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Hauptmann, Gerhart: Der Biberpelz. Berlin, 1893.

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die Ortsbehörde mir Beistand leistet, mein gestohlenes
Gut zurück zu erhalten.
Wehrhahn. Ist Ihnen der Beistand verweigert
worden?
Krüger. Nein, Kar nicht. Das kann ja auch
kar nicht sein. Aber dennoch sehe ich, daß nichts ke-
schieht. Die kanze Sache nimmt keinen Fortgang.
Wehrhahn. Sie glauben, das geht so im
Handumdrehen.
Krüger. Ich klaube kar nichts, Herr Amtsvor-
steher. Ich wäre dann wohl nicht hergekommen. Ich
habe vielmehr bestimmte Beweise. Sie nehmen sich
meiner Sache nicht an.
Wehrhahn. Ich könnte Sie jetzt schon unter-
brechen. Etwas weiteres der Art anzuhören, läge
ganz außer meiner Amtspflicht. Einstweilen reden
Sie aber nur weiter.
Krüger. Sie könnten mich kar nicht unter-
brechen. Als preußischer Staatsbürger habe ich
Rechte. Und wenn Sie mich hier auch unterbrechen, dann
kiebt es andere Orte zum Reden. Sie nehmen sich
meiner Sache nicht an.
Wehrhahn (scheinbar gelassen). Nun bitte, wollen
Sie das begründen.
Krüger (auf die Wolffen und ihre Tochter weisend). Hier,
diese Frau ist zu Ihnen gekommen. Ihre Tochter
hat einen Fund kemacht. Sie hat den Weg nicht
kescheut, Herr Vorsteher, obkleich sie doch eine arme
die Ortsbehörde mir Beiſtand leiſtet, mein geſtohlenes
Gut zurück zu erhalten.
Wehrhahn. Iſt Ihnen der Beiſtand verweigert
worden?
Krüger. Nein, Kar nicht. Das kann ja auch
kar nicht ſein. Aber dennoch ſehe ich, daß nichts ke-
ſchieht. Die kanze Sache nimmt keinen Fortgang.
Wehrhahn. Sie glauben, das geht ſo im
Handumdrehen.
Krüger. Ich klaube kar nichts, Herr Amtsvor-
ſteher. Ich wäre dann wohl nicht hergekommen. Ich
habe vielmehr beſtimmte Beweiſe. Sie nehmen ſich
meiner Sache nicht an.
Wehrhahn. Ich könnte Sie jetzt ſchon unter-
brechen. Etwas weiteres der Art anzuhören, läge
ganz außer meiner Amtspflicht. Einſtweilen reden
Sie aber nur weiter.
Krüger. Sie könnten mich kar nicht unter-
brechen. Als preußiſcher Staatsbürger habe ich
Rechte. Und wenn Sie mich hier auch unterbrechen, dann
kiebt es andere Orte zum Reden. Sie nehmen ſich
meiner Sache nicht an.
Wehrhahn (ſcheinbar gelaſſen). Nun bitte, wollen
Sie das begründen.
Krüger (auf die Wolffen und ihre Tochter weiſend). Hier,
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[95/0101] die Ortsbehörde mir Beiſtand leiſtet, mein geſtohlenes Gut zurück zu erhalten. Wehrhahn. Iſt Ihnen der Beiſtand verweigert worden? Krüger. Nein, Kar nicht. Das kann ja auch kar nicht ſein. Aber dennoch ſehe ich, daß nichts ke- ſchieht. Die kanze Sache nimmt keinen Fortgang. Wehrhahn. Sie glauben, das geht ſo im Handumdrehen. Krüger. Ich klaube kar nichts, Herr Amtsvor- ſteher. Ich wäre dann wohl nicht hergekommen. Ich habe vielmehr beſtimmte Beweiſe. Sie nehmen ſich meiner Sache nicht an. Wehrhahn. Ich könnte Sie jetzt ſchon unter- brechen. Etwas weiteres der Art anzuhören, läge ganz außer meiner Amtspflicht. Einſtweilen reden Sie aber nur weiter. Krüger. Sie könnten mich kar nicht unter- brechen. Als preußiſcher Staatsbürger habe ich Rechte. Und wenn Sie mich hier auch unterbrechen, dann kiebt es andere Orte zum Reden. Sie nehmen ſich meiner Sache nicht an. Wehrhahn (ſcheinbar gelaſſen). Nun bitte, wollen Sie das begründen. Krüger (auf die Wolffen und ihre Tochter weiſend). Hier, dieſe Frau iſt zu Ihnen gekommen. Ihre Tochter hat einen Fund kemacht. Sie hat den Weg nicht keſcheut, Herr Vorſteher, obkleich ſie doch eine arme

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Zitationshilfe: Hauptmann, Gerhart: Der Biberpelz. Berlin, 1893, S. 95. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hauptmann_biberpelz_1893/101>, abgerufen am 24.11.2024.