sollst an deinen Feiertagen eine recht fröhliche Mahl- zeit halten, und vergnügt und lustig seyn. Das kannst du mit leerem Magen nicht; darum sollst du essen und trinken. Am Sabbath kannst du fasten, wenn etwas Uebles dir träumte, denn der Sab- bath heißt Oneg oder Wollust, und wenn das Fa- sten dir eine Wollust gewährt, so heiligst du den Sabbath damit.
Am Feiertage sollst du lachen und fröhlich seyn, und nicht weinen. Das Letztere kannst du an einem Werktage, oder wenn es dir eine Wollust gewährt, an einem Sabbath thun. An andern Festtagen ist das Weinen strenge verboten; wer lachen soll, darf nicht weinen.
Ein Kind darfst du freilich am Feiertage in warmem Wasser baden, welches eine Jüdin gewärmt hat; allein ein erwachsener Jude soll sich weder darin baden, noch waschen, und selbst dann nicht, wenn ein Goi es gewärmt hätte.
Du sollst so wenig an einem Sabbath, als an einem andern Feiertage einen Docht aus einer Lampe in die andere thun. Wenn du ein brennen- des Licht an solchen Tagen auslöschen willst, so mußt du es nicht mit der Scheere oder einem Mes- ser abschneiden, sondern es ins Wasser setzen, da- mit es beim Niederbrennen selbst verlöscht.
Die vier mittelsten Tage des Osterfestes wer- den, wie gesagt, zwar nur für halbe Feiertage
ſollſt an deinen Feiertagen eine recht froͤhliche Mahl- zeit halten, und vergnuͤgt und luſtig ſeyn. Das kannſt du mit leerem Magen nicht; darum ſollſt du eſſen und trinken. Am Sabbath kannſt du faſten, wenn etwas Uebles dir traͤumte, denn der Sab- bath heißt Oneg oder Wolluſt, und wenn das Fa- ſten dir eine Wolluſt gewaͤhrt, ſo heiligſt du den Sabbath damit.
Am Feiertage ſollſt du lachen und froͤhlich ſeyn, und nicht weinen. Das Letztere kannſt du an einem Werktage, oder wenn es dir eine Wolluſt gewaͤhrt, an einem Sabbath thun. An andern Feſttagen iſt das Weinen ſtrenge verboten; wer lachen ſoll, darf nicht weinen.
Ein Kind darfſt du freilich am Feiertage in warmem Waſſer baden, welches eine Juͤdin gewaͤrmt hat; allein ein erwachſener Jude ſoll ſich weder darin baden, noch waſchen, und ſelbſt dann nicht, wenn ein Goi es gewaͤrmt haͤtte.
Du ſollſt ſo wenig an einem Sabbath, als an einem andern Feiertage einen Docht aus einer Lampe in die andere thun. Wenn du ein brennen- des Licht an ſolchen Tagen ausloͤſchen willſt, ſo mußt du es nicht mit der Scheere oder einem Meſ- ſer abſchneiden, ſondern es ins Waſſer ſetzen, da- mit es beim Niederbrennen ſelbſt verloͤſcht.
Die vier mittelſten Tage des Oſterfeſtes wer- den, wie geſagt, zwar nur fuͤr halbe Feiertage
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ſollſt an deinen Feiertagen eine recht froͤhliche Mahl-
zeit halten, und vergnuͤgt und luſtig ſeyn. Das
kannſt du mit leerem Magen nicht; darum ſollſt du
eſſen und trinken. Am Sabbath kannſt du faſten,
wenn etwas Uebles dir traͤumte, denn der Sab-
bath heißt Oneg oder Wolluſt, und wenn das Fa-
ſten dir eine Wolluſt gewaͤhrt, ſo heiligſt du den
Sabbath damit.
Am Feiertage ſollſt du lachen und froͤhlich ſeyn,
und nicht weinen. Das Letztere kannſt du an einem
Werktage, oder wenn es dir eine Wolluſt gewaͤhrt,
an einem Sabbath thun. An andern Feſttagen iſt
das Weinen ſtrenge verboten; wer lachen ſoll, darf
nicht weinen.
Ein Kind darfſt du freilich am Feiertage in
warmem Waſſer baden, welches eine Juͤdin gewaͤrmt
hat; allein ein erwachſener Jude ſoll ſich weder
darin baden, noch waſchen, und ſelbſt dann nicht,
wenn ein Goi es gewaͤrmt haͤtte.
Du ſollſt ſo wenig an einem Sabbath, als an
einem andern Feiertage einen Docht aus einer
Lampe in die andere thun. Wenn du ein brennen-
des Licht an ſolchen Tagen ausloͤſchen willſt, ſo
mußt du es nicht mit der Scheere oder einem Meſ-
ſer abſchneiden, ſondern es ins Waſſer ſetzen, da-
mit es beim Niederbrennen ſelbſt verloͤſcht.
Die vier mittelſten Tage des Oſterfeſtes wer-
den, wie geſagt, zwar nur fuͤr halbe Feiertage
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 324. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/324>, abgerufen am 18.06.2024.
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