Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Periode 4. Studium. che Vortrag bleibt doch daneben. Die togatioder scholastici sind mehr unsern Advocaten als den ehemahligen Rednern ähnlich; die Procuratoren werden in vielen Fällen sogar erfordert. Studium des Rechts. §. 172. In dieser Periode des Verfalls der Juris- Junge Juristen fingen mit der Advoca- ne-
Periode 4. Studium. che Vortrag bleibt doch daneben. Die togatioder ſcholaſtici ſind mehr unſern Advocaten als den ehemahligen Rednern aͤhnlich; die Procuratoren werden in vielen Faͤllen ſogar erfordert. Studium des Rechts. §. 172. In dieſer Periode des Verfalls der Juris- Junge Juriſten fingen mit der Advoca- ne-
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Periode 4. Studium.
che Vortrag bleibt doch daneben. Die togati
oder ſcholaſtici ſind mehr unſern Advocaten
als den ehemahligen Rednern aͤhnlich; die
Procuratoren werden in vielen Faͤllen ſogar
erfordert.
Studium des Rechts.
§. 172.
In dieſer Periode des Verfalls der Juris-
prudenz ſind die drey juriſtiſchen Univer-
ſitaͤten zu Rom, Conſtantinopel und Beryt
merkwuͤrdig, denn aͤhnliche Anſtalten, von
Hadrian an, waren vielleicht noch nicht ſo aus-
gebildet. Daß Beryt bald nach Alexander
Sever empor kommt, koͤnnte auf die Ver-
muthung leiten, daß dieſer Kaiſer der Stif-
ter von etwas ſey, was ſein Vaterland Sy-
rien auszeichnet; aber ſchon vor ihm waren
ja Papinian und Ulpian eben daher, und
es ſcheinen alſo unbekannte kleine Umſtaͤnde
zuſammengewirkt zu haben, um gerade dieſe
Provinz zum Sitze der Jurisprudenz zu ma-
chen.
Junge Juriſten fingen mit der Advoca-
tur an, und gelangten noch immer, und faſt
noch ausſchließender als vorher, zu Gouver-
ne-
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