Herder, Johann Gottfried von: Briefe zu Beförderung der Humanität. Bd. 5. Riga, 1795.Deutschen Theaters klar. Außer den alten Deutſchen Theaters klar. Außer den alten <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0092" n="77"/> Deutſchen Theaters klar. Außer den alten<lb/> Myſterien, Kloſteragenden oder Marionet-<lb/> ten kam die Buͤhne als <hi rendition="#g">Hoffeierlich</hi>-<lb/><hi rendition="#g">keit</hi> nach Deutſchland; das Volk ward<lb/> hinzugelaſſen, ſich an dieſen praͤchtig geklei-<lb/> deten Hof- und Staatsrevolutionen, die<lb/> hinter den Lichtern vorgingen, als Poͤbel<lb/> zu erbauen. An manchen Orten Deutſch-<lb/> lands hat die Buͤhne dieſe Hoftheater-<lb/> Geſtalt und Verwaltung beibehalten, und<lb/> ſtehet alſo ganz <hi rendition="#g">außer dem Gebiete<lb/> der Kunſt</hi>, weil ſie zum <hi rendition="#g">Hof</hi>-<hi rendition="#g">Etiquet</hi>-<lb/><hi rendition="#g">te</hi> gehoͤret. In andern Provinzen ziehen<lb/><hi rendition="#g">Banden</hi> umher, (wie man die Schau-<lb/> ſpieler mit dem alten deutſchen Helden-<lb/> namen zuweilen noch jetzt nennet;) ſie ge-<lb/> hen, wie es die Deutſchen von jeher gern<lb/> thaten, aus Bande in Bande, und neh-<lb/> men Dienſte, nachdem ſie bezahlt und ge-<lb/> dungen werden; waͤre es nicht unvernuͤnf-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [77/0092]
Deutſchen Theaters klar. Außer den alten
Myſterien, Kloſteragenden oder Marionet-
ten kam die Buͤhne als Hoffeierlich-
keit nach Deutſchland; das Volk ward
hinzugelaſſen, ſich an dieſen praͤchtig geklei-
deten Hof- und Staatsrevolutionen, die
hinter den Lichtern vorgingen, als Poͤbel
zu erbauen. An manchen Orten Deutſch-
lands hat die Buͤhne dieſe Hoftheater-
Geſtalt und Verwaltung beibehalten, und
ſtehet alſo ganz außer dem Gebiete
der Kunſt, weil ſie zum Hof-Etiquet-
te gehoͤret. In andern Provinzen ziehen
Banden umher, (wie man die Schau-
ſpieler mit dem alten deutſchen Helden-
namen zuweilen noch jetzt nennet;) ſie ge-
hen, wie es die Deutſchen von jeher gern
thaten, aus Bande in Bande, und neh-
men Dienſte, nachdem ſie bezahlt und ge-
dungen werden; waͤre es nicht unvernuͤnf-
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