Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Heffter, August Wilhelm: Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart. Berlin, 1844.

Bild:
<< vorherige Seite

§. 75. Voͤlkerrecht im Zuſtand des Friedens.
oder deſſen Angehörige im Wege der Occupation wenigſtens recht-
lich unmöglich. Selbſt die Einpferchung eines beſtimmten Meer-
gebietes durch Schutz- und Abwehrungs-Anſtalten aller Art würde
immer nur einen factiſchen Zuſtand begründen, der ohne deutliches
Zugeſtändniß anderer Nationen kein Eigenthum geben, vielmehr mit
dem Verfall jener Anſtalten von ſelbſt wieder aufhören würde. So-
gar ein unvordenklicher Beſitzſtand, wenn er nicht ein freiwilliges
Zugeſtändniß anderer Nationen deutlich erkennen läßt, vermag keine
ausſchließlichen Befugniſſe bei einer ſolchen res merae facultatis
zu ertheilen. 1

Angebliche Eigenthumsmeere.

75. Nach dem vorangeſtellten Princip giebt es im Allgemeinen
keine andere Naturgrenze für die freie gemeinſame Benutzung des
Weltmeeres als das Land, und es kann an und für ſich keine
Ausnahme in Betreff derjenigen beſondern Theile des großen Meer-
ſyſtems gemacht werden, welche durch noch ſo ſchmale Verbindungs-
ſtraßen zwiſchen angrenzenden Länderſtrecken hindurch mit dem Ocean
zuſammenhangen. Wahre Ausnahmen, weil natürliches Zubehör
des Landes, bilden nur

a) alle Seeeinbrüche in das frühere Landgebiet, ſo lange ſie in
einer ausſchließlichen Herrſchaft behalten werden; 2
b) alle Häfen, Buchten und Landungsplätze, ſie ſeien künſtliche
oder natürliche, als Zugänge des Landes; 3
c) die von einem oder mehreren Staatsgebieten völlig umſchloſ-
ſenen ſeewärts unzugänglichen Binnenmeere (§. 77.).

Rückſichtlich der ſeewärts allgemein zugänglichen Meere könnte
dagegen die Eigenſchaft eines unter der ausſchließlichen Herrſchaft
eines Territoriums ſtehenden Binnenmeeres lediglich durch eine that-
ſächliche, nicht mehr zu beſeitigende Vernichtung des Verbindungs-
weges oder durch ausdrückliches oder ſtillſchweigendes Einverſtänd-

1 Vattel I, 23, §. 285. 286. Nicht ganz übereinſtimmend ſcheint Mr. Whea-
ton, intern. L.
a. a. O. §. 10. a. E. in Betreff eines hier zuläſſigen ta-
citus consensus.
2 Dazu laſſen ſich unter Andern die Einbrüche der See in die Frieſiſchen
Lande rechnen, namentlich die holländiſche Zuyderſee, deren Eigenſchaft als
Eigenthumsmeer nicht beſtritten wird.
3 Vattel I, 23, §. 290. L. 15. D. de publicanis.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/heffter_voelkerrecht_1844
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/heffter_voelkerrecht_1844/157
Zitationshilfe: Heffter, August Wilhelm: Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart. Berlin, 1844, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heffter_voelkerrecht_1844/157>, abgerufen am 24.02.2025.