halb vier und zwanzig Stunden zu nehmen, wo er ihn findet, und Hand an ihn zu legen, auf jeglichem Boden. Nach der Zeit wird der Unterthan gerichtlich gefordert; doch wird stehendes Fußes obtorto collo verfahren, und gehts hiebey eins, zwey, drey; wie denn das Recht der Wiederforderung, obschon der Menschen Leben siebenzig und, wenns hoch kommt, achtzig währet, allererst in hundert Jahren verjähret.
Das Hochweise Consilium sahe Minen als eine Unterthanin des Herrn v. E. an, und niemanden fiel ein Wort zum Widerspruch ein. Der Litteratus Herrmann, pro tem- pore Assessor, wolte -- allein konnt' er? Man disputirte ins Kreuz und in die Quere. Herr a, der sich gewöhnlich am Kopf hielt, und der sich das Ansehn gab, als säß' er unter einem Baldachin, und einer von sei- nen Collegen ihm zur Rechten, und der an- dere ihm zur Linken, schüttete so viel Gelehr- samkeit über die Rückforderung der Untertha- nin aus, daß die Städte bey dieser Gelegen- heit übel wegkamen, wie gewöhnlich in Cur- land. --
Herr b nahm sich der Städt' an; in- dessen sah man nach vielen Streifereyen in
an-
halb vier und zwanzig Stunden zu nehmen, wo er ihn findet, und Hand an ihn zu legen, auf jeglichem Boden. Nach der Zeit wird der Unterthan gerichtlich gefordert; doch wird ſtehendes Fußes obtorto collo verfahren, und gehts hiebey eins, zwey, drey; wie denn das Recht der Wiederforderung, obſchon der Menſchen Leben ſiebenzig und, wenns hoch kommt, achtzig waͤhret, allererſt in hundert Jahren verjaͤhret.
Das Hochweiſe Conſilium ſahe Minen als eine Unterthanin des Herrn v. E. an, und niemanden fiel ein Wort zum Widerſpruch ein. Der Litteratus Herrmann, pro tem- pore Aſſeſſor, wolte — allein konnt’ er? Man diſputirte ins Kreuz und in die Quere. Herr α, der ſich gewoͤhnlich am Kopf hielt, und der ſich das Anſehn gab, als ſaͤß’ er unter einem Baldachin, und einer von ſei- nen Collegen ihm zur Rechten, und der an- dere ihm zur Linken, ſchuͤttete ſo viel Gelehr- ſamkeit uͤber die Ruͤckforderung der Untertha- nin aus, daß die Staͤdte bey dieſer Gelegen- heit uͤbel wegkamen, wie gewoͤhnlich in Cur- land. —
Herr β nahm ſich der Staͤdt’ an; in- deſſen ſah man nach vielen Streifereyen in
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halb vier und zwanzig Stunden zu nehmen,
wo er ihn findet, und Hand an ihn zu legen,
auf jeglichem Boden. Nach der Zeit wird
der Unterthan gerichtlich gefordert; doch wird
ſtehendes Fußes obtorto collo verfahren, und
gehts hiebey eins, zwey, drey; wie denn
das Recht der Wiederforderung, obſchon der
Menſchen Leben ſiebenzig und, wenns hoch
kommt, achtzig waͤhret, allererſt in hundert
Jahren verjaͤhret.
Das Hochweiſe Conſilium ſahe Minen
als eine Unterthanin des Herrn v. E. an,
und niemanden fiel ein Wort zum Widerſpruch
ein. Der Litteratus Herrmann, pro tem-
pore Aſſeſſor, wolte — allein konnt’ er?
Man diſputirte ins Kreuz und in die Quere.
Herr α, der ſich gewoͤhnlich am Kopf hielt,
und der ſich das Anſehn gab, als ſaͤß’ er
unter einem Baldachin, und einer von ſei-
nen Collegen ihm zur Rechten, und der an-
dere ihm zur Linken, ſchuͤttete ſo viel Gelehr-
ſamkeit uͤber die Ruͤckforderung der Untertha-
nin aus, daß die Staͤdte bey dieſer Gelegen-
heit uͤbel wegkamen, wie gewoͤhnlich in Cur-
land. —
Herr β nahm ſich der Staͤdt’ an; in-
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Hippel, Theodor Gottlieb von: Lebensläufe nach Aufsteigender Linie. Bd. 2. Berlin, 1779, S. 426. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_lebenslaeufe02_1779/436>, abgerufen am 22.11.2024.
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