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Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893.

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ausgeschickt, dass nach der Abdankung Karl's V. zwischen
dem kaiserlichen Hofpostamt und der spanisch-niederlän-
dischen Post streng geschieden, und bis zum Jahre 1596
die Taxis'sche Zentralleitung lediglich von der Krone
Spanien angestellt und bezahlt worden ist. Neben der
Taxis'schen Post bestehen die schon lange vor ihr vor-
handenen oder auch noch später gegründeten reichsstäd-
tischen, reichsständischen und Privat-Posten fort. Eine
solche reichsständische, von der Taxis'schen Zentrallei-
tung in Brüssel unabhängige Post war vor allem das
kaiserliche Hofpostamt 1), das seinen Sitz in Wien, bezw.
(unter Rudolf II.) in Prag hatte, und neben den Taxis'schen
seine eigenen Postmeister z. B. in Augsburg und Venedig 2)
hielt. Die Verordnung Ferdinands I. vom 20. August 1535
erwähnt als Hauptpostplatz neben Wien, Augsburg, Inns-
bruck und Trient auch Prag; die Post ging also damals
schon nach Böhmen und wurde (durch Matthias v. Taxis)
1540 auch nach Komorn und Gran eingerichtet.

Schon im Jahre 1530 wird die Post St. Pölten--Fischam-
end--Wien erwähnt (s. Löper in der "L'Union postale",
Jahrg. 1885, Nr. 9). Wie selbständig das kaiserliche
Hofpostamt neben den Taxis funktionierte, beweist die Be-
gutachtung des Henot'schen Planes von 1596 durch den
damaligen Oberhofpostmeister Püchl von Pichelberg.

1) Inhaber des Kaiserl. Hofpostamts waren zuerst einige Taxis, (so
wahrscheinlich seit 1536 Christoph von Taxis, der Schwiegersohn des Johann
Baptista), dann Paulus Wolzogen (? 1566 s. Rübsam S. 22), Hans v.
Wolzogen, der Vorgänger des oben genannten Püchls; von letzterem gieng
das Hofpostamt auf den bekannten Lamoral v. Taxis, der es bis 1612 be-
kleidete, dann auf den damaligen niederösterreichischen Landpostmeister Carlo
Magni über. Dessen Sohn Jakob verkaufte das Amt 1622 an Hans Christoph
Freiherrn v. Paar, (dessen Grossvater 60 Jahre zuvor in Diensten der
Taxis gestanden und mit ihnen nahe verwandt war). Rübsam 1892 S. 36;
L'Union postale 1885 S. 172.
2) S. Püchls Gutachten von 1596, worin u. a. daran erinnert wird,
dass der Kaiserl. Postmeister in Venedig die ihm von der kaiserlichen Kammer
zugesicherte Besoldung pünktlicher erhalten sollte.

ausgeschickt, dass nach der Abdankung Karl’s V. zwischen
dem kaiserlichen Hofpostamt und der spanisch-niederlän-
dischen Post streng geschieden, und bis zum Jahre 1596
die Taxis’sche Zentralleitung lediglich von der Krone
Spanien angestellt und bezahlt worden ist. Neben der
Taxis’schen Post bestehen die schon lange vor ihr vor-
handenen oder auch noch später gegründeten reichsstäd-
tischen, reichsständischen und Privat-Posten fort. Eine
solche reichsständische, von der Taxis’schen Zentrallei-
tung in Brüssel unabhängige Post war vor allem das
kaiserliche Hofpostamt 1), das seinen Sitz in Wien, bezw.
(unter Rudolf II.) in Prag hatte, und neben den Taxis’schen
seine eigenen Postmeister z. B. in Augsburg und Venedig 2)
hielt. Die Verordnung Ferdinands I. vom 20. August 1535
erwähnt als Hauptpostplatz neben Wien, Augsburg, Inns-
bruck und Trient auch Prag; die Post ging also damals
schon nach Böhmen und wurde (durch Matthias v. Taxis)
1540 auch nach Komorn und Gran eingerichtet.

Schon im Jahre 1530 wird die Post St. Pölten—Fischam-
end—Wien erwähnt (s. Löper in der »L’Union postale«,
Jahrg. 1885, Nr. 9). Wie selbständig das kaiserliche
Hofpostamt neben den Taxis funktionierte, beweist die Be-
gutachtung des Henot’schen Planes von 1596 durch den
damaligen Oberhofpostmeister Püchl von Pichelberg.

1) Inhaber des Kaiserl. Hofpostamts waren zuerst einige Taxis, (so
wahrscheinlich seit 1536 Christoph von Taxis, der Schwiegersohn des Johann
Baptista), dann Paulus Wolzogen (? 1566 s. Rübsam S. 22), Hans v.
Wolzogen, der Vorgänger des oben genannten Püchls; von letzterem gieng
das Hofpostamt auf den bekannten Lamoral v. Taxis, der es bis 1612 be-
kleidete, dann auf den damaligen niederösterreichischen Landpostmeister Carlo
Magni über. Dessen Sohn Jakob verkaufte das Amt 1622 an Hans Christoph
Freiherrn v. Paar, (dessen Grossvater 60 Jahre zuvor in Diensten der
Taxis gestanden und mit ihnen nahe verwandt war). Rübsam 1892 S. 36;
L’Union postale 1885 S. 172.
2) S. Püchls Gutachten von 1596, worin u. a. daran erinnert wird,
dass der Kaiserl. Postmeister in Venedig die ihm von der kaiserlichen Kammer
zugesicherte Besoldung pünktlicher erhalten sollte.
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[98/0114] ausgeschickt, dass nach der Abdankung Karl’s V. zwischen dem kaiserlichen Hofpostamt und der spanisch-niederlän- dischen Post streng geschieden, und bis zum Jahre 1596 die Taxis’sche Zentralleitung lediglich von der Krone Spanien angestellt und bezahlt worden ist. Neben der Taxis’schen Post bestehen die schon lange vor ihr vor- handenen oder auch noch später gegründeten reichsstäd- tischen, reichsständischen und Privat-Posten fort. Eine solche reichsständische, von der Taxis’schen Zentrallei- tung in Brüssel unabhängige Post war vor allem das kaiserliche Hofpostamt 1), das seinen Sitz in Wien, bezw. (unter Rudolf II.) in Prag hatte, und neben den Taxis’schen seine eigenen Postmeister z. B. in Augsburg und Venedig 2) hielt. Die Verordnung Ferdinands I. vom 20. August 1535 erwähnt als Hauptpostplatz neben Wien, Augsburg, Inns- bruck und Trient auch Prag; die Post ging also damals schon nach Böhmen und wurde (durch Matthias v. Taxis) 1540 auch nach Komorn und Gran eingerichtet. Schon im Jahre 1530 wird die Post St. Pölten—Fischam- end—Wien erwähnt (s. Löper in der »L’Union postale«, Jahrg. 1885, Nr. 9). Wie selbständig das kaiserliche Hofpostamt neben den Taxis funktionierte, beweist die Be- gutachtung des Henot’schen Planes von 1596 durch den damaligen Oberhofpostmeister Püchl von Pichelberg. 1) Inhaber des Kaiserl. Hofpostamts waren zuerst einige Taxis, (so wahrscheinlich seit 1536 Christoph von Taxis, der Schwiegersohn des Johann Baptista), dann Paulus Wolzogen (? 1566 s. Rübsam S. 22), Hans v. Wolzogen, der Vorgänger des oben genannten Püchls; von letzterem gieng das Hofpostamt auf den bekannten Lamoral v. Taxis, der es bis 1612 be- kleidete, dann auf den damaligen niederösterreichischen Landpostmeister Carlo Magni über. Dessen Sohn Jakob verkaufte das Amt 1622 an Hans Christoph Freiherrn v. Paar, (dessen Grossvater 60 Jahre zuvor in Diensten der Taxis gestanden und mit ihnen nahe verwandt war). Rübsam 1892 S. 36; L’Union postale 1885 S. 172. 2) S. Püchls Gutachten von 1596, worin u. a. daran erinnert wird, dass der Kaiserl. Postmeister in Venedig die ihm von der kaiserlichen Kammer zugesicherte Besoldung pünktlicher erhalten sollte.

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Zitationshilfe: Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893, S. 98. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/huber_verkehr_1893/114>, abgerufen am 09.05.2024.