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Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792.

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für Gedanken geweckt, was für Bilder aufge-
regt und was für Begierden gereitzt werden.
Man vergisst, dass die Gattin und Tochter
müssig sitzen, dass das Wühlen in den Haa-
ren einen gewissen physischen Kitzel, wo
nicht bei beiden, so doch bei Einem Theile
erregt; man übersieht gewisse Stellungen, die
einen aufmerksamen Beobachter viel errathen
lassen. Zwar hat man angefangen, diese Ge-
schäfte weiblichen Händen zu übertragen; al-
lein noch ist dies eine Seltenheit und eine
ökonomische Veranstaltung. Ein kleinlicher
Bewegungsgrund, wo es doch deren so viele
und so wichtige giebt.

Auch die weibliche Kleidung sollte durch
Weiber angemessen und gefertiget werden.
Die Manipulation eines männlichen Schneiders
und Schusters ist unschicklich. Wär' es dem
Staate Ernst, die grosse und edle Hälfte sei-
ner Bürger nützlich zu beschäftigen; fühlte er
die grosse Verpflichtung, diejenigen, welche
die Natur gleich machte, auch nach Gleich
und Recht zu behandeln, ihnen ihre Rechte
und mit diesen persönliche Freiheit und Unab-

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für Gedanken geweckt, was für Bilder aufge-
regt und was für Begierden gereitzt werden.
Man vergiſst, daſs die Gattin und Tochter
müſsig sitzen, daſs das Wühlen in den Haa-
ren einen gewissen physischen Kitzel, wo
nicht bei beiden, so doch bei Einem Theile
erregt; man übersieht gewisse Stellungen, die
einen aufmerksamen Beobachter viel errathen
lassen. Zwar hat man angefangen, diese Ge-
schäfte weiblichen Händen zu übertragen; al-
lein noch ist dies eine Seltenheit und eine
ökonomische Veranstaltung. Ein kleinlicher
Bewegungsgrund, wo es doch deren so viele
und so wichtige giebt.

Auch die weibliche Kleidung sollte durch
Weiber angemessen und gefertiget werden.
Die Manipulation eines männlichen Schneiders
und Schusters ist unschicklich. Wär’ es dem
Staate Ernst, die groſse und edle Hälfte sei-
ner Bürger nützlich zu beschäftigen; fühlte er
die groſse Verpflichtung, diejenigen, welche
die Natur gleich machte, auch nach Gleich
und Recht zu behandeln, ihnen ihre Rechte
und mit diesen persönliche Freiheit und Unab-

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[341/0349] für Gedanken geweckt, was für Bilder aufge- regt und was für Begierden gereitzt werden. Man vergiſst, daſs die Gattin und Tochter müſsig sitzen, daſs das Wühlen in den Haa- ren einen gewissen physischen Kitzel, wo nicht bei beiden, so doch bei Einem Theile erregt; man übersieht gewisse Stellungen, die einen aufmerksamen Beobachter viel errathen lassen. Zwar hat man angefangen, diese Ge- schäfte weiblichen Händen zu übertragen; al- lein noch ist dies eine Seltenheit und eine ökonomische Veranstaltung. Ein kleinlicher Bewegungsgrund, wo es doch deren so viele und so wichtige giebt. Auch die weibliche Kleidung sollte durch Weiber angemessen und gefertiget werden. Die Manipulation eines männlichen Schneiders und Schusters ist unschicklich. Wär’ es dem Staate Ernst, die groſse und edle Hälfte sei- ner Bürger nützlich zu beschäftigen; fühlte er die groſse Verpflichtung, diejenigen, welche die Natur gleich machte, auch nach Gleich und Recht zu behandeln, ihnen ihre Rechte und mit diesen persönliche Freiheit und Unab- Y 3

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Zitationshilfe: Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 341. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/349>, abgerufen am 22.11.2024.