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Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893.

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geheimnis-Verletzung genügend begründet. Schon deshalb
sind die üblichen Lobes-Erhebungen auf die Taxis'sche Fa-
milie und die Taxis'sche Post deplaciert. Je nach der
Macht des Fürsten, bezw. der Reichsstädte und der Lebens-
fähigkeit ihrer Botenanstalten, wandte der Kaiser bald schmei-
chelnde Bitten, bald ernste Drohungen für Einführung des
Regals an 1). Aber hinter all den verschiedenartigen Mitteln
sieht man die unentwegte Verfolgung des Zieles, von der
die Rudolfe, Mathias u. a. die gleiche Gewandtheit und
Energie für ihre eigene Angelegenheit hätten absehen sollen.
Das ganze ist eine drastische Illustration dazu, wie der
Eigennutz einer einflussreichen Familie, die kapitalkräftig
genug ist, ihren Willen rücksichtslos durchzusetzen, gegen-
über einer vielköpfigen und kraftlosen Menge Unrecht zu
Recht umzudrehen vermag, eine Illustration zu dem allge-
meinen Bilde, wie in jener Zeit Realservituten erschlichen
wurden, und deshalb die Bauern so sehr davor Angst hatten,
ihrem Grundherrn, weil er sonst sofort ein Recht daraus
ableitete, auch nur die geringste Gefälligkeit zu erweisen.

Das erste Angriffsobjekt für die Lehensträger waren
die Reichsstädte, zuerst Köln, Nürnberg und Frankfurt, (an
welche Kaiser Ferdinand unterm 5. Juli 1624 ein Schreiben
erliess) 2), dann Augsburg, Lindau, Memmingen, Ulm, Ham-
burg, Lübeck, Bremen. Die Reichspost führte Prozesse mit
Hessen-Kassel, Pfalz, Braunschweig, Kurbrandenburg, mit
dem ganzen niedersächsischen Kreise, mit Württemberg,

1) Auffallend ist, dass der Kaiser auch im dreissigjährigen und sieben-
jährigen Krieg seine Mandate gegen das konkurrierende Botenwesen der
Reichsstädte und deutschen Fürsten erlässt; vielleicht hatten die Mandate
ihren Ursprung in finanziellen oder andern Gefälligkeiten der Taxis'schen Familie.
2) In dem Westphälischen Friedensinstrument A. 9 § 1 wurden die Be-
schwerden der Reichsstädte als gerechtfertigt anerkannt: die Uebergriffe der
Taxis'schen Verwaltung als "inusitata onera et impedimenta, quibus commer-
ciorum et navigationis usus deterior redditus est, penitus tollantur". Zehn
Jahre darauf suchte das Haus Taxis die damalige Kaiserwahl zur Ausdehnung
seines Regals auf die österreichischen Erblande zu benützen.
8 *

geheimnis-Verletzung genügend begründet. Schon deshalb
sind die üblichen Lobes-Erhebungen auf die Taxis’sche Fa-
milie und die Taxis’sche Post deplaciert. Je nach der
Macht des Fürsten, bezw. der Reichsstädte und der Lebens-
fähigkeit ihrer Botenanstalten, wandte der Kaiser bald schmei-
chelnde Bitten, bald ernste Drohungen für Einführung des
Regals an 1). Aber hinter all den verschiedenartigen Mitteln
sieht man die unentwegte Verfolgung des Zieles, von der
die Rudolfe, Mathias u. a. die gleiche Gewandtheit und
Energie für ihre eigene Angelegenheit hätten absehen sollen.
Das ganze ist eine drastische Illustration dazu, wie der
Eigennutz einer einflussreichen Familie, die kapitalkräftig
genug ist, ihren Willen rücksichtslos durchzusetzen, gegen-
über einer vielköpfigen und kraftlosen Menge Unrecht zu
Recht umzudrehen vermag, eine Illustration zu dem allge-
meinen Bilde, wie in jener Zeit Realservituten erschlichen
wurden, und deshalb die Bauern so sehr davor Angst hatten,
ihrem Grundherrn, weil er sonst sofort ein Recht daraus
ableitete, auch nur die geringste Gefälligkeit zu erweisen.

Das erste Angriffsobjekt für die Lehensträger waren
die Reichsstädte, zuerst Köln, Nürnberg und Frankfurt, (an
welche Kaiser Ferdinand unterm 5. Juli 1624 ein Schreiben
erliess) 2), dann Augsburg, Lindau, Memmingen, Ulm, Ham-
burg, Lübeck, Bremen. Die Reichspost führte Prozesse mit
Hessen-Kassel, Pfalz, Braunschweig, Kurbrandenburg, mit
dem ganzen niedersächsischen Kreise, mit Württemberg,

1) Auffallend ist, dass der Kaiser auch im dreissigjährigen und sieben-
jährigen Krieg seine Mandate gegen das konkurrierende Botenwesen der
Reichsstädte und deutschen Fürsten erlässt; vielleicht hatten die Mandate
ihren Ursprung in finanziellen oder andern Gefälligkeiten der Taxis’schen Familie.
2) In dem Westphälischen Friedensinstrument A. 9 § 1 wurden die Be-
schwerden der Reichsstädte als gerechtfertigt anerkannt: die Uebergriffe der
Taxis’schen Verwaltung als »inusitata onera et impedimenta, quibus commer-
ciorum et navigationis usus deterior redditus est, penitus tollantur«. Zehn
Jahre darauf suchte das Haus Taxis die damalige Kaiserwahl zur Ausdehnung
seines Regals auf die österreichischen Erblande zu benützen.
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[115/0131] geheimnis-Verletzung genügend begründet. Schon deshalb sind die üblichen Lobes-Erhebungen auf die Taxis’sche Fa- milie und die Taxis’sche Post deplaciert. Je nach der Macht des Fürsten, bezw. der Reichsstädte und der Lebens- fähigkeit ihrer Botenanstalten, wandte der Kaiser bald schmei- chelnde Bitten, bald ernste Drohungen für Einführung des Regals an 1). Aber hinter all den verschiedenartigen Mitteln sieht man die unentwegte Verfolgung des Zieles, von der die Rudolfe, Mathias u. a. die gleiche Gewandtheit und Energie für ihre eigene Angelegenheit hätten absehen sollen. Das ganze ist eine drastische Illustration dazu, wie der Eigennutz einer einflussreichen Familie, die kapitalkräftig genug ist, ihren Willen rücksichtslos durchzusetzen, gegen- über einer vielköpfigen und kraftlosen Menge Unrecht zu Recht umzudrehen vermag, eine Illustration zu dem allge- meinen Bilde, wie in jener Zeit Realservituten erschlichen wurden, und deshalb die Bauern so sehr davor Angst hatten, ihrem Grundherrn, weil er sonst sofort ein Recht daraus ableitete, auch nur die geringste Gefälligkeit zu erweisen. Das erste Angriffsobjekt für die Lehensträger waren die Reichsstädte, zuerst Köln, Nürnberg und Frankfurt, (an welche Kaiser Ferdinand unterm 5. Juli 1624 ein Schreiben erliess) 2), dann Augsburg, Lindau, Memmingen, Ulm, Ham- burg, Lübeck, Bremen. Die Reichspost führte Prozesse mit Hessen-Kassel, Pfalz, Braunschweig, Kurbrandenburg, mit dem ganzen niedersächsischen Kreise, mit Württemberg, 1) Auffallend ist, dass der Kaiser auch im dreissigjährigen und sieben- jährigen Krieg seine Mandate gegen das konkurrierende Botenwesen der Reichsstädte und deutschen Fürsten erlässt; vielleicht hatten die Mandate ihren Ursprung in finanziellen oder andern Gefälligkeiten der Taxis’schen Familie. 2) In dem Westphälischen Friedensinstrument A. 9 § 1 wurden die Be- schwerden der Reichsstädte als gerechtfertigt anerkannt: die Uebergriffe der Taxis’schen Verwaltung als »inusitata onera et impedimenta, quibus commer- ciorum et navigationis usus deterior redditus est, penitus tollantur«. Zehn Jahre darauf suchte das Haus Taxis die damalige Kaiserwahl zur Ausdehnung seines Regals auf die österreichischen Erblande zu benützen. 8 *

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Zitationshilfe: Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/huber_verkehr_1893/131>, abgerufen am 21.11.2024.