Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.I. Abschnitt. Subjectivität. ist nämlich eine einzelne Qualität von den vielen Quali-täten oder Bestimmungen eines concreten Gegenstandes, oder Begriffs, weil er nach der Form nicht weiter als eine so unmittelbare, einzelne Bestimmtheit seyn soll. Das Extrem der Einzelnheit ist als die abstracte Einzelnheit, das unmittelbare Concrete, daher das unendlich oder unbestimmbar Mannichfaltige; die Mitte ist die ebenso abstracte Besonderheit, da- her eine einzelne dieser mannichfaltigen Qualitäten, und ebenso das andre Extrem ist das abstracte All- gemeine. Der formale Schluß ist daher wesentlich um seiner Form willen ein seinem Inhalte nach ganz Zufäl- liges; und zwar nicht insofern, daß es für den Schluß zufällig sey, ob ihm dieser oder ein anderer Gegen- stand unterworfen werde; von diesem Inhalte abstrahirt die Logik; sondern insofern ein Subject zu Grunde liegt, ist es zufällig, was der Schluß von ihm für Inhalts- Bestimmungen folgere. 3. Die Bestimmungen des Schlusses sind nach der Na-
I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt. iſt naͤmlich eine einzelne Qualitaͤt von den vielen Quali-taͤten oder Beſtimmungen eines concreten Gegenſtandes, oder Begriffs, weil er nach der Form nicht weiter als eine ſo unmittelbare, einzelne Beſtimmtheit ſeyn ſoll. Das Extrem der Einzelnheit iſt als die abſtracte Einzelnheit, das unmittelbare Concrete, daher das unendlich oder unbeſtimmbar Mannichfaltige; die Mitte iſt die ebenſo abſtracte Beſonderheit, da- her eine einzelne dieſer mannichfaltigen Qualitaͤten, und ebenſo das andre Extrem iſt das abſtracte All- gemeine. Der formale Schluß iſt daher weſentlich um ſeiner Form willen ein ſeinem Inhalte nach ganz Zufaͤl- liges; und zwar nicht inſofern, daß es fuͤr den Schluß zufaͤllig ſey, ob ihm dieſer oder ein anderer Gegen- ſtand unterworfen werde; von dieſem Inhalte abſtrahirt die Logik; ſondern inſofern ein Subject zu Grunde liegt, iſt es zufaͤllig, was der Schluß von ihm fuͤr Inhalts- Beſtimmungen folgere. 3. Die Beſtimmungen des Schluſſes ſind nach der Na-
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I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt.
iſt naͤmlich eine einzelne Qualitaͤt von den vielen Quali-
taͤten oder Beſtimmungen eines concreten Gegenſtandes,
oder Begriffs, weil er nach der Form nicht weiter
als eine ſo unmittelbare, einzelne Beſtimmtheit ſeyn ſoll.
Das Extrem der Einzelnheit iſt als die abſtracte
Einzelnheit, das unmittelbare Concrete, daher
das unendlich oder unbeſtimmbar Mannichfaltige; die
Mitte iſt die ebenſo abſtracte Beſonderheit, da-
her eine einzelne dieſer mannichfaltigen Qualitaͤten,
und ebenſo das andre Extrem iſt das abſtracte All-
gemeine. Der formale Schluß iſt daher weſentlich um
ſeiner Form willen ein ſeinem Inhalte nach ganz Zufaͤl-
liges; und zwar nicht inſofern, daß es fuͤr den Schluß
zufaͤllig ſey, ob ihm dieſer oder ein anderer Gegen-
ſtand unterworfen werde; von dieſem Inhalte abſtrahirt
die Logik; ſondern inſofern ein Subject zu Grunde liegt,
iſt es zufaͤllig, was der Schluß von ihm fuͤr Inhalts-
Beſtimmungen folgere.
3. Die Beſtimmungen des Schluſſes ſind nach der
Seite Inhaltsbeſtimmungen, inſofern ſie unmittelbare,
abſtracte, in ſich reflectirte Beſtimmungen ſind. Das
Weſentliche derſelben aber iſt vielmehr, daß ſie nicht
ſolche in ſich reflectirte, gegen einander gleichguͤltige,
ſondern daß ſie Form beſtimmungen ſind; inſofern
ſind ſie weſentlich Beziehungen. Dieſe Beziehungen
ſind erſtens die der Extreme auf die Mitte, — Bezie-
hungen welche unmittelbar ſind; die propoſitiones
praemiſſae, und zwar theils die des Beſondern auf das
Allgemeine, propoſitio major; theils die des Einzelnen
auf das Beſondere, propoſitio minor. Zweytens iſt
die Beziehung der Extreme auf einander vorhanden,
welches die Vermittelte iſt, concluſio. Jene un-
mittelbaren Beziehungen, die Praͤmiſſen, ſind Saͤtze
oder Urtheile uͤberhaupt, und widerſprechen der
Na-
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