Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.III. Abschnitt. Idee. mungen haben; wenn sie dieses haben, wie es in denSätzen, welche wir die zweyten oder reellen Defi- nitionen genannt haben, aufgezeigt werden kann, so sind diese eben darum einerseits Definitionen, aber weil ihr Inhalt zugleich aus Verhältnissen reeller Bestimmun- gen, nicht bloß in dem Verhältnisse eines Allgemeinen und der einfachen Bestimmtheit besteht, sind sie im Ver- gleich mit solcher ersten Definition auch des Beweises bedürftig und fähig. Als reelle Bestimmtheiten haben sie die Form gleichgültig bestehender und ver- schiedener; sie sind daher nicht unmittelbar eins; es ist deswegen ihre Vermittlung aufzuzeigen. Die unmit- telbare Einheit in der ersten Definition ist die, nach welcher das Besondere im Allgemeinen ist. 2. Die Vermittlung, die itzt näher zu betrachten Unter den Beziehungen des Inhalts des Lehrsatzes, war,
III. Abſchnitt. Idee. mungen haben; wenn ſie dieſes haben, wie es in denSaͤtzen, welche wir die zweyten oder reellen Defi- nitionen genannt haben, aufgezeigt werden kann, ſo ſind dieſe eben darum einerſeits Definitionen, aber weil ihr Inhalt zugleich aus Verhaͤltniſſen reeller Beſtimmun- gen, nicht bloß in dem Verhaͤltniſſe eines Allgemeinen und der einfachen Beſtimmtheit beſteht, ſind ſie im Ver- gleich mit ſolcher erſten Definition auch des Beweiſes beduͤrftig und faͤhig. Als reelle Beſtimmtheiten haben ſie die Form gleichguͤltig beſtehender und ver- ſchiedener; ſie ſind daher nicht unmittelbar eins; es iſt deswegen ihre Vermittlung aufzuzeigen. Die unmit- telbare Einheit in der erſten Definition iſt die, nach welcher das Beſondere im Allgemeinen iſt. 2. Die Vermittlung, die itzt naͤher zu betrachten Unter den Beziehungen des Inhalts des Lehrſatzes, war,
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III. Abſchnitt. Idee.
mungen haben; wenn ſie dieſes haben, wie es in den
Saͤtzen, welche wir die zweyten oder reellen Defi-
nitionen genannt haben, aufgezeigt werden kann, ſo
ſind dieſe eben darum einerſeits Definitionen, aber weil
ihr Inhalt zugleich aus Verhaͤltniſſen reeller Beſtimmun-
gen, nicht bloß in dem Verhaͤltniſſe eines Allgemeinen
und der einfachen Beſtimmtheit beſteht, ſind ſie im Ver-
gleich mit ſolcher erſten Definition auch des Beweiſes
beduͤrftig und faͤhig. Als reelle Beſtimmtheiten haben
ſie die Form gleichguͤltig beſtehender und ver-
ſchiedener; ſie ſind daher nicht unmittelbar eins; es
iſt deswegen ihre Vermittlung aufzuzeigen. Die unmit-
telbare Einheit in der erſten Definition iſt die, nach
welcher das Beſondere im Allgemeinen iſt.
2. Die Vermittlung, die itzt naͤher zu betrachten
iſt, kann nun einfach ſeyn, oder durch mehrere Vermitt-
lungen hindurch gehen. Die vermittelnden Glieder
haͤngen mit den zu vermittelnden zuſammen; aber in-
dem es nicht der Begriff iſt, aus welchem die Vermitt-
lung und der Lehrſatz in dieſem Erkennen zuruͤckgefuͤhrt
wird, dem uͤberhaupt der Uebergang ins Entgegengeſetz-
te fremd iſt, ſo muͤſſen die vermittelnden Beſtimmungen,
ohne den Begriff des Zuſammenhangs, als ein vorlaͤu-
figes Material zum Geruͤſte des Beweiſes irgendwoher
herbeygebracht werden. Dieſe Vorbereitung iſt die
Conſtruction.
Unter den Beziehungen des Inhalts des Lehrſatzes,
die ſehr mannichfaltig ſeyn koͤnnen, muͤſſen nun nur die-
jenigen angefuͤhrt und vorſtellig gemacht werden, welche
dem Beweiſe dienen. Dieſe Herbeyſchaffung des Ma-
terials hat erſt ihren Sinn in dieſem; an ihr ſelbſt er-
ſcheint ſie als blind und ohne Begriff. Hintennach
beym Beweiſe ſieht man wohl ein, daß es zweckmaͤſſig
war,
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