländi- ſchen Markt zu bringen, theils auch die inländiſchen Waaren den Handelszügen zu übergeben oder Waaren gegen Waaren überhaupt ſtatt Bezahlung auszutauſchen.
Die Kaiſer begünſtigten die Ausbildung des Handels in jeder Beziehung, nicht weil ſie durchgehends von den Einwirk- ungen des Handels auf Cultur und Fortſchritt überzeugt waren, ſondern weil ſie ſahen, daß ihre Städte anfingen, wohlhabend, reich zu werden, weil ſie wußten, daß ſie an reichen, mächtigen Bürgern eine beſſere und kräftigere Stütze finden.
So ſuchten die Jtaliener, welche bereits im 9. Jahrhundert in Beſitz des ganzen orientaliſchen Handels gelangt waren und für den Vertrieb ihrer Waaren im Norden keinen beſſeren Weg, als durch Deutſchland wußten, ſchon im Jahre 996 vom Kaiſer Otto III. die Freiheit nach, ihre Waaren in verſchiedenen deutſchen Städten niederlegen und Märkte halten zu dürfen; ſie erhielten dieſe Freiheit, wie auch umgekehrt die beiden Städte Augsburg und Nürnberg ſchon im 11. Jahrhundert in Ve- nedig ein gemeinſchaftliches Waarenhaus (das nachherige deutſche Haus) gehabt haben1).
Eine der älteſten Urkunden, die den Städten den möglichſten Schutz und ausgedehnte Privilegien für ihren Handel von Seite der Kaiſer zu Theil wurde, iſt der vom Kaiſer Fried-
1)Roth, Geſchichte des Nürnberger Handels; Leipzig 1800. Bd. I. pag. 42.
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Die Märkte, Meſſen wiederholten ſich in regelmäßiger Wieder-
kehr und die Kaufleute wußten ſehr geſchickt einen Theil des
bisherigen Durchgangshandels in einzelnen größeren Städten
aufzuhalten, theils um die fremden Waaren auf den inländi-
ſchen Markt zu bringen, theils auch die inländiſchen Waaren
den Handelszügen zu übergeben oder Waaren gegen Waaren
überhaupt ſtatt Bezahlung auszutauſchen.
Die Kaiſer begünſtigten die Ausbildung des Handels in
jeder Beziehung, nicht weil ſie durchgehends von den Einwirk-
ungen des Handels auf Cultur und Fortſchritt überzeugt waren,
ſondern weil ſie ſahen, daß ihre Städte anfingen, wohlhabend,
reich zu werden, weil ſie wußten, daß ſie an reichen, mächtigen
Bürgern eine beſſere und kräftigere Stütze finden.
So ſuchten die Jtaliener, welche bereits im 9. Jahrhundert
in Beſitz des ganzen orientaliſchen Handels gelangt waren und
für den Vertrieb ihrer Waaren im Norden keinen beſſeren
Weg, als durch Deutſchland wußten, ſchon im Jahre 996 vom
Kaiſer Otto III. die Freiheit nach, ihre Waaren in verſchiedenen
deutſchen Städten niederlegen und Märkte halten zu dürfen;
ſie erhielten dieſe Freiheit, wie auch umgekehrt die beiden Städte
Augsburg und Nürnberg ſchon im 11. Jahrhundert in Ve-
nedig ein gemeinſchaftliches Waarenhaus (das nachherige deutſche
Haus) gehabt haben 1).
Eine der älteſten Urkunden, die den Städten den möglichſten
Schutz und ausgedehnte Privilegien für ihren Handel von
Seite der Kaiſer zu Theil wurde, iſt der vom Kaiſer Fried-
1) Roth, Geſchichte des Nürnberger Handels; Leipzig 1800. Bd. I.
pag. 42.
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 172. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/185>, abgerufen am 21.11.2024.
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