Cap. VIII. Eifersucht des Hauses Taxis gegen andere Verkehrs- Einrichtungen.
Claudius Lamoral von Taxis war 1673 gestorben, sein Sohn Eugen Alexander wurde unterm 18. Mai 1677 mit dem Reichspost-Generalate belehnt.
Das Erste, was Lamorals Nachfolger that, war, wie es bisher geschah, einen mächtigen Bannstrahl gegen das Neben- botenwerk zu schleudern und den Kaiser zu veranlassen, wieder ein Mandat in diesem Sinne ins Reich zu erlassen. Der Kaiser gab Willfährde und im Jahre 1680 erschienen Man- date, wodurch den Boten die Briefsammlung und der unerlaubte Vorschub, welcher hin und wieder sogar fremden Boten und mit unterlegten Pferden geleistet würde, strengstens verboten wurde. --
Ein strenges Mandat erging an die Reichsstadt Ulm wegen des schädlichen Botenwesens. Augsburg, Ulm, Lindau und Nürnberg waren jene Städte, welche am häufigsten dem Reichs- Post-Generalate Anlaß zu Klagen wegen unbefugten Eingriffen gaben. Jn Ulm maßten sich die Boten an, das Posthorn zu führen, es wurde ihnen aber von den Reichsbehörden abge- nommen. Andere Städte erkannten indessen das Reichspostregale an, und äußerten in einem Jntercessions-Schreiben an Seine Majestät den Kaiser am 14. Juni 1681 für die obengenannten Städte: "daß keiner Zeit die unziemliche Jntention gewesen, Eurer Kaiserlichen Majestät hohen Postregal von Seite der ge-
Cap. VIII. Eiferſucht des Hauſes Taxis gegen andere Verkehrs- Einrichtungen.
Claudius Lamoral von Taxis war 1673 geſtorben, ſein Sohn Eugen Alexander wurde unterm 18. Mai 1677 mit dem Reichspoſt-Generalate belehnt.
Das Erſte, was Lamorals Nachfolger that, war, wie es bisher geſchah, einen mächtigen Bannſtrahl gegen das Neben- botenwerk zu ſchleudern und den Kaiſer zu veranlaſſen, wieder ein Mandat in dieſem Sinne ins Reich zu erlaſſen. Der Kaiſer gab Willfährde und im Jahre 1680 erſchienen Man- date, wodurch den Boten die Briefſammlung und der unerlaubte Vorſchub, welcher hin und wieder ſogar fremden Boten und mit unterlegten Pferden geleiſtet würde, ſtrengſtens verboten wurde. —
Ein ſtrenges Mandat erging an die Reichsſtadt Ulm wegen des ſchädlichen Botenweſens. Augsburg, Ulm, Lindau und Nürnberg waren jene Städte, welche am häufigſten dem Reichs- Poſt-Generalate Anlaß zu Klagen wegen unbefugten Eingriffen gaben. Jn Ulm maßten ſich die Boten an, das Poſthorn zu führen, es wurde ihnen aber von den Reichsbehörden abge- nommen. Andere Städte erkannten indeſſen das Reichspoſtregale an, und äußerten in einem Jnterceſſions-Schreiben an Seine Majeſtät den Kaiſer am 14. Juni 1681 für die obengenannten Städte: „daß keiner Zeit die unziemliche Jntention geweſen, Eurer Kaiſerlichen Majeſtät hohen Poſtregal von Seite der ge-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0341"n="328"/><divn="3"><head>Cap. <hirendition="#aq">VIII</hi>.<lb/><hirendition="#b">Eiferſucht des Hauſes Taxis gegen andere Verkehrs-<lb/>
Einrichtungen.</hi></head><lb/><p>Claudius Lamoral von Taxis war 1673 geſtorben, ſein<lb/>
Sohn Eugen Alexander wurde unterm 18. Mai 1677 mit<lb/>
dem Reichspoſt-Generalate belehnt.</p><lb/><p>Das Erſte, was Lamorals Nachfolger that, war, wie es<lb/>
bisher geſchah, einen mächtigen Bannſtrahl gegen das Neben-<lb/>
botenwerk zu ſchleudern und den Kaiſer zu veranlaſſen, wieder<lb/>
ein Mandat in dieſem Sinne ins Reich zu erlaſſen. Der<lb/>
Kaiſer gab Willfährde und im Jahre 1680 erſchienen Man-<lb/>
date, wodurch den Boten die Briefſammlung und der unerlaubte<lb/>
Vorſchub, welcher hin und wieder ſogar fremden Boten und<lb/>
mit unterlegten Pferden geleiſtet würde, ſtrengſtens verboten<lb/>
wurde. —</p><lb/><p>Ein ſtrenges Mandat erging an die Reichsſtadt Ulm wegen<lb/>
des ſchädlichen Botenweſens. Augsburg, Ulm, Lindau und<lb/>
Nürnberg waren jene Städte, welche am häufigſten dem Reichs-<lb/>
Poſt-Generalate Anlaß zu Klagen wegen unbefugten Eingriffen<lb/>
gaben. Jn Ulm maßten ſich die Boten an, das Poſthorn zu<lb/>
führen, es wurde ihnen aber von den Reichsbehörden abge-<lb/>
nommen. Andere Städte erkannten indeſſen das Reichspoſtregale<lb/>
an, und äußerten in einem Jnterceſſions-Schreiben an Seine<lb/>
Majeſtät den Kaiſer am 14. Juni 1681 für die obengenannten<lb/>
Städte: „daß keiner Zeit die unziemliche Jntention geweſen,<lb/>
Eurer Kaiſerlichen Majeſtät hohen Poſtregal von Seite der ge-<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[328/0341]
Cap. VIII.
Eiferſucht des Hauſes Taxis gegen andere Verkehrs-
Einrichtungen.
Claudius Lamoral von Taxis war 1673 geſtorben, ſein
Sohn Eugen Alexander wurde unterm 18. Mai 1677 mit
dem Reichspoſt-Generalate belehnt.
Das Erſte, was Lamorals Nachfolger that, war, wie es
bisher geſchah, einen mächtigen Bannſtrahl gegen das Neben-
botenwerk zu ſchleudern und den Kaiſer zu veranlaſſen, wieder
ein Mandat in dieſem Sinne ins Reich zu erlaſſen. Der
Kaiſer gab Willfährde und im Jahre 1680 erſchienen Man-
date, wodurch den Boten die Briefſammlung und der unerlaubte
Vorſchub, welcher hin und wieder ſogar fremden Boten und
mit unterlegten Pferden geleiſtet würde, ſtrengſtens verboten
wurde. —
Ein ſtrenges Mandat erging an die Reichsſtadt Ulm wegen
des ſchädlichen Botenweſens. Augsburg, Ulm, Lindau und
Nürnberg waren jene Städte, welche am häufigſten dem Reichs-
Poſt-Generalate Anlaß zu Klagen wegen unbefugten Eingriffen
gaben. Jn Ulm maßten ſich die Boten an, das Poſthorn zu
führen, es wurde ihnen aber von den Reichsbehörden abge-
nommen. Andere Städte erkannten indeſſen das Reichspoſtregale
an, und äußerten in einem Jnterceſſions-Schreiben an Seine
Majeſtät den Kaiſer am 14. Juni 1681 für die obengenannten
Städte: „daß keiner Zeit die unziemliche Jntention geweſen,
Eurer Kaiſerlichen Majeſtät hohen Poſtregal von Seite der ge-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 328. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/341>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.