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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

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quod si quis supra praescriptum numerum dierum ab statione
quam receperit, excesserit, capitali animadversione puniatur.

Die ebenerwähnten Begünstigungen scheinen gegenüber den
Unannehmlichkeiten des Dienstes Wenige verlockt zu haben, sich
herbeizulassen. Der Dienst selbst nahm gerade zu dieser Zeit
ungeheure Dimensionen an und die mancipes der einzelnen
Stationen konnten den Anforderungen desselben nicht mehr
gerecht werden; namentlich war es die Benützung des cursus
clabularis
, welcher auch jenen der parangariae zumeist im
Gefolge hatte, der die Controle erschwerte, und am meisten
Unsicherheit des Dienstes und Unregelmäßigkeiten, damit aber
auch die meisten Ungerechtigkeiten und Bedrückungen des Volkes
herbeizog.

Valentinian stellte nun für den cursus clabularis im
Jahre 365 eigene Aufsichtsbeamte an, die procuratores cursus
clabularii
1).

Die Aufstellung dieser zweiten Aufsichtsbeamten neben den
mancipes veranlaßte wohl bei dem Mangel an tauglichen Jn-
dividuen den Kaiser Valentinian auch die curiales (die viel-
leicht nach den heutigen Einrichtungen mit den Gemeinde-
beamten zu vergleichen wären) herbeizuziehen, nachdem die
emeriti officiorum ohnehin schon in Anspruch genommen waren.

Unter Gratian (375) wurden die procuratores selbst aus
der Reihe der officiales genommen. --

Unter Valentinian II. war die Besetzung dieser Stellen dem
praefecto praetorio überlassen; er hatte zu entscheiden, ob sie
"in singulis mansionibus" oder "longius" aufgestellt werden

1) Cod. Theodos. d. curs. publ. Lex. XXIII.

quod si quis supra praescriptum numerum dierum ab statione
quam receperit, excesserit, capitali animadversione puniatur.

Die ebenerwähnten Begünſtigungen ſcheinen gegenüber den
Unannehmlichkeiten des Dienſtes Wenige verlockt zu haben, ſich
herbeizulaſſen. Der Dienſt ſelbſt nahm gerade zu dieſer Zeit
ungeheure Dimenſionen an und die mancipes der einzelnen
Stationen konnten den Anforderungen deſſelben nicht mehr
gerecht werden; namentlich war es die Benützung des cursus
clabularis
, welcher auch jenen der parangariae zumeiſt im
Gefolge hatte, der die Controle erſchwerte, und am meiſten
Unſicherheit des Dienſtes und Unregelmäßigkeiten, damit aber
auch die meiſten Ungerechtigkeiten und Bedrückungen des Volkes
herbeizog.

Valentinian ſtellte nun für den cursus clabularis im
Jahre 365 eigene Aufſichtsbeamte an, die procuratores cursus
clabularii
1).

Die Aufſtellung dieſer zweiten Aufſichtsbeamten neben den
mancipes veranlaßte wohl bei dem Mangel an tauglichen Jn-
dividuen den Kaiſer Valentinian auch die curiales (die viel-
leicht nach den heutigen Einrichtungen mit den Gemeinde-
beamten zu vergleichen wären) herbeizuziehen, nachdem die
emeriti officiorum ohnehin ſchon in Anſpruch genommen waren.

Unter Gratian (375) wurden die procuratores ſelbſt aus
der Reihe der officiales genommen. —

Unter Valentinian II. war die Beſetzung dieſer Stellen dem
praefecto praetorio überlaſſen; er hatte zu entſcheiden, ob ſie
in singulis mansionibus“ oder „longius“ aufgeſtellt werden

1) Cod. Theodos. d. curs. publ. Lex. XXIII.
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[59/0072] quod si quis supra praescriptum numerum dierum ab statione quam receperit, excesserit, capitali animadversione puniatur. Die ebenerwähnten Begünſtigungen ſcheinen gegenüber den Unannehmlichkeiten des Dienſtes Wenige verlockt zu haben, ſich herbeizulaſſen. Der Dienſt ſelbſt nahm gerade zu dieſer Zeit ungeheure Dimenſionen an und die mancipes der einzelnen Stationen konnten den Anforderungen deſſelben nicht mehr gerecht werden; namentlich war es die Benützung des cursus clabularis, welcher auch jenen der parangariae zumeiſt im Gefolge hatte, der die Controle erſchwerte, und am meiſten Unſicherheit des Dienſtes und Unregelmäßigkeiten, damit aber auch die meiſten Ungerechtigkeiten und Bedrückungen des Volkes herbeizog. Valentinian ſtellte nun für den cursus clabularis im Jahre 365 eigene Aufſichtsbeamte an, die procuratores cursus clabularii 1). Die Aufſtellung dieſer zweiten Aufſichtsbeamten neben den mancipes veranlaßte wohl bei dem Mangel an tauglichen Jn- dividuen den Kaiſer Valentinian auch die curiales (die viel- leicht nach den heutigen Einrichtungen mit den Gemeinde- beamten zu vergleichen wären) herbeizuziehen, nachdem die emeriti officiorum ohnehin ſchon in Anſpruch genommen waren. Unter Gratian (375) wurden die procuratores ſelbſt aus der Reihe der officiales genommen. — Unter Valentinian II. war die Beſetzung dieſer Stellen dem praefecto praetorio überlaſſen; er hatte zu entſcheiden, ob ſie „in singulis mansionibus“ oder „longius“ aufgeſtellt werden 1) Cod. Theodos. d. curs. publ. Lex. XXIII.

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Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/72>, abgerufen am 27.05.2024.