Falle die Blume im Aufblühen gebro- chen, und ein noch unschuldiges Ge- schöpf auf ihr ganzes Leben physisch und moralisch unglücklich gemacht zu haben, dessen nun folgende Vergehun- gen, Liederlichkeit und Verworfenheit ganz auf ihn, als den ersten Urheber, resultiren; oder im zweyten Falle die eheliche und häusliche Glückseeligkeit einer ganzen Familie gestöhrt und ver- giftet zu haben, ein Verbrechen, das nach seinem moralischen Gewicht ab- scheulicher ist, als Raub und Mordbren- nerey? Denn was ist bürgerliches Ei- genthum gegen das Herzenseigenthum der Ehe, was ist Raub der Güter gegen den Raub der Tugend, der moralischen Glückseeligkeit? Es bleibt also nichts übrig, als sich mit feilen und der Wol- lust geweiheten Dirnen abzugeben; aber welche Erniedrigung des Karacters, wel- cher Verlust des wahren Ehrgefühls ist damit verbunden? Auch ists erwiesen, dass nichts so sehr den Sinn für hohe und edle Gefühle abstumpft, Kraft und
Falle die Blume im Aufblühen gebro- chen, und ein noch unſchuldiges Ge- ſchöpf auf ihr ganzes Leben phyſiſch und moraliſch unglücklich gemacht zu haben, deſſen nun folgende Vergehun- gen, Liederlichkeit und Verworfenheit ganz auf ihn, als den erſten Urheber, reſultiren; oder im zweyten Falle die eheliche und häusliche Glückſeeligkeit einer ganzen Familie geſtöhrt und ver- giftet zu haben, ein Verbrechen, das nach ſeinem moraliſchen Gewicht ab- ſcheulicher iſt, als Raub und Mordbren- nerey? Denn was iſt bürgerliches Ei- genthum gegen das Herzenseigenthum der Ehe, was iſt Raub der Güter gegen den Raub der Tugend, der moraliſchen Glückſeeligkeit? Es bleibt alſo nichts übrig, als ſich mit feilen und der Wol- luſt geweiheten Dirnen abzugeben; aber welche Erniedrigung des Karacters, wel- cher Verluſt des wahren Ehrgefühls iſt damit verbunden? Auch iſts erwieſen, daſs nichts ſo ſehr den Sinn für hohe und edle Gefühle abſtumpft, Kraft und
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Falle die Blume im Aufblühen gebro-
chen, und ein noch unſchuldiges Ge-
ſchöpf auf ihr ganzes Leben phyſiſch
und moraliſch unglücklich gemacht zu
haben, deſſen nun folgende Vergehun-
gen, Liederlichkeit und Verworfenheit
ganz auf ihn, als den erſten Urheber,
reſultiren; oder im zweyten Falle die
eheliche und häusliche Glückſeeligkeit
einer ganzen Familie geſtöhrt und ver-
giftet zu haben, ein Verbrechen, das
nach ſeinem moraliſchen Gewicht ab-
ſcheulicher iſt, als Raub und Mordbren-
nerey? Denn was iſt bürgerliches Ei-
genthum gegen das Herzenseigenthum
der Ehe, was iſt Raub der Güter gegen
den Raub der Tugend, der moraliſchen
Glückſeeligkeit? Es bleibt alſo nichts
übrig, als ſich mit feilen und der Wol-
luſt geweiheten Dirnen abzugeben; aber
welche Erniedrigung des Karacters, wel-
cher Verluſt des wahren Ehrgefühls iſt
damit verbunden? Auch iſts erwieſen,
daſs nichts ſo ſehr den Sinn für hohe
und edle Gefühle abſtumpft, Kraft und
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Hufeland, Christoph Wilhelm: Die Kunst das menschliche Leben zu verlängern. Jena, 1797, S. 526. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hufeland_leben_1797/554>, abgerufen am 22.11.2024.
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