Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.Erst nach Beleuchtung dieser 5 Punkte werde ich auf den 1. Begriff und Zweck des cursus publicus. Mit dem Namen des cursus publicus bezeichneten die Der cursus publicus hatte also den Zweck, nicht nur Be- Für Staats- und Regierungszwecke gegründet und einge- 1) Codex Theodos. de cursu publ. Paratitlon: "cursus publicus
certis locis in publico intinere, ad publicas necessitates expediendas constitutus erat." Erſt nach Beleuchtung dieſer 5 Punkte werde ich auf den 1. Begriff und Zweck des cursus publicus. Mit dem Namen des cursus publicus bezeichneten die Der cursus publicus hatte alſo den Zweck, nicht nur Be- Für Staats- und Regierungszwecke gegründet und einge- 1) Codex Theodos. de cursu publ. Paratitlon: „cursus publicus
certis locis in publico intinere, ad publicas necessitates expediendas constitutus erat.“ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <pb facs="#f0057" n="44"/> <p>Erſt nach Beleuchtung dieſer 5 Punkte werde ich auf den<lb/> weitern Verlauf der Entwicklung des <hi rendition="#aq">cursus publicus</hi> und<lb/> deſſen Verfall wieder zurückkommen.</p><lb/> <div n="5"> <head> <hi rendition="#b">1. Begriff und Zweck des <hi rendition="#aq">cursus publicus</hi>.</hi> </head><lb/> <p>Mit dem Namen des <hi rendition="#aq">cursus publicus</hi> bezeichneten die<lb/> Römer den Organismus derjenigen Anſtalten, welche an be-<lb/> ſtimmten Orten längs den Staatsſtraßen errichtet, dazu dienten,<lb/> mittelſt Beförderung von Correſpondenzen, Perſonen und Sachen<lb/> durch eigens hiefür beſtimmte Fahrzeuge und Thiere unter der<lb/> Leitung beſonders hiefür aufgeſtellter Beamten und Bedienſteten<lb/> den Geſchäftsverkehr zwiſchen dem Kaiſer und ſeinen Regierungs-<lb/> organen, ſei es in Civil- oder Militärangelegenheiten, zu unter-<lb/> halten, d. h. der <hi rendition="#aq">cursus publicus</hi> war die Staatspoſt der<lb/> Römer<note place="foot" n="1)"><hi rendition="#aq">Codex Theodos. de cursu publ. Paratitlon: „cursus publicus<lb/> certis locis in publico intinere, ad publicas necessitates expediendas<lb/> constitutus erat.“</hi></note>.</p><lb/> <p>Der <hi rendition="#aq">cursus publicus</hi> hatte alſo den Zweck, nicht nur Be-<lb/> fehle des Kaiſers an die Beamten der Provinzen, ſondern auch<lb/> die Meldungen und Berichte der Letzteren ſo ſchnell als möglich<lb/> und ſo oft als nöthig zu vermitteln. Der <hi rendition="#aq">cursus publicus</hi><lb/> beförderte daher nicht blos Correſpondenzen, ſondern insbeſondere<lb/><hi rendition="#g">Gepäcke</hi> und <hi rendition="#g">Frachten</hi> und vor Allem <hi rendition="#g">Perſonen</hi>.</p><lb/> <p>Für Staats- und Regierungszwecke gegründet und einge-<lb/> richtet, ſollte er auch ausſchließlich <hi rendition="#g">nur</hi> ſolchen Zwecken dienen;<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [44/0057]
Erſt nach Beleuchtung dieſer 5 Punkte werde ich auf den
weitern Verlauf der Entwicklung des cursus publicus und
deſſen Verfall wieder zurückkommen.
1. Begriff und Zweck des cursus publicus.
Mit dem Namen des cursus publicus bezeichneten die
Römer den Organismus derjenigen Anſtalten, welche an be-
ſtimmten Orten längs den Staatsſtraßen errichtet, dazu dienten,
mittelſt Beförderung von Correſpondenzen, Perſonen und Sachen
durch eigens hiefür beſtimmte Fahrzeuge und Thiere unter der
Leitung beſonders hiefür aufgeſtellter Beamten und Bedienſteten
den Geſchäftsverkehr zwiſchen dem Kaiſer und ſeinen Regierungs-
organen, ſei es in Civil- oder Militärangelegenheiten, zu unter-
halten, d. h. der cursus publicus war die Staatspoſt der
Römer 1).
Der cursus publicus hatte alſo den Zweck, nicht nur Be-
fehle des Kaiſers an die Beamten der Provinzen, ſondern auch
die Meldungen und Berichte der Letzteren ſo ſchnell als möglich
und ſo oft als nöthig zu vermitteln. Der cursus publicus
beförderte daher nicht blos Correſpondenzen, ſondern insbeſondere
Gepäcke und Frachten und vor Allem Perſonen.
Für Staats- und Regierungszwecke gegründet und einge-
richtet, ſollte er auch ausſchließlich nur ſolchen Zwecken dienen;
1) Codex Theodos. de cursu publ. Paratitlon: „cursus publicus
certis locis in publico intinere, ad publicas necessitates expediendas
constitutus erat.“
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