Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Heffter, August Wilhelm: Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart. Berlin, 1844.

Bild:
<< vorherige Seite
§. 88. Voͤlkerrecht im Zuſtand des Friedens.
genſeitigen Erklärungen nur in ſeinem Beiſein gemacht wer-
den oder durch ſeine Hände gehen. 1 Von ſelbſt kann ſich
Niemand zum Vermittler aufdringen; wird er aber ange-
genommen, ſo iſt es an ihm, billige Vorſchläge zu thun oder
die von einer Partei gemachten mit ſeinem Gutachten zu be-
gleiten, oder unbillige Vorſchläge ſofort zurückzuweiſen. Ge-
walt darf er nicht anwenden; eine ſ. g. bewaffnete Vermitt-
lung widerſpricht dem freien Vertragsrecht, ſie iſt die Eröff-
nung eines Kriegszuſtandes. 2 Sein Amt erliſcht mit dem
Abſchluß des Vertrages, ohne daß er deſſen Gewährleiſtung
(§. 97.) zu übernehmen von ſelbſt berechtigt oder verpflich-
tet iſt; desgleichen mit dem gänzlichen Abbruch der Verhand-
lungen von Seiten eines Hauptintereſſenten.

Zu einem bereits abgeſchloſſenen Vertrag kann überdies noch
hinzukommen der Beitritt eines dritten Intereſſenten durch aus-
drückliche Acceſſionserklärung, 3 entweder auf vorausgegangene Ein-
ladung der Hauptparteien oder ohne ſolche. Die einzelnen Arten
davon ſind:

a) Beitritt als Hauptpartei, inſofern der Vertrag für den Drit-
ten Stipulationen enthält oder Veränderungen in ſeinen
Rechtsverhältniſſen bezweckt. Hierdurch wird der Dritte un-
mittelbarer Vertragstheilhaber.
b) Beitritt zur Genehmhaltung derjenigen Beſtimmungen, welche
dem Dritten nachtheilig ſein könnten, wodurch insbeſondere
auf die etwanigen Einwendungen dagegen verzichtet wird.
c) Ein cerimonieller Beitritt aus Höflichkeit, inſofern dadurch
dem Vertrage bloß eine gewiſſe Feierlichkeit oder ein Zeug-
niß ſeines Beſtandes gegeben werden ſoll, was beſonders
dann der Fall iſt, wo man ihn durch eine höhere dritte Per-
ſon, oder welcher man eine gewiſſe Pietät ſchuldig iſt, be-
ſtätigen läßt. Hieraus entſteht ſchlechterdings keine Verbind-
1 Ausführlich darüber iſt Bielefeld, institutions politiques II, 8, §. 17.
Vattel §. 328. de Steck, Essais sur plusieurs matières n. 1. Mar-
tens Völkerr. §. 172. Klüber dr. d. g. §. 160. Wheaton, intern. L.
III,
2, §. 16. Viele Beiſpiele von Vermittelungen ſ. in Wicquefort,
l’Ambassadeur II,
11. Moſer Verſ. VIII, 421 f.
2 Vgl. Vogt, Europ. Staatsrelationen V, n. 1.
3 Moſer, Verſ. VIII, 306 f. 314. v. Steck, Ausführung politiſcher und
rechtl. Mater. n. 2. S. 49. Klüber §. 161.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/heffter_voelkerrecht_1844
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/heffter_voelkerrecht_1844/181
Zitationshilfe: Heffter, August Wilhelm: Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart. Berlin, 1844, S. 157. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heffter_voelkerrecht_1844/181>, abgerufen am 24.02.2025.