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Hilty, Carl: Frauenstimmrecht. In: Hilty, Carl (Hg.): Politisches Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Bern, 1897.

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Frauenstimmrecht.
als die Männer; sie müssen selbst auch anders werden, als
sie sind, und mehr Interesse an dieser, ihrer Sache gewinnen.
Richtig ist ferner im Allgemeinen, was ein moderner
Schriftsteller über diesen Gegenstand sagt: es handle sich
praktisch zunächst darum, die Frauen in der Sphäre des
Gemeindestimmrechts zu emanzipiren, sobald sie darüber
hinausgehen, so riskiren sie einen Gegenstoss. Für unsere
schweizerischen Verhältnisse jedoch bleibt es fraglich,
ob das Gemeindestimmrecht in seinem ganzen Umfange viel
leichter zu erlangen wäre, als das politische Stimmrecht in
kantonalen, oder eidgenössischen Dingen.

Unzweifelhaft aber ist, dassdas Stimmrecht und
die Wählbarkeit in Schulsachen die erste Etappe
des Frauenstimmrechts sein muss
und dass damit in
einzelnen Kantonen der Anfang gemacht werden sollte. "Wer
wagt es, Rittersmann, oder Knapp?" Die jungen Männer sind
dazu berufen, und es wäre eine dankbarere Aufgabe, als manche
anderen politischen oder sozialen Phantasien, in denen sie sich
ergehen. Den schweizerischen Frauen aber, die sich mit
der Frage der "Frauenrechte" beschäftigen, ist zu sagen: alle
ihre Bestrebungen sind nicht viel werth und jedenfalls nicht
sicher, blosse zeitweilige Gnadengeschenke, die eine Zeit giebt
und eine andere zurücknimmt, solange sie das Stimmrecht,
wenigstens in beschränktem Gebiete, nicht haben. Nur der
hat heutzutage die Freiheit und verdient sie, der sie selber
verwalten kann und will.

Unserem eigenen Geschlechte sagen wir zum Schlusse
noch Folgendes:

Ein sehr grosser Theil der Opposition gegen die Be-
strebungen der Frauen zu einem menschenwürdigeren Dasein

Frauenstimmrecht.
als die Männer; sie müssen selbst auch anders werden, als
sie sind, und mehr Interesse an dieser, ihrer Sache gewinnen.
Richtig ist ferner im Allgemeinen, was ein moderner
Schriftsteller über diesen Gegenstand sagt: es handle sich
praktisch zunächst darum, die Frauen in der Sphäre des
Gemeindestimmrechts zu emanzipiren, sobald sie darüber
hinausgehen, so riskiren sie einen Gegenstoss. Für unsere
schweizerischen Verhältnisse jedoch bleibt es fraglich,
ob das Gemeindestimmrecht in seinem ganzen Umfange viel
leichter zu erlangen wäre, als das politische Stimmrecht in
kantonalen, oder eidgenössischen Dingen.

Unzweifelhaft aber ist, dassdas Stimmrecht und
die Wählbarkeit in Schulsachen die erste Etappe
des Frauenstimmrechts sein muss
und dass damit in
einzelnen Kantonen der Anfang gemacht werden sollte. «Wer
wagt es, Rittersmann, oder Knapp?» Die jungen Männer sind
dazu berufen, und es wäre eine dankbarere Aufgabe, als manche
anderen politischen oder sozialen Phantasien, in denen sie sich
ergehen. Den schweizerischen Frauen aber, die sich mit
der Frage der «Frauenrechte» beschäftigen, ist zu sagen: alle
ihre Bestrebungen sind nicht viel werth und jedenfalls nicht
sicher, blosse zeitweilige Gnadengeschenke, die eine Zeit giebt
und eine andere zurücknimmt, solange sie das Stimmrecht,
wenigstens in beschränktem Gebiete, nicht haben. Nur der
hat heutzutage die Freiheit und verdient sie, der sie selber
verwalten kann und will.

Unserem eigenen Geschlechte sagen wir zum Schlusse
noch Folgendes:

Ein sehr grosser Theil der Opposition gegen die Be-
strebungen der Frauen zu einem menschenwürdigeren Dasein

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[291/0051] Frauenstimmrecht. als die Männer; sie müssen selbst auch anders werden, als sie sind, und mehr Interesse an dieser, ihrer Sache gewinnen. Richtig ist ferner im Allgemeinen, was ein moderner Schriftsteller über diesen Gegenstand sagt: es handle sich praktisch zunächst darum, die Frauen in der Sphäre des Gemeindestimmrechts zu emanzipiren, sobald sie darüber hinausgehen, so riskiren sie einen Gegenstoss. Für unsere schweizerischen Verhältnisse jedoch bleibt es fraglich, ob das Gemeindestimmrecht in seinem ganzen Umfange viel leichter zu erlangen wäre, als das politische Stimmrecht in kantonalen, oder eidgenössischen Dingen. Unzweifelhaft aber ist, dassdas Stimmrecht und die Wählbarkeit in Schulsachen die erste Etappe des Frauenstimmrechts sein muss und dass damit in einzelnen Kantonen der Anfang gemacht werden sollte. «Wer wagt es, Rittersmann, oder Knapp?» Die jungen Männer sind dazu berufen, und es wäre eine dankbarere Aufgabe, als manche anderen politischen oder sozialen Phantasien, in denen sie sich ergehen. Den schweizerischen Frauen aber, die sich mit der Frage der «Frauenrechte» beschäftigen, ist zu sagen: alle ihre Bestrebungen sind nicht viel werth und jedenfalls nicht sicher, blosse zeitweilige Gnadengeschenke, die eine Zeit giebt und eine andere zurücknimmt, solange sie das Stimmrecht, wenigstens in beschränktem Gebiete, nicht haben. Nur der hat heutzutage die Freiheit und verdient sie, der sie selber verwalten kann und will. Unserem eigenen Geschlechte sagen wir zum Schlusse noch Folgendes: Ein sehr grosser Theil der Opposition gegen die Be- strebungen der Frauen zu einem menschenwürdigeren Dasein

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Zitationshilfe: Hilty, Carl: Frauenstimmrecht. In: Hilty, Carl (Hg.): Politisches Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Bern, 1897, S. 291. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hilty_frauenstimmrecht_1897/51>, abgerufen am 10.05.2024.