Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893.führten, vollkommen freie Hand und hatten es nicht nötig, Danach ergiebt sich sowohl von dem Dienst als von 1) Einen wertvollen Fingerzeig für die weitere Verästelung der Organi-
sation fand ich in Mommsen's Corp. Iscript., III, 6075: "praef. vehicu- lationis Pannoniae utriusque et Moesiae sup. et (N)orici". führten, vollkommen freie Hand und hatten es nicht nötig, Danach ergiebt sich sowohl von dem Dienst als von 1) Einen wertvollen Fingerzeig für die weitere Verästelung der Organi-
sation fand ich in Mommsen’s Corp. Iscript., III, 6075: »praef. vehicu- lationis Pannoniae utriusque et Moesiae sup. et (N)orici«. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0058" n="42"/> führten, vollkommen freie Hand und hatten es nicht nötig,<lb/> fortlaufend oder für besondere Zwischenfälle eigene Wei-<lb/> sungen für ihr Thun und Handeln von Rom einzuholen.«</p><lb/> <p>Danach ergiebt sich sowohl von dem Dienst als von<lb/> der Einführungszeit des »Cursus publicus« ein wesentlich an-<lb/> deres Bild: der »Cursus publicus« als <hi rendition="#g">kontinuierlicher<lb/> Rapportdienst</hi> wurde nicht, wie gemeiniglich ange-<lb/> nommen wird, schon nach dem zweiten punischen Kriege,<lb/> sondern Jahrhunderte später, insbesondere unter den Kai-<lb/> sern Galerius und Konstantinus, — hauptsächlich im Zu-<lb/> sammenhang mit dem intensiveren Strassenbau und der schritt-<lb/> weisen Einstellung besonderer staatlicher Staffettenboten<lb/> und Pferde — organisiert. Im ersten Jahrhundert n. Chr.<lb/> begannen die Kaiser — in gleichem Masse, wie es sich bei<lb/> der Ausdehnung des Reiches und der ständigen Beunruhi-<lb/> gung seiner Grenzen von selbst nahe legte, anderseits mit<lb/> dem Ausbau des Strassennetzes möglich war, — den Ordon-<lb/> nanzdienst räumlich auszudehnen und intensiver, im Wege<lb/> der allmählichen Ersetzung der Hand- und Spannfrohn, zu<lb/> vervollkommnen. Als ein Privileg auf Fronleistung bestand<lb/> der Cursus publicus, schon begriffsgemäss, nur für den amt-<lb/> lichen und militärischen Verkehr, für die Berichte der Mi-<lb/> litärkommandos und der Präfekten der Provinzialhaupt-<lb/> städte. Er bildete eine wesentliche Abteilung der politi-<lb/> schen und Militär-Verwaltung und unterstand dem prae-<lb/> fectus praetorio, dem Kommandeur der Garde und gleich-<lb/> zeitigem Reichsmarschall <note place="foot" n="1)">Einen wertvollen Fingerzeig für die weitere Verästelung der Organi-<lb/> sation fand ich in <hi rendition="#g">Mommsen</hi>’s Corp. Iscript., III, 6075: »<hi rendition="#i">praef. vehicu-<lb/> lationis <hi rendition="#g">Pannoniae utriusque et Moesiae sup. et (N)orici</hi></hi>«.</note>; die Posthalter »mancipes, praef.<lb/> vehiculorum« waren nicht etwa Schalterbeamte und Briefsor-<lb/> tierer, sondern im Grunde nichts anderes als Fronvögte. Mit<lb/> der Zeit wuchs die Fron zu einer drückenden Last für den<lb/> Mittelstand an; unter Augustus auf die Alarmkouriere be-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [42/0058]
führten, vollkommen freie Hand und hatten es nicht nötig,
fortlaufend oder für besondere Zwischenfälle eigene Wei-
sungen für ihr Thun und Handeln von Rom einzuholen.«
Danach ergiebt sich sowohl von dem Dienst als von
der Einführungszeit des »Cursus publicus« ein wesentlich an-
deres Bild: der »Cursus publicus« als kontinuierlicher
Rapportdienst wurde nicht, wie gemeiniglich ange-
nommen wird, schon nach dem zweiten punischen Kriege,
sondern Jahrhunderte später, insbesondere unter den Kai-
sern Galerius und Konstantinus, — hauptsächlich im Zu-
sammenhang mit dem intensiveren Strassenbau und der schritt-
weisen Einstellung besonderer staatlicher Staffettenboten
und Pferde — organisiert. Im ersten Jahrhundert n. Chr.
begannen die Kaiser — in gleichem Masse, wie es sich bei
der Ausdehnung des Reiches und der ständigen Beunruhi-
gung seiner Grenzen von selbst nahe legte, anderseits mit
dem Ausbau des Strassennetzes möglich war, — den Ordon-
nanzdienst räumlich auszudehnen und intensiver, im Wege
der allmählichen Ersetzung der Hand- und Spannfrohn, zu
vervollkommnen. Als ein Privileg auf Fronleistung bestand
der Cursus publicus, schon begriffsgemäss, nur für den amt-
lichen und militärischen Verkehr, für die Berichte der Mi-
litärkommandos und der Präfekten der Provinzialhaupt-
städte. Er bildete eine wesentliche Abteilung der politi-
schen und Militär-Verwaltung und unterstand dem prae-
fectus praetorio, dem Kommandeur der Garde und gleich-
zeitigem Reichsmarschall 1); die Posthalter »mancipes, praef.
vehiculorum« waren nicht etwa Schalterbeamte und Briefsor-
tierer, sondern im Grunde nichts anderes als Fronvögte. Mit
der Zeit wuchs die Fron zu einer drückenden Last für den
Mittelstand an; unter Augustus auf die Alarmkouriere be-
1) Einen wertvollen Fingerzeig für die weitere Verästelung der Organi-
sation fand ich in Mommsen’s Corp. Iscript., III, 6075: »praef. vehicu-
lationis Pannoniae utriusque et Moesiae sup. et (N)orici«.
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