Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.
quod si quis supra praescriptum numerum dierum ab statione Die ebenerwähnten Begünstigungen scheinen gegenüber den Valentinian stellte nun für den cursus clabularis im Die Aufstellung dieser zweiten Aufsichtsbeamten neben den Unter Gratian (375) wurden die procuratores selbst aus Unter Valentinian II. war die Besetzung dieser Stellen dem 1) Cod. Theodos. d. curs. publ. Lex. XXIII.
quod si quis supra praescriptum numerum dierum ab statione Die ebenerwähnten Begünſtigungen ſcheinen gegenüber den Valentinian ſtellte nun für den cursus clabularis im Die Aufſtellung dieſer zweiten Aufſichtsbeamten neben den Unter Gratian (375) wurden die procuratores ſelbſt aus Unter Valentinian II. war die Beſetzung dieſer Stellen dem 1) Cod. Theodos. d. curs. publ. Lex. XXIII.
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quod si quis supra praescriptum numerum dierum ab statione
quam receperit, excesserit, capitali animadversione puniatur.
Die ebenerwähnten Begünſtigungen ſcheinen gegenüber den
Unannehmlichkeiten des Dienſtes Wenige verlockt zu haben, ſich
herbeizulaſſen. Der Dienſt ſelbſt nahm gerade zu dieſer Zeit
ungeheure Dimenſionen an und die mancipes der einzelnen
Stationen konnten den Anforderungen deſſelben nicht mehr
gerecht werden; namentlich war es die Benützung des cursus
clabularis, welcher auch jenen der parangariae zumeiſt im
Gefolge hatte, der die Controle erſchwerte, und am meiſten
Unſicherheit des Dienſtes und Unregelmäßigkeiten, damit aber
auch die meiſten Ungerechtigkeiten und Bedrückungen des Volkes
herbeizog.
Valentinian ſtellte nun für den cursus clabularis im
Jahre 365 eigene Aufſichtsbeamte an, die procuratores cursus
clabularii 1).
Die Aufſtellung dieſer zweiten Aufſichtsbeamten neben den
mancipes veranlaßte wohl bei dem Mangel an tauglichen Jn-
dividuen den Kaiſer Valentinian auch die curiales (die viel-
leicht nach den heutigen Einrichtungen mit den Gemeinde-
beamten zu vergleichen wären) herbeizuziehen, nachdem die
emeriti officiorum ohnehin ſchon in Anſpruch genommen waren.
Unter Gratian (375) wurden die procuratores ſelbſt aus
der Reihe der officiales genommen. —
Unter Valentinian II. war die Beſetzung dieſer Stellen dem
praefecto praetorio überlaſſen; er hatte zu entſcheiden, ob ſie
„in singulis mansionibus“ oder „longius“ aufgeſtellt werden
1) Cod. Theodos. d. curs. publ. Lex. XXIII.
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